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Umzugskosten


W1-, W2- und W3-Professuren
Die Universität Siegen gewährt Professoren in den Berufungsverhandlungen eine einmalige Umzugskostenpauschale. Voraussetzung hierfür ist die Umzugswilligkeit der/des betreffenden ProfessorIn. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass nur diejenigen Personen Zahlungen erhalten, die nicht nur umzugswillig sind, sondern auch tatsächlich umziehen.
Die entsprechende Pauschale ist der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.

Wissenschaftliche Mitarbeiter
Wissenschaftliche Mitarbeiter, welche gemeinsam mit der/dem ProfessorIn an die Universität Siegen wechseln, haben ebenfalls die Möglichkeit eine Umzugskostenpauschale zu beantragen.
Die Pauschale kann nur gewährt werden, sofern die Stelle für die/den MitarbeiterIn personenbezogen in den Berufungsverhandlungen zugesagt wurde und die Vertragsdauer eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budger der/des berufenen Professorin.

TE UKV Pauschale
W2-, W3-Professur, W1-Professur mit tenure track
Ledig/geschieden, ohne Kinder (Ledigen-Pauschale) - 4.000€ 4.000€
Verheiratet/ Lebenspartnerschaft(LPartG), ohne Kinder 1.000€ 5.000€ 6.000€
Verheiratet/ geschieden/ alleinerz./ Lebenspartnerschaft(LPartG), 1 Kind 4.000€ 6.000€ 10.000€
Verheiratet/ geschieden/ alleinerz./ Lebenspartnerschaft(LPartG), 2 Kinder 4.000€ 7.000€ 11.000€
Verheiratet/ geschieden/ alleinerz./ Lebenspartnerschaft(LPartG), 3 und mehr Kinder 4.000€ 8.000€ 12.000€
W1-Professur ohne tenure track, wissenschaftl. Mitarbeiter
Pauschale 4.000€


Hinweis
Zieht die/der Beschäftigte alleine um, wird die "Ledigen-Pauschale" gewährt.
Sofern innerhalb der Ausschlussfrist auch die/der PartnerIn sowie Kinder den Hauptwohnsitz am Dienstort begründen und umgezogen ist/sind,
wird die Pauschale gemäß dem tatsächlichen Familienstand (zu diesem Zeitpunkt) gewährt. Die Differenz zur bereits gezahlten
Pauschale wird dann ausgezahlt. Es gilt weiterhin die genannte Ausschlussfrist.


Vorrausetzungen zur Auszahlung der Pauschale
Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung des Umzugs und ist innerhalb einer Ausschlussfrist bei der Universität Siegen mit dem entsprechenden Formular und einer Kopie der Meldebescheinigung zu beantragen.

  • Die neue Wohnung muss Hauptwohnsitz der/des Beschäftigten sein.
  • Die bisherige Wohnung darf nicht im neuen Dienstort liegen (Einzugsgebiet):
    Entfernung zw. bisheriger Wohnung und Dienststätte muss mehr als 30km* betragen.
  • Die Entfernung zw. der neuen Wohnung und der Dienststätte muss in einem räumlichen Zusammenhang stehen:
    Entfernung zw. neuer Wohnung und Dienststätte darf nicht mehr als 30km* betragen.

Auf Anfrage ist die Auszahlung eines Abschlags (max. 80% der Umzugskostenpauschale) möglich.

(*auf einer üblicherweise befahrenen Strecke)


Ausschlussfrist/Rückzahlung
Erfolgt der zugesagte Umzug nicht innerhalb der gewährten Frist, ist die/der Beschäftigte zur Rückzahlung der Einmalzahlung verpflichtet.
Dies gilt ebenso, wenn sie/er vor Ablauf von 2 Jahren nach Dienstantritt aus dem Beamten-/ Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Siegen ausscheidet.

W2-, W3-Professuren, W1-Professuren mit tenure track: 5 Jahre
W1-Professuren ohne tenure track, wissenschaftliche Mitarbeiter: 1 Jahr

Die Frist beginnt mit dem Wirksamwerden der Zusage.


Umzug aus dem Ausland
Bei Umzug aus dem Ausland zur Universität Siegen wird zusätzlich eine Auslandszulage auf die oben genannten Pauschalen gewährt:

  • Innereuropäische Umzüge: 1.500€
  • Außereuropäische Umzüge: 3.000€
 
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