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Vier starke Frauen

Ausstellung über die Mütter des Grundgesetzes in der Uni-Bibliothek auf dem Campus Unteres Schloss eröffnet.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Dass dieser Satz in Artikel 3, Absatz2 unseres Grundgesetzes steht, haben wir vier Frauen zu verdanken. Sie haben 1948 heftig um diese Formulierung gerungen. Frieda Nadig (SPD), Elisabeth Selbert (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrumspartei später SPD) waren die einzigen weiblichen Mitglieder des 65 Personen starken Parlamentarischen Rates. Über die vier Mütter des Grundgesetzes ist derzeit eine Ausstellung in der Uni-Teilbibliothek am Unteren Schloss zu sehen.

Zur Eröffnung betonte Dr. Elisabeth Heinrich, Gleichstellungsbeauftragte der Uni Siegen, dass dieser für heutige Generationen so selbstverständliche Satz das Selbstbewusstsein von Generationen von Frauen geprägt hat. „Dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, war ja keine Zustandsbeschreibung, sondern ein Programm“, so Heinrich. Nicht nur gesellschaftliche, sondern auch juristische Hürden galt es noch zu überwinden. So erinnerte Heinrich daran, dass bis 1957 der Mann das rechtlich verbriefte Entscheidungsrecht in familiären Angelegenheiten hatte und bis 1977 über die Erwerbstätigkeit seiner Frau bestimmen konnte.

Die Wanderausstellung des Bundesfamilienministeriums bietet einen interessanten Blick auf die Biografien von vier Frauen, die mit ihrer Beharrlichkeit für die verfassungsrechtliche Verankerung des Gleichstellungsgrundsatzes gesorgt haben. Die Veranstaltung ist Teil des Projekts „Eine Uni – ein Buch/ Die Uni Siegen – das Grundgesetz.“ In der Bibliothek am Unteren Schloss ist sie noch bis zum 30. Mai zu sehen. Danach wird sie an einem anderen Campus-Ort aufgebaut.

Elisabeth Selbert (SPD): Legt im Alter von 30 Jahren als zweifache Mutter die Reifeprüfung ab, studiert Jura und promoviert über das „Zerrüttungsprinzip bei der Scheidung“. Sie arbeitet als Anwältin.1946 wird sie in den SPD-Parteivorstand gewählt. Sie formuliert den Gleichheitsgrundsatz und hält daran auch gegen heftige Widerstände in der eigenen Partei fest. Gefragt nach der Umsetzung des Grundrechts auf Gleichberechtigung meint Elisabeth Selbert wenige Jahre vor ihrem Tod (1986): „Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“

Frieda Nadig (SPD): Mit 16 Jahren tritt die Verkäuferin der Sozialistischen Arbeiterjugend bei. Sie wird Jugendfürsorgerin und übernimmt die Leitung der Arbeiterwohlfahrt in Ostwestfalen. Sie setzt sich im Parlamentarischen Rat energisch für den Gleichberechtigungsartikel ein und kämpft überdies für eine gesetzlich verankerte Lohngleichheit für Männer und Frauen. Wichtig ist ihr außerdem die gesetzliche Gleichstellung unehelicher mit ehelichen Kindern. Sie ist bis 1961 Mitglied des Deutschen Bundestags. Sie stirbt 1970.

Helene Weber (CDU): Die Lehrerin tritt 1911 dem Frauenstimmrechtsverband bei. 1919 wird sie für die Zentrumspartei in die Weimarer Nationalversammlung gewählt Die Ministerialrätin wird 1933 von den Nationalsozialisten aus dem Dienst entlassen. Im Parlamentarischen Rat engagiert sich Weber vor allem für den Schutz von Ehe und Familie und für das Elternrecht. Bei der Debatte um Artikel 3 ist sie anfangs zögerlich, doch die im Winter 1948/49 in dieser Frage ungeheuer aktive, außer-parlamentarische Frauenbewegung überzeugen Weber. Sie stirbt 1969.

Helene Wessel (Zentrum/SPD): 1917 tritt die Wohlfahrtspflegerin der Zentrumspartei bei. Bis 1933 ist sie im Preußischen Landtag die jüngste Zentrums-Abgeordnete. Ihr zentrales Anliegen im Parlamentarischen Rat ist die Festschreibung des Schutzes für Ehe und Familie. Helene Wessel lehnt in der Endabstimmung am 8. Mai 1949 das Grundgesetz ab. Ihrer Meinung nach fehlen notwendige Grundrechte. Insbesondere will sie mehr Volksabstimmungen. 1951 gibt die engagierte Katholikin ihre Ämter bei der Zentrumspartei auf. Nach ihrem Übertritt in die SPD wird Helene Wessel 1957 erneut in den Bundestag gewählt, dem sie bis zu ihrem Tod 1969 angehört.

 

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Die Ausstellung über die Mütter des Grundgesetzes ist noch bis Ende des Monats in der Teilbibliothek am Campus Unteres Schloss zu sehen. Im Bild (v. l.): Dr. Elisabeth Heinrich, Gleichstellungsbeauftragte der Uni Siegen, Jessica Stegemann von der Uni-Bibliothek und der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Hans Graßl, der die Ausstellung im Rahmen des Projekts „Eine Uni – ein Buch“ an die Uni Siegen geholt hat.