Bewerbung für ein Fachstudium

Studium mit Abschluss für internationale Studierende
Wenn Sie an der Universität Siegen studieren möchten, steht Ihnen eine Vielzahl von internationalen Studiengängen zur Verfügung. Profitieren Sie von einer ausgezeichneten akademischen Ausbildung. Wir unterstützen Sie bei den Vorbereitungen.
Allgemeine Informationen
Ausländische     Studienbewerberinnen und -bewerber, die die Zulassung zum     Studium an der Universität Siegen beantragen, benötigen -     wie deutsche Studienbewerberinnen und Studienbewerber auch     - eine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung (z. B.     Sekundarschulzeugnis, die Hochschulaufnahmeprüfung des     Heimatlandes oder erforderliche Studienzeiten im     Heimatland).     
     
     Welches Bewerbungsverfahren für Sie zutrifft, hängt von     Ihrer Staatsangehörigkeit und von dem gewählten Studiengang     ab. Aufgrund der großen Nachfrage für einige Studienfächer     ist der Zugang zum Studium nicht in allen Fächern gleich.     Es können Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) für     einzelne Studiengänge bestehen. Bei Bewerbungen in den     Masterstudiengängen werden neben den formalen     Bewerbungsvoraussetzungen spezielle fachliche Kenntnisse     gefordert.     
     
     Ob in einem Fach Zulassungsbeschränkungen an der     Universität Siegen bestehen und/oder weitere fachliche     Kenntnisse gefordert werden, klären Sie bitte im     Bewerbungsprozess (siehe Studienangebot). Beginnen Sie kein Studium,     wenn die Finanzierung nicht für die gesamte Studiendauer     gesichert ist! Stellen Sie bereits im Bewerbungsprozess     sicher, dass Sie Ihren Studienaufenthalt finanzieren     können. Zur Deckung aller Kosten am Studienort (Wohnraum,     Krankenversicherung und Lebenshaltungskosten) benötigen Sie     mindestens 992,00 Euro monatlich. Finanzierungserklärung  
Hier finden Sie einen Überblick über die geschätzten monatlichen Kosten.        
     
     Wichtiger Hinweis für ausländische Studierende: Ein     Studienfachwechsel, der nicht durch die für Sie zuständige     Ausländerbehörde genehmigt wurde, kann zu einem Verlust des     Aufenthaltstitels führen!
Was kann ich an der Universität Siegen studieren?
Ganzes Studienangebot
Informationen zu unseren Studiengängen und wie Du dich dafür bewirbst findest Du in unserem Studienangebot.
Internationale bzw. englischsprachige Studiengänge
Unsere englischsprachigen Studienangebote findest Du, wenn Du bei Sprachen = Englisch auswählst.
Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung
Ausländer:innen     mit in Deutschland erworbener Hochschulreife     (Bildungsinländer:innen):     
 Ausländische Studienbewerber:innen, die das     Abitur oder einen vergleichbaren studienqualifizierenden     Abschluss in Deutschland oder an einer deutschen     Auslