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Erfindungsschwemme nicht in Sicht

Nach dem Fall des Hochschullehrerprivilegs: offene Fragen bei Drittmittelprojekten

Presseresonanz vom: 15.02.2003
Erschienen in: Siegener Zeitung

kk Siegen. Vor nahezu exakt einem Jahr ist das Hochschullehrerprivileg gefallen. Will heißen: Der Hochschule steht das Recht zu, Erfindungen der Professoren zu verwerten. Bislang lag es an den Wissenschaftlern, den Schritt in Richtung Patentierung zu wagen oder es zu unterlassen. Mit allen Vor- und Nachteilen. Nunmehr gibt es zwar eine Meldepflicht, aber keinen Zwang, sich zu »offenbaren«. Wer seine Schubladen nicht öffnen will, ist dazu nicht gezwungen.

Erhofft hat sich der Gesetzgeber von der Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes einen Innovationsschub. Immerhin stehen dem Erfinder 30 Prozent der Verwertungseinnahmen bzw. der Lizenzgebühren zu. Ohne Risiko. Nach einem Jahr steht fest: Zumindest an der Universität Siegen purzelten die Erfindungen nicht massenhaft aus Ablagen und Tresoren. Aufgetan hat sich indes quasi als Nebenprodukt eine Grauzone. Die betrifft Drittmittelprojekte.

Wie sieht es mit den Schutzrechten aus, kommt Forschungsgeld aus der Wirtschaft? Eine einheitliche Lösung des Problems auf Landesebene wird gesucht, wurde jedoch noch nicht unterschrieben. Jüngst lag daher ein Vertragsentwurf am Zentrum für Sensorsysteme (ZESS) auf Eis (die SZ berichtete). Wie die Angelegenheit mit möglichen Schutzrechten bei Drittmittelprojekten aktuell gehandhabt wird, darüber sprach die SZ mit Prof. Dr.-Ing. Peter Scharf vom Institut für Fertigungstechnik der Uni Siegen, gleichzeitig Vorsitzender des Vorstands des ZESS, sowie mit dem zuständigen Dezernenten für Rechts- und akademische Angelegenheiten, Karl Moog.

Zur Verwertung möglicher Erfindungen hat die Universität Siegen mit PROvendis, einer vom Land NRW gegründeten GmbH, einen Kooperationsvertrag geschlossen. Zur Sichtung und Bewertung wissenschaftlicher Ergebnisse wurde bei der Forschungstransferstelle am Herrengarten eine Stelle eingerichtet. Die ist mit einem Diplom-Ingenieur besetzt.

Scharf: »Die Erfindungen, die gemeldet werden, stammen zumeist von den Professoren selbst.« Die Anzahl bewegte sich bislang im unteren zweistelligen Bereich. Drittmittel fließen in den meisten Fällen für kleinere Projekte, hauptsächlich für Diplomarbeiten, manchmal aber auch für Promotionen. Scharf: »Unternehmen zielen zumeist auf eine schnelle Problemlösung ab.« Die Arbeitsergebnisse bekommen sie auf jeden Fall auf den Tisch. Liegt bei einer Kooperation »das Potenzial für Schutzrechte in der Luft«, besteht Handlungsbedarf. Scharf: »Die Universität hat ein Interesse, das in Verträgen frühzeitig zu klären.«

Das kann recht simpel aussehen. Scharf: »Etliche Hochschulen fügen eine Klausel in Verträge ein, dass über Schutzrechte verhandelt werden muss, wenn diese erkennbar sind.« Auch die Universität Siegen wolle die Angelegenheit flexibel handhaben. In einem Punkt aber gebe es keinen Verhandlungsspielraum: Ob nun ein Unternehmen oder aber die Hochschule eine Erfindung verwertet, die Rechte des Erfinders müssen gewahrt sein.

 
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