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Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreterinnen

Im Rahmen der Aufgaben nach § 3 Abs. 4 und § 24 Abs. 1 und 2 HG NRW wählt der Senat auf Vorschlag der Gleichstellungskommission die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, die der studentischen Stellvertreterin zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Wählbar sind alle weiblichen Mitglieder der Hochschule. Die Grundordnung (GO) der Universität Siegen regelt im § 20 das Amt der Gleichstellungsbeauftragten. 
 Elisabeth Heinrich

Dr. Elisabeth Heinrich
Gleichstellungsbeauftragte

Tel.: 0271 740-2227

gleichstellungsbeauftragte@uni-siegen.de

 Charlin Lüttger

Charlin Lüttger
Studentische stellvertretende
Gleichstellungsbeauftragte

Tel.: 0271 740-2227
luettger.gleichstellung@uni-siegen.de

Sprechstunde: Montags 10 - 12 Uhr
Bitte melden Sie sich im Vorfeld
zur Sprechstunde per Mail an!

 

Frauke Hees
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
für Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung

Tel.: 0271 740-3457
hees.gleichstellung@uni-siegen.de

 


Prof. Dr. Mirjam Zimmermann
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte

Tel: 0271 740-4506
zimmermann.gleichstellung@uni-siegen.de

 
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