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Kinderbetreuung in der Region

Neben den universitären Betreuungsangeboten gibt es auch eine Vielzahl an Betreuungsmöglichkeiten in der Region.

Wohnortabhängigkeit

Betreuungsangebote im Stadtgebiet stehen vorrangig den in Siegen ansässigen Familien zur Verfügung. Familien, die im Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein leben, können auf die dortigen Betreuungsangebote zurückgreifen.
Das Anmeldeprozedere unterscheidet sich entsprechend.

Rechtsanspruch und Elternbeiträge

Jedes Kind hat ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung und ab dem 1. Geburtstag auf einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung.

Die Elternbeiträge sind einkommensabhängig gestaffelt und können im Bedarfsfall vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden.

Aufnahmezeitpunkt

Das Kita-Jahr beginnt immer zum 1. August eines Jahres, womit der Aufnahmezeitpunkt festgelegt ist. Eine Aufnahme im laufenden Kita-Jahr ist nur bei freien Kapazitäten möglich.

Alle Kinder, die vor dem 01.11. eines Jahres drei Jahre alt werden, können im August des gleichen Jahres für eine Betreuung ab 3 Jahren berücksichtigt werden.

Die Plätze werden üblicherweise im Zeitraum Januar/Februar für das gleiche Jahr vergeben.

Aktuelle Situation

Die aktuelle Betreuungssituation in der Region ist aufgrund des gestiegenen Bedarfs angespannt. Die Stadt und der Kreis sind bemüht, das Kontingent an Betreuungsplätzen auszubauen. Daher ist eine frühzeitige Anmeldung dringend notwendig.

 

 

 
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