Bezuschussung von Reisekosten für die notwendige Mitnahme von Kind(ern) und einer Begleitperson auf Dienstreisen
Als familiengerechte Hochschule unterstützt die Universität Siegen die Mitnahme von Kindern und ggf. einer notwendigen Begleitperson, wenn diese nicht am Wohnort betreut werden können. Allen Beschäftigten der Universität Siegen mit Kind(ern) (unter 12 Jahren) kann auf Antrag ein anteiliger Reisekostenzuschuss für die Familienmitnahme gewährt werden.
Der gesamte Antragsprozess findet über das Familienservicebüro statt. Bei der Inanspruchnahme dieser Unterstützung sind die Durchführungsbestimmungen zu beachten (s. Informationsblatt). Der Zuschuss ist begrenzt. Er wird zudem rückwirkend nach erfolgter Dienstreise gezahlt, sofern der vorher zu stellende Antrag bewilligt wurde.
Alle notwendigen Informationen finden Sie auf dem Informationsblatt. Außerdem benötigen Sie das Antragsformular und ggf. weitere Nachweise.
Hinweis
Sollten zusätzlich Betreuungskosten anfallen, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss aus dem Betreuungsfonds der Universität Siegen zu erhalten.
Das Familienservicebüro vermittelt auch qualifizierte Betreuungspersonen.