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Notwendiges Gleichgewicht

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Herbert Landau sprach an der Uni Siegen über das Bundesverfassungsgericht im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik.

Macht das Verfassungsgericht mit seinen Entscheidungen Politik oder ist es umgekehrt, die Politik, die sich bei kritischen Fragen hinter dem Verfassungsgericht versteckt? Über das schwierige Spannungsfeld „Bundesverfassungsgericht zwischen Recht und Politik" sprach Prof. Herbert Landau als Gastreferent an der Uni Siegen. Der Vortrag war Teil des Projekts „Eine Uni – ein Buch“, bei dem sich die Siegener Hochschule in diesem Semester mit dem Grundgesetz beschäftigt.

Von 2005 bis 2016 war der Jurist, der aus dem Siegerland stammt und nach wie vor hier lebt, als Verfassungsrichter in Karlsruhe tätig. „Das Grundgesetz ist ein lebendiges und für jedermann durchsetzbares Recht", betonte Landau. Ein wertvolles Gut. Wie wertvoll werde einem bewusst, wenn man Entwicklungen in der Türkei, Polen, Ungarn oder auch den USA betrachte, wo die Garanten für Rechtsstaatlichkeit unter großen Druck geraten.

Ein starkes Verfassungsgericht ist die Krönung des Rechtsstaates, so Landau. „Es verhindert, dass die Freiheitsrechte durch Mehrheitsbeschlüsse im Parlament übergangenen werden können. Aber eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit könne aber auch zu einer Erstarrung führen. „Es darf nicht sein, dass politische Entscheidungen aus Angst vor der öffentlichen Meinung aufgeschoben und nach Karlsruhe delegiert werden", sagte Landau. „Es braucht auch Selbstvertrauen und Gestaltungsfreude der politischen Akteure." In diesem notwendigen Gleichgewicht sieht Landau das Verfassungsgericht.

Das Grundgesetz sei auch ein historischer Text, der eine Geschichte erzähle, und zwar die von der Ablehnung der nationalsozialistischen Diktatur. Der Schrecken des Faschismus habe die Mütter und Väter des Grundgesetzes geprägt. „Deshalb diese entscheidende Betonung der Menschenwürde in unserem Grundgesetz", so Landau. Die Verfassungsrichter stünden immer wieder vor der Aufgabe, auf der Basis des alten Textes neue Antworten zu finden. „Antworten auf Fragen, die sich in einer modernen, sich verändernden Welt ergeben." Das sei keine rein juristische Aufgabe. „Philosophische und soziologische Entwicklungen muss man mitdenken, und das ist eine großartige Herausforderung."

Zur Person
Herbert Landau (geb. 1948 in Wilgersdorf) studierte nach einer Bäckerlehre Sozialarbeit an der Fachhochschule in Bochum. Er schloss ein Studium der Rechtwissenschaften an, arbeitete im Bundesjustizministerium und in der Verwaltung des Deutschen Bundestages bevor er 1987 Richter am Amtsgericht Dillenburg wurde. Sein Weg führte ihn nach einigen Jahren als Leitender Oberstaatsanwalt beim Landgericht zum Bundesgerichtshof und dann als Staatssekretär ins hessische Justizministerium. 2005 wurde er zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Mit Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren schied er 2016 aus.