Gleichstellungskommission
Aufgabe der Gleichstellungskommission ist es, auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung in allen Bereichen der Universität und auf die Beseitigung von Nachteilen wegen des Geschlechts - auch vorbeugend - hinzuwirken. Näheres zu Wahl und Mitgliedschaft regelt die Grundordnung (GO) der Universität Siegen, § 15.
Der Gleichstellungskommission gehören an: 1. mit Stimmrecht die zentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie jeweils drei Mitglieder aus den Gruppen nach § 11 Abs. 1 HG NRW; 2. mit beratender Stimme ein Mitglied des Rektorats sowie die Stellvertreter*innen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten.
Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden von den Gruppen gemäß §11 Abs. 1 HG HRW für zwei Jahre gewählt. Den Vorsitz hat die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.
Näheres regeln die Geschäftsordnung der Gleichstellungskommission sowie die Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Gleichstellungskommission.
Mitglieder:
Vorsitzende:
Dr. Elisabeth Heinrich |
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Hochschullehrer*innen:
Prof.in Dr. Zoe Clark (Fak. II) Prof. Dr. Christian Hesch (Fak. IV) Prof. Dr. Jörn Schmedt auf der Günne (Fak. IV) |
Studierende:
Rebecca Behrend (Fakultät I) Natascha Hörster (Fakultät I) Eve Obier (Fakultät I) |
Akademische
Mitarbeiter*innen:
Swaantje Brill (Fakultät II) Frederike Heinz (Fakultät IV) Thomas Reppel (Fakultät IV) |
Mitarbeiter*innen in Technik und
Verwaltung:
Kathrin Schleiken (ZSB) Julia Marx (Dez. 2) Christian Gerhus (Referat Studierendenservice) |