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Professorinnenprogramm

Um den Frauenanteil an Professuren an deutschen Hochschulen gezielt zu steigern, vereinbarten Bund und Länder im November 2007 ein gemeinsames Professorinnenprogramm. Grundlage für die Teilnahme am Professorinnenprogramm war die Einreichung eines Gleichstellungskonzeptes und dessen positive Begutachtung durch eine Jury. Jede Hochschule, die zur Teilnahme zugelassen wurde, konnte bis zu drei Erstberufungen von Frauen auf befristete W2/W3-Stellen gefördert bekommen. Durch die positive Evaluierung dieses Programmes wurde diese groß angelegte Fördermaßnahme zweimal fortgesetzt.

Der im Mai 2018 eingereichte Antrag auf Teilnahme am Professorinnenprogramm III wurde von der Jury im Wintersemester 2018/2019 positiv bewertet und die Universität zur Teilnahme am Programm zugelassen. Inzwischen wurden drei Förderanträge für die Erstberufung von Frauen positiv beschieden.

 
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