Dr. Daniel Müller (Leiter)
H-C 6331/2
+49 271 740-5079
daniel.mueller@uni-siegen.de
Dr. Friederike Brodhun
H-C 6306
+49 271 740-2555
friederike.brodhun@uni-siegen.de
Titia Hensel M.A.
H-C 6306
+49 271 740-2733
titia.hensel@uni-siegen.de
Linda Hilkenbach
H-C 6308
+49 271 740-5505
linda.hilkenbach@uni-siegen.de
Dr. Marcus Niechciol
H-C 6308
+49 271 740-2502
marcus.niechciol@uni-siegen.de
Marius Fehr (SHK)
H-C 6307
+49 271 740-3508
marius.fehr@uni-siegen.de
Unser Newsletter informiert Sie über das Veranstaltungsprogramm und aktuelle Ausschreibungen. Registrieren Sie sich per E-Mail an anmeldung-hyt@uni-siegen.de.
Abschlussförderung
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Übergangsfinanzierung von Doktorandinnen und Habilitandinnen
Die Universität Siegen gewährt Mittel zur Übergangsfinanzierung für den Abschluss eines Promotions- oder Habilitationsvorhabens, wenn nachweislich alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten erschöpft sind und der Abschluss des Vorhabens in der gegebenen Zeit realistisch ist. Nähere Informationen zur Beantragung und zum Verfahren: Büro der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Siegen. -
Studienabschluss-Stipendien für ausländische Studierende und Doktoranden (STIBET)
Die Universität Siegen kann aus Mitteln des DAAD Abschlussbeihilfen vergeben. Vorrangiges Ziel ist es, qualifizierten ausländischen Studierenden und Doktoranden durch finanzielle Unterstützung die Konzentration auf ihr Studium und den Studienabschluss zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind finanziell bedürftige ausländische Studierende und Doktoranden, die sehr gute oder gute Leistungen erbracht haben und die sich in der Abschlussphase ihres Studiums bzw. ihrer Promotion befinden. Nähere Informationen zur Beantragung und zum Verfahren: International Student Affairs -
Richtlinien zur Vergabe von Abschlussförderung für Promovierende der Universität Siegen
Die Universität Siegen hat Leitlinien erlassen, die im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) sowie mit dem Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen, und noch über diese Bestimmungen hinausgehend, angemessene, mit dem Qualifikationsziel Promotion übereinstimmende Beschäftigungsdauer und -umfänge sicherstellen soll. Diese Richtlinien finden Sie hier.