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Fakultätsratswahl 2021

WAHLBEKANNTMACHUNG

für die Fakultätsratswahl der Fakultät II der
Universität Siegen
2021



Gemäß § 6 der Wahlordnung der Universität Siegen vom 26. Oktober 2020
(Amtliche Mitteilung 76/2020) in Verbindung mit den Sonderregelungen für
die Wahlen des Senats, der Fakultätsräte und der Gleichstellungskommission
im Wintersemester 2020/2021 der Universität Siegen vom 19. November 2020
(Amtliche Mitteilung 84/2020) werden hiermit vom Wahlvorstand

die ausschließlich als Briefwahl auf Antrag durchzuführenden Wahlen zum Fakultätsrat

der Fakultät II der Universität Siegen bekannt gemacht.



Wahlvorstand der Fakultät II

Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer Herr Prof. Dr. Rüdiger Kißgen (Vorsitzender)
Herr Prof. Dr. Daniel Mays
Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Herr Dr. Sebastian Franke
Frau Sonja Köhler
Gruppe der Studierenden Herr Till Umbach
Frau Carola Szmais
Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung Frau Nicola Hadrava
Frau Susanne Hoffmann



I. Anzahl der zu wählenden Mitglieder

Dem Fakultätsrat gehören 15 gewählte Mitglieder in folgender Sitzverteilung (§ 17 Abs. 3 WahlO) an:

Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Wahlkreis Erziehungswissenschaft, Psychologie
Wahlkreis Kunst und Musik
Wahlkreis Architektur

4 Sitze
2 Sitze
2 Sitze
Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Wahlkreis Erziehungswissenschaft, Psychologie
Wahlkreis Kunst und Musik
Wahlkreis Architektur

1 Sitz
1 Sitz
1 Sitz
Gruppe der Studierenden
Wahlkreis Erziehungswissenschaft, Psychologie
Wahlkreis Kunst und Musik
Wahlkreis Architektur

1 Sitz
1 Sitz
1 Sitz
Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
1 Sitz


II. Wahlberechtigung

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Personen der in Ziffer I genannten Gruppen, die am Tage der Bekanntmachung der Wahl Mitglieder der Fakultät II der Universität Siegen sind (§ 3 Abs. 1 WahlO). Das Hochschulpersonal muss zudem hauptberuflich, sowie nicht nur vorübergehend an ihr tätig sein (§ 9 Absatz 1 HG).

III. Verzeichnis der Wahlberechtigten

Wählen und gewählt werden kann nur, wer in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist (§ 4 Abs. 1 WahlO).
Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt zusammen mit der Wahlordnung der Universität Siegen (Amtliche Mitteilung 76/2020) und den Sonderregelungen für die Wahlen des Senats, der Fakultätsräte und der Gleichstellungskommission im Wintersemester 2020/2021 der Universität Siegen vom 19. November 2020 (Amtliche Mitteilung 84/2020) in der Zeit vom 10. Dezember 2020 bis 5. Januar 2021 von 09:00 bis 12:00 Uhr im Wahlbüro der Fakultät II (Dekanat der Fakultät II; Wilhelm-von Humboldt-Platz 15; 57076 Siegen) aus.

Eine Auskunft über die Eintragung im Wählerverzeichnis kann bevorzugt telefonisch oder per E-Mail
durch die Mitarbeiterinnen des Wahlbüros erfolgen.

Eine Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis vor Ort ist aufgrund der aktuellen Situation nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis einschließlich 03. Januar 2021 ist das Wahlbüro nicht besetzt.
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist bis acht Tage vor dem Wahltermin (05. Januar 2021) statthaft und beim Wahlvorstand geltend zu machen. Über die Anträge entscheidet der Wahlvorstand unverzüglich (§ 4 Abs. 3 WahlO).

IV. Wahlvorschläge

Gewählt werden kann nur, wer in einem Wahlvorschlag als Kandidatin oder Kandidat genannt ist (§ 7 Abs. 3 WahlO).
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen derselben Gruppe und demselben Wahlkreis angehören, wie die Wahlberechtigten, die den Vorschlag einreichen (§ 7 Abs. 1 WahlO).
Jede Wahlberechtigte oder jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Unterzeichnet sie oder er mehrere Vorschläge, gilt nur die Unterschrift auf dem zuerst eingegangenen Wahlvorschlag. Ihre oder seine Unterschrift auf den übrigen Wahlvorschlägen ist zu streichen. Sind dadurch keine 2 Unterschriften mehr auf diesen Wahlvorschlägen vorhanden, so sind diese Wahlvorschläge ungültig (§ 7 Abs. 7 WahlO).

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 2 Mitgliedern der jeweiligen Gruppe unterzeichnet sein (§ 7 Abs. 7 WahlO).
Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter kann nicht ihre oder seine eigene Kandidatur unterstützen (§ 7 Abs. 7 WahlO).
Jede Kandidatin oder jeder Kandidat darf nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Wird eine Kandidatin oder ein Kandidat in mehreren Wahlvorschlägen benannt, gilt der zuerst eingegangene Wahlvorschlag. In den übrigen Wahlvorschlägen wird die Kandidatin oder der Kandidat gestrichen. Die Wahlvorschläge sollen mindestens so viele Kandidatinnen und Kandidaten enthalten wie Mitglieder in der jeweiligen Gruppe zu wählen sind (§ 7 Abs. 2 WahlO).
Fehlt ein anderslautender Hinweis auf dem Wahlvorschlag, gilt die oder der in der Reihenfolge zuerst genannte Kandidatin oder Kandidat dem Wahlvorstand gegenüber als zur Entgegennahme von Erklärungen berechtigt (Vertrauensfrau / Vertrauensmann gemäß § 7 Abs. 6 WahlO).

