Für Angestellte

Wenn Sie in Deutschland ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, müssen Sie eine Reihe von bürokratischen Schritten beachten und werden einige Briefe und Formulare von verschiedenen Institutionen erhalten. Schon vor Ihrer Ankunft müssen Sie einige Formulare ausfüllen und werden um viele Angaben gebeten. Mehr dazu erfahren Sie in den untenstehenden Informationen.
Steuer-ID
            
        
        In der Regel erhalten Sie Ihre lebenslang gültige
        Steuer-ID, nachdem Sie Ihren Wohnort im Bürgerbüro angemeldet haben. Da sie einige Wochen nach
        der Anmeldung per Post zugestellt wird, achten Sie bitte
        darauf, dass Ihr Name auf dem Briefkasten steht. Sobald Sie
        Ihre Steuer-ID haben, geben Sie bitte Ihrer
        Ansprechpartner:in in der Personalabteilung Bescheid. Es
        kann sein, dass Sie zunächst ein niedrigeres erstes Gehalt
        als erwartet erhalten. Das ist in der Regel der Fall, wenn
        das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) noch nicht
        alle relevanten Informationen hat und Sie in die
        Steuerklasse VI einstuft, die mit vielen Abzügen verbunden
        ist. Sobald dies jedoch korrigiert ist, sollten ihr volles
        Gehalt und eine Nachzahlung erhalten.
        
        
        Sollten Sie zunächst aus dem Ausland arbeiten,
        müssen Sie eine Steuer-ID
        beantragen. Wir unterstützen Sie gerne
        hierbei.
LBV – Landesamt für
            Besoldung und Versorgung
            
        
        Das LBV, oder Landesamt für Besoldung und
        Versorgung NRW, ist zuständig für die Berechnung und
        Auszahlung der Bezüge aller Beschäftigten des Landes
        Nordrhein-Westfalen. Die Universität Siegen gehört zu den
        öffentlichen Hochschulen in Deutschland, die etwa 90 % der
        deutschen Hochschullandschaft ausmachen. Da öffentliche
        Hochschulen staatlich finanziert werden, werden die
        Beschäftigten vom jeweiligen Landesamt für Besoldung und
        Versorgung bezahlt. Für die Universität Siegen ist dies das
        LBV NRW. Aus diesem Grund müssen Sie bei einer
        Beschäftigung an der Universität eine Reihe von Formularen
        für das LBV ausfüllen und erhalten auch Ihre
        Gehaltsabrechnungen (siehe unten) vom LBV..
Sozialversicherung
            
        
        In Deutschland gibt es ein a Sozialversicherungssystem welches die
        Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die
        Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung und die
        Pflegeversicherung umfasst. Die Beiträge zu diesen fünf
        Sozialversicherungen werden monatlich von Ihrem Lohn
        abgezogen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Ihrem
        Bruttolohn. Auch die Universität als Ihre Arbeitgeberin
        zahlt einen zusätzlichen Betrag in die jeweiligen Kassen
        ein.
        
        
        Nach der Anmeldung Ihrer Adresse erhalten Sie von der
        Deutschen Rentenversicherungeinen
        sogenannten Sozialversicherungsausweis per Post. Diese
        Nummer ist Ihr ganzes Leben lang gültig, bewahren Sie
        dieses Dokument also bitte auf. Auch wenn das Wort
        "Ausweis" eine Karte oder Ähnliches vermuten lässt, ist das
        Stück Papier alles, was Sie brauchen. Sollten Sie das
        Dokument verlieren, wenden Sie sich bitte an die
        Rentenversicherung, um einen Ersatz zu beantragen. Diese
        Nummer ist vor allem im Hinblick auf spätere
        Rentenansprüche wichtig. Bitte beachten Sie, dass die
        Krankenversicherung zwar ein Teil der Sozialversicherung
        ist, Sie aber eine eigene Nummer und auch eine
        Krankenversicherungskarte von Ihrer Krankenkasse
        erhalten.
Rentenversicherung
            
        
        Die Rentenversicherung ist Teil der
        Sozialversicherungen in Deutschland. Alle
        sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen zahlen
        automatisch Beiträge in die Rentenversicherung. Eine
        Befreiung von der Rentenversicherung ist nicht möglich.
        Informationen zur zusätzlichen Rentenversicherung der VBL
        finden Sie unten.
        
