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Grundgesetz-Quiz und Podiumsdiskussion

Die Universität Siegen stellte das Programm „Eine Uni – ein Buch“ bei der SIWIExpo in der CityGalerie vor.

Wie viele Artikel zählt das Grundgesetz? Und wie viele Frauen waren damals eigentlich bei der verfassungsgebenden Versammlung dabei? Über diese und andere kniffelige Fragen grübelten zahlreiche BesucherInnen bei der SiWiExpo, der Ausstellung in der Siegener CityGalerie aus Anlass des 200. Jubiläums der Kreise Siegen und Wittgenstein. Die Uni Siegen stellte das Projekt „Eine Uni – ein Buch. Die Uni Siegen – das Grundgesetz“ vor und lud Jung und Alt ein, ihr Wissen rund ums Grundgesetz bei einem Quiz zu testen.

Mitten im Einkaufstrubel nahmen sich auch viele BesucherInnen die Zeit, um bei einer Podiumsdiskussion im Erdgeschoss der CityGalerie mehr über die Grundgesetz-Aktion zu erfahren. Prorektor Prof. Dr. Michael Bongardt, Studentin Svenja Wittmann und Christian Gerhus, Vorstudienberater für Geflüchtete, stellten sich den Fragen von Moderator Thorsten Manges, Pressereferent beim Kreis Siegen-Wittgenstein. Der wollte wissen, warum die Uni Siegen ausgerechnet das Grundgesetz für das Projekt „Eine Uni – ein Buch“ gewählt habe: „Denn ein Bestseller ist das ja nicht gerade.“ Bongardt nickte zustimmend. „Das Grundgesetz ist keine übliche Lektüre. Aber es ist hochaktuell. Viele reden darüber, aber kaum einer hat es gelesen.“ Gerade deshalb habe man sich mit dem Vorschlag bei dem Programm, das der Stifterverband in Kooperation mit der Klaus Tschira Stiftung und der Wochenzeitung DIE ZEIT ausgeschrieben hatte, beworben und sei als eine von zehn Hochschulen für eine Förderung ausgewählt worden.

Welcher Artikel für sie besondere Bedeutung habe, wollte Manges von den drei Uni-Vertretern wissen. Lehramtsstudentin Svenja Wittmann sprach den Artikel 6 an: „Ehe und Familie stehen und dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Das sei ihr einerseits sehr wichtig, aber andererseits auch ein Punkt, wo man über eine Weiterentwicklung des Grundgesetzes diskutieren müsse. „Gleichgeschlechtliche Paare sollten hier auch eine Rolle spielen. Das, was mit Familie gemeint ist, hat sich verändert. Das Grundgesetz muss sich in seiner Interpretation der Zeit anpassen“, sagte Wittmann.

Christian Gerhus, der an der Universität mit Geflüchteten arbeitet, stellte den Artikel 16 a „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ in den Fokus. „Welche Bedeutung er hat, spüre ich in meiner Arbeit mit Menschen, die diese Verfolgung in andern Ländern erleben mussten.“

Der erste Satz des Grundgesetzes ist für Michael Bongardt der Entscheidende. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das fasziniere ihn immer wieder. „Man kann es nicht besser sagen. Davon leitet sich alles andere ab. Es geht um den Menschen. Egal wie stark, intelligent, gesund oder reich jemand ist: jede und jeder hat die gleiche Würde. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, diese Würde zu schützen.“

Bei der Podiumsdiskussion im Rahmen der SiWiExpo (von links): Christian Gerhus, Svenja Wittmann, Moderator Thorsten Manges und Prof. Dr. Michael Bongardt.