Die Wahlvorschläge (Wahllisten) müssen bis spätestens 21. Dezember 2020, 15:00 Uhr, beim Wahlvorstand der Fakultät II von einem wahlberechtigten Universitätsmitglied eingereicht worden sein (§ 7 Abs. 1 WahlO).
Nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können berücksichtigt werden. Die Vordrucke sind über das Wahlportal der Fakultät II (https://www.uni-siegen.de/bak/fakultaetsratswahl2021/?lang=de) abrufbar. Die Einreichung soll bevorzugt postalisch an folgende Adresse erfolgen: Dekanat der Fakultät II - Wahlvorstand (Adolf-Reichwein-Str. 2a, 57068 Siegen) erfolgen.

Alternativ können Wahlvorschläge auch elektronisch mit allen erforderlichen Anlagen beim Wahlvorstand (wahlvorstand@bak.uni-siegen.de) eingereicht werden.

Die Unterschriften der Unterstützerinnen und Unterstützer können auf einzelnen Vordrucken erbracht worden sein, müssen dann jedoch gesammelt über die Vertrauensperson eingereicht werden. Die Vertrauensperson muss auf Nachfrage in der Lage sein, die Originalunterlagen vorzulegen. Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persönliche Einreichung des Wahlvorschlages nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Dem Wahlvorschlag ist die Erklärung einer jeden Kandidatin oder eines jeden Kandidaten beizufügen, dass sie bzw. er für den Fall ihrer bzw. seiner Wahl einverstanden ist, diese anzunehmen. Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf der Internetseite des Wahlportals der Fakultät II.

Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen soll auf die paritätische Repräsentanz von Frauen und Männern geachtet werden (§ 11b Abs. 1 Satz 2 HG). Gelingt die Aufstellung einer geschlechterparitätischen Liste nicht, ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Einen entsprechenden Vordruck, der zusammen mit dem Wahlvorschlag eingereicht werden soll, finden Sie auf der Internetseite des Wahlportals der Fakultät II.

Über die Zulassung der fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Wahlvorstand der Fakultät II am 4. Januar 2021.
Gegen die Nichtzulassung eines Wahlvorschlages oder die Streichung einzelner Kandidatinnen und Kandidaten kann innerhalb von 2 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung in Text- oder elektronischer Form Beschwerde beim Wahlvorstand eingelegt werden. Über fristgerecht eingereichte Beschwerden entscheidet der Wahlvorstand unverzüglich. Die Entscheidung ist endgültig.

Die fristgerecht eingereichten und vom Wahlvorstand zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 11. Januar 2021 auf der Internetseite des Wahlportals der Fakultät II bekannt gegeben.


V. Wahlhandlung

Die Wahl erfolgt ausschließlich als Briefwahl auf Antrag.
Jede wahlberechtigte Person, die von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen möchte, muss einen fristgerechten Antrag auf Briefwahl stellen. Das Antragsformular ist über das Wahlportal der Universität Siegen (www.uni-siegen.de/wahlen) abrufbar.

,strong>Die Frist für das Einreichen von Anträgen auf Briefwahl ist der 15. Januar 2021 um 16:00 Uhr.

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird frühestens ab dem 13. Januar 2021 erfolgen.
Nach Zusendung der Briefwahlunterlagen sind der unterschriebene Wahlschein sowie der ausgefüllte Stimmzettel in einen beiliegenden Wahlumschlag einzulegen und anschließend in einem an den Wahlvorstand der Fakultät II der Universität Siegen adressierten Wahlbriefumschlag zurückzusenden. Es können nur vollständig verschlossene Wahlumschläge berücksichtigt werden.
Die Frist für das Zusenden der geschlossenen Wahlbriefumschläge ist der 10. Februar 2021 um 15:00 Uhr.

Die öffentliche Auszählung findet am 11. Februar 2021 statt. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation wird bei Teilnahmewunsch um vorherige Anmeldung beim Wahlvorstand gebeten.

Das Wahlergebnis wird auf dem Wahlportal der Fakultät II unter (https://www.uni-siegen.de/bak/fakultaetsratswahl2021/?lang=de) bekannt gegeben.
Die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden schriftlich über ihre Wahl informiert.


VI. Weitere und ergänzende Regelungen

Weitere und ergänzende Bestimmungen und Regelungen sind der der Wahlordnung der Universität Siegen vom 26. Oktober 2020 (Amtliche Mitteilung 76/2020) in Verbindung mit den Sonderregelungen für die Wahlen des Senats, der Fakultätsräte und der Gleichstellungskommission im Wintersemester 2020/2021 der Universität Siegen vom 19. November 2020 (Amtliche Mitteilung 84/2020) zu entnehmen.


 
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