        
        Informationen zu Ihren Rentenansprüchen in verschiedenen
        Ländern der EU finden Sie hier.
        Für individuelle Fragen, können Sie sich an anfragen-international@vbl.de
        wenden.
        
        
        Britische Staatsbürger:innen finden zusätzlich
        Informationen zu Rentenansprüchen im Vereinigten Königreich
        hier.
VBL – Versorgungsanstalt
            des Bundes und der Länder
            
        
        Die VBL,
        oder Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, ist eine
        Versicherungsgesellschaft für die betriebliche
        Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes, zu dem auch die
        Universität gehört. In der Regel werden Sie automatisch für
        die VBL klassik angemeldet. Die Beiträge
        für Arbeitnehmer:innen liegen bei 1,81 % des zu
        versteuernden Einkommens, der Arbeitgeber zahlt zusätzlich
        6,45 %. Da die Anspruchsberechtigung erst nach insgesamt 5
        Jahren (bzw. 60 Monaten) Beschäftigung erreicht wird,
        ermöglicht die VBL es Wissenschaftler:innen mit befristeten
        Verträgen, sich innerhalb der ersten zwei Monate der Beschäftigung für
        das VBL extra-Modell zu entscheiden.
        Einen guten Überblick und weitere Unterschiede zwischen den
        Systemen finden Sie im Video für "Wissenschaftler" oder auf
        der Webseite der VBL. Weiter haben Sie die
        Möglichkeit, über die Webcasts des VBL Informationen zu
        erhalten.
Gehaltsabrechnung
            
        
        Die erste Gehaltsabrechnung zu erhalten, kann sehr
        verwirrend sein, da Sie wissen vielleicht nicht, wo auf dem
        Dokument welche Informationen zu finden sind. Hierfür
        können wir Ihnen aber glücklicherweise einen Spickzettel in englischer
        Sprache anbieten.
Arbeitslosengeld - Wenn
            der Vertrag endet
            
        
        Da die meisten Stellen an der Uni aus Drittmitteln
        finanziert und daher befristet sind, kann es sein, dass
        Ihre Stelle ausläuft und Sie aber z. B. auf weitere
        Finanzierung warten, bevor Ihr Projekt zum Ende kommt, oder
        noch nicht sicher sind, wie es weitergehen soll. Wenn Sie
        mindestens ein komplettes Jahr (innerhalb der letzten 30
        Monate) sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben,
        können Sie für den Übergangszeitraum
        Arbeitslosengeld I beantragen. Hierfür müssen Sie sich
        spätestens drei Monate vor Ablauf Ihres
        Vertrages bei der Agentur für Arbeit als
        "arbeitssuchend" melden. Dies können Sie in Person
        bei der Agentur für Arbeit, online, oder telefonisch machen.
        
        Zum Ende Ihrer Beschäftigung, aber spätestens am
        ersten Tag der Arbeitslosigkeit, müssen Sie sich
        "arbeitslos" melden. Dies ist ebenfalls in Person,
        online oder telefonisch möglich. Im Anschluss daran kann
        der Arbeitslosengeldantrag gestellt werden. Die
        Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit in
        Siegen finden Sie hier.
        
        
        Sollte es bei der Meldung Schwierigkeiten geben, weil ein
        anderer Aufenthaltstitel verlangt wird, bestehen Sie
        darauf, dass dennoch Ihre Daten aufgenommen werden, damit
        nachvollzogen werden kann, dass Sie an dem bestimmten Datum
        dort waren. Danach können Sie sich beim Welcome Center
        melden und wir schauen gemeinsam nach Lösungen.
        
        
        Wir empfehlen, dass Sie sich frühzeitig mit dem Thema
        befassen, damit Sie für eine Verlängerung/Änderung Ihres
        Aufenthaltstitels (je nach Voraussetzungen) den
        Arbeitslosengeldbescheid bei der Ausländerbehörde vorlegen
        können.
        
        
        Gut zu wissen: Das Arbeitslosengeld beträgt ca. 60 %
        Ihres vorherigen Nettogehalts. Sie können dies aber auch
        hier genauer berechnen.

 
  0271/740-5044
 0271/740-5044 F-S 405
 F-S 405