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Stornierung

Dienstreise abgesagt oder storniert

Bereits gebuchte Leistungen müssen umgehend bei Bekanntwerden storniert werden.
Fallen hierdurch Stornierungskosten an, so ist eine Stornorechnung des Dienstleisters anzufordern.

Entstandene und zu erstattende Kosten werden in der regulären Reisekostenabrechnung eingetragen.

Im Feld Bemerkungen / Erläuterung bitte den Grund der Absage der Dienstreise eintragen.
Vor Weitergabe ist die Abrechnung durch den Vorgesetzten abzuzeichnen.

Bereits ausgezahlte Abschläge werden mit den zu erstattenden Kosten verrechnet. Sollten keine weiteren
Kosten angefallen sein, so wird der Abschlag gesamt zurück gefordert.

Bitte überweisen Sie keine Abschläge zurück, bevor Sie eine entsprechende Mitteilung durch das
Dezernat 1.2 Reisekosten erhalten haben.
Sobald die „Reise“ abgerechnet wurde, erhalten Sie die übliche Email mit PDF Anhang. Hierin sind
die Bankdaten und die Referenz für die Rückzahlung angegeben.
Sind keine Abschläge ausgezahlt worden und keine zu erstattenden Kosten entstanden, so ist keine
Abrechnung im Dezernat 1.2 Reisekosten notwendig.

Bei ausgezahlten Abschlägen, ist jedoch zwingend eine Abrechnung notwendig.
Unabhängig davon, ob Kosten entstanden sind oder nicht.

 
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