Anmeldung und Termine Studien- und Prüfungsleistungen im Sommersemester 2019
Bitte melden Sie alle Ihre Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die Sie im Sommersemester 2019 erwerben wollen, über Unisono im Zeitraum ab 27.05.2019 bis spätestens 27.06.2019 an. Ohne Anmeldung ist keine Verbuchung von Leistungen möglich. Eine Nachmeldung nach Ablauf der Frist ist ebenfalls nicht möglich.
Bitte achten Sie bei der Prüfungsanmeldung zu den B1-Modulen auf die passende Zusammenstellung von Schwerpunkten, es gibt dort verschiedene Varianten der Prüfung. Die Klausuraufgaben werden personalisiert entsprechend Ihrer Anmeldung zusammengestellt.
Die Räume für die KLAUSUREN werden erst nach Anmeldeschluss endgültig zugewiesen, Sie erhalten über Unisono dann die Information mit der Raumangabe.
Prüfungstermine:
Die Klausur zu den Modulen B1-G, B1-HR und M1-G findet am Samstag, 13. Juli 2019, 10:00-11:30 Uhr statt. Die Räume werden Ihnen nach Ende der Anmeldefrist über Unisono zugewiesen.
Die Klausur zu den Modulen B3-G und B3-HR findet am Dienstag, 16. Juli 2019, 10:00-11:20 Uhr statt. Die Räume werden Ihnen nach Ende der Anmeldefrist über Unisono zugewiesen.
Die genauen Prüfungstermine (Tag und Uhrzeit) als auch die Prüferinnen und Prüfer für die MÜNDLICHEN Prüfungen werden erst nach Anmeldeschluss passend zu Ihren Schwerpunkten festgelegt und bekanntgegeben.
Folgende Rahmendaten stehen aber jetzt schon fest:
- im Zeitraum 15.07. bis 02.08.2019: Modulabschlussprüfungen (mündlich) zum Modul B1-GB
- im Zeitraum 15.07. bis 02.08.2019: Modulabschlussprüfungen (mündlich) zu den Praxissemestermodulen M2-G, M2-HR, M3-GB
Bitte merken sie sich diese Termine schon vor und halten sich die Zeiten frei. Die genauen Termine werden Ihnen nach Abschluss des Anmeldezeitraums zugehen.
Wiederholungsprüfungen:
Die Wiederholungsprüfungen werden in der Woche vom 16.09. bis 20.09.2017 stattfinden. Die Wiederholungsprüfungen müssen gesondert über Unisono angemeldet werden. Diese zweite Prüfungsphase ist als Wiederholungstermin nur für diejenigen Studierenden zugänglich, die in der ersten Phase per Attest nachgewiesen krank waren oder die Prüfung nicht erfolgreich ablegen konnten, es ist aber keine Wahl zwischen den beiden Prüfungsterminen. Sie müssen sich also für den ersten Termin fristgerecht anmelden.