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Ausschreibung: Fotowettbewerb zu Artikel 3 des Grundgesetzes

Gleichberechtigung  Chancengleichheit  Antidiskriminierung  Inklusion

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Gemäß Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz darf niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Die Vorschrift wurde 1994 durch das Verbot der Benachteiligung aufgrund einer Behinderung ergänzt. Zeigen Sie auf Ihren Fotos:  Wie bunt und vielfältig sind wir?! Vielfalt im Bilde - Fotos von/an der Uni (und Stadt) Siegen 

Alle Mitglieder der Uni 

– Studierende, Mitarbeiter*innen, Personal und Hausmeister*innen, Professor*innen und Sekretariate –

sind eingeladen, uns ihre lustigen, kritischen, skurrilen oder schönen Fotos als JPG Datei mit einer Kurzbeschreibung zum Kontext zu schicken. Ihrer Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt!

Bis 30. Juni 2017 an fotowettbewerb-diversity@uni-siegen.de oder postalisch an:

Katharina Miketta, Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str. 2a 57068 Siegen 

Eine Expertenjury kürt die besten Fotos mit Preisen je nach Kategorien Ihrer einfallsreichen Motive. Ausgewählte Fotos sollen in einer Ausstellung, auf der Projekthomepage sowie in Social Media präsentiert werden. Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Referentin der Prorektorin für Bildungswege und Diversity Frau Katharina Miketta.

Wir freuen uns auf zahlreiche Einsendungen!