- Anschreiben Änderung Dienstreisegenehmigung
- Formular Dienstreisegenehmigung/
Anzeige Dienstreise - Formular Exkursionsgenehmigung
- Reisekostenabrechnung
- Exkursionsabrechnung
- Reisekostenabrechnung Extern
- Reisekosten Extern, Ausfüllhilfe Englisch
- Formular Abrechnung Gastvorträge
- Tagegeld Inland
- Tagegeld Ausland
Umzugskosten
W1-, W2- und W3-Professuren
Die Universität Siegen gewährt Professoren in den
Berufungsverhandlungen eine einmalige Umzugskostenpauschale.
Voraussetzung hierfür ist die Umzugswilligkeit der/des
betreffenden ProfessorIn. Durch diese Regelung soll
sichergestellt werden, dass nur diejenigen Personen Zahlungen
erhalten, die nicht nur umzugswillig sind, sondern auch
tatsächlich umziehen.
Die entsprechende Pauschale ist der untenstehenden Tabelle zu
entnehmen.
Wissenschaftliche Mitarbeiter
Wissenschaftliche Mitarbeiter, welche gemeinsam mit der/dem
ProfessorIn an die Universität Siegen wechseln, haben ebenfalls
die Möglichkeit eine Umzugskostenpauschale zu beantragen.
Die Pauschale kann nur gewährt werden, sofern die Stelle für
die/den MitarbeiterIn personenbezogen in den
Berufungsverhandlungen zugesagt wurde und die Vertragsdauer
eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budger der/des berufenen Professorin.
TE | UKV | Pauschale | |
W2-, W3-Professur, W1-Professur mit tenure track | |||
Ledig/geschieden, ohne Kinder (Ledigen-Pauschale) | - | 4.000€ | 4.000€ |
Verheiratet/ Lebenspartnerschaft(LPartG), ohne Kinder | 1.000€ | 5.000€ | 6.000€ |
Verheiratet/ geschieden/ alleinerz./ Lebenspartnerschaft(LPartG), 1 Kind | 4.000€ | 6.000€ | 10.000€ |
Verheiratet/ geschieden/ alleinerz./ Lebenspartnerschaft(LPartG), 2 Kinder | 4.000€ | 7.000€ | 11.000€ |
Verheiratet/ geschieden/ alleinerz./ Lebenspartnerschaft(LPartG), 3 und mehr Kinder | 4.000€ | 8.000€ | 12.000€ |
W1-Professur ohne tenure track, wissenschaftl. Mitarbeiter | |||
Pauschale | 4.000€ |
Hinweis
Zieht die/der Beschäftigte alleine um, wird die
"Ledigen-Pauschale" gewährt.
Sofern innerhalb der Ausschlussfrist auch die/der PartnerIn
sowie Kinder den Hauptwohnsitz am Dienstort begründen und
umgezogen ist/sind,
wird die Pauschale gemäß dem tatsächlichen
Familienstand (zu diesem Zeitpunkt) gewährt. Die Differenz zur
bereits gezahlten
Pauschale wird dann ausgezahlt. Es gilt weiterhin die genannte
Ausschlussfrist.
Vorrausetzungen zur Auszahlung der
Pauschale
Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung des Umzugs und ist
innerhalb einer Ausschlussfrist bei der Universität Siegen mit
dem entsprechenden Formular und einer Kopie der
Meldebescheinigung zu beantragen.
- Die neue Wohnung muss Hauptwohnsitz der/des Beschäftigten sein.
- Die bisherige Wohnung darf nicht im neuen Dienstort
liegen (Einzugsgebiet):
Entfernung zw. bisheriger Wohnung und Dienststätte muss mehr als 30km* betragen. - Die Entfernung zw. der neuen Wohnung und der
Dienststätte muss in einem räumlichen Zusammenhang stehen:
Entfernung zw. neuer Wohnung und Dienststätte darf nicht mehr als 30km* betragen.
Auf Anfrage ist die Auszahlung eines Abschlags (max. 80% der
Umzugskostenpauschale) möglich.
(*auf einer üblicherweise befahrenen Strecke)
Ausschlussfrist/Rückzahlung
Erfolgt der zugesagte Umzug nicht innerhalb der gewährten
Frist, ist die/der Beschäftigte zur Rückzahlung der
Einmalzahlung verpflichtet.
Dies gilt ebenso, wenn sie/er vor Ablauf von 2 Jahren nach
Dienstantritt aus dem Beamten-/ Beschäftigungsverhältnis mit
der Universität Siegen ausscheidet.
W2-, W3-Professuren, W1-Professuren mit tenure track: | 5 Jahre |
W1-Professuren ohne tenure track, wissenschaftliche Mitarbeiter: | 1 Jahr |
Die Frist beginnt mit dem Wirksamwerden der Zusage.
Umzug aus dem Ausland
Bei Umzug aus dem Ausland zur Universität Siegen wird
zusätzlich eine Auslandszulage auf die oben genannten
Pauschalen gewährt:
- Innereuropäische Umzüge: 1.500€
- Außereuropäische Umzüge: 3.000€