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Darlehen und Stipendien

Stipendien

Studierende mit Kind(ern) können sich für Stipendien bewerben. Es gibt Stipendien für verschiedene Personengruppen und für Studierende bestimmter Fachrichtungen. In der Regel sind besondere Begabung und Motivation Voraussetzung für eine Förderung. Es gibt aber auch Stipendien, die soziale Kriterien bei ihrer Vergabe berücksichtigen. Da die Regelungen sehr unterschiedlich sind, können nur die Stiftungen selbst oder die fördernden Institutionen dazu verbindliche Auskunft geben. Einen Überblick über die zahlreichen Stipendienmöglichkeiten für Studierende und Promovierende bieten verschiedene Homepages (s. Mehr zu Darlehen und Stipendien - Nützliche Links).

Studienförderfonds der Universität Siegen

Der Studienförderfond Siegen e.V. vergibt Stipendien für die Dauer eines Jahres in Höhe von 2500 €. Dabei werden zum einen besonders leistungsstarke Studierende gefördert, zum anderen bedürftige Studierende mit guten Studienleistungen. Studierende Eltern haben hier die Möglichkeit, nach dem Kriterium der finanziellen Bedürftigkeit gefördert zu werden. Nach dem Jahr der finanziellen Förderung sollen die Studierenden möglichst ein Beschäftigungsverhältnis als Studentische Hilfskraft erhalten.

Familienstipendium

Das Familienstipendium ist ein klassisches Stipendium, welches Studierende mit Familienverantwortung in finanziell schwierigen Situationen dabei unterstützten soll, den Studienabschluss zu erlangen. Anträge können ab sofort jeweils zu zwei Stichtagen im Jahr gestellt werden, für das Sommersemester bis zum 1. März eines Jahres, für das Wintersemester bis zum 1. September eines Jahres. Weitere Informationen  zum Stipendium erhalten Sie im Familienservicebüro.

Bitte Beachten Sie den Hinweis für Antragstellende im BAföG-Bezug:
Das Familienstipendium wird voll auf den förderungsrechtlichen Bedarf des BAföGs angerechnet. Nach § 21 Abs. 3 BAföG sind bei der Ermittlung des Einkommens auch die Einnahmen aus einem Stipendium zu berücksichtigen. Nicht angerechnet werden dabei Stipendien bis zu einer Höhe von monatlich 300,00 €, sofern diese begabungs- und leistungsabhängig vergeben werden. Ebenfalls nicht angerechnet werden Gelder, die zweckgebunden vergeben worden sind und daher nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden können. Beides trifft nicht auf das Familienstipendium zu.

Das Familienservicebüro möchte jedoch an dieser Stelle auf die Unterstützung des Familiennothilfefonds hinweisen. Der Familiennothilfefonds der Universität Siegen soll durch eine einmalige Zahlung dazu beitragen, Studienabbrüche von Studierenden mit Familienverantwortung zu vermeiden, wenn sich diese in temporären finanziellen Notsituationen befinden. Die Förderung ist einmalig. Der Förderbetrag richtet sich nach dem individuellen Bedarf und ist begrenzt.

 Familiennothilfefonds

Der Familiennothilfefonds ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Studierende mit Familienverantwortung in akuten Notlagen und soll dazu beitragen, Studienabbrüche zu verhindern. Weitere Informationen zum Nothilfefonds erhalten Sie im Familienservicebüro.

 

  
 
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