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Semestergebühren

Erstattung des Mobilitätsbeitrags für Studierende der Uni Siegen

Der AStA befreit auf Antrag bei finanzieller Bedürftigkeit und Härte vom Mobilitätsbeitrag. Weitere Informationen und den Antrag gibt es bei der Sozialberatung des AStAs.

Erstattung des regionalen Semestertickets bei Hauptwohnsitzanmeldung

Studierenden, die Siegen als ihren Hauptwohnsitz anmelden, werden einmalig zu Beginn des Semesters die Kosten für das Semesterticket zurück erstattet. Dafür müssen dem AStA die Anmeldebestätigung des Bürgerbüros und der Studierendenausweis vorgelegt werden.
Weitere Informationen und Beratung gibt es beim AStA.   

 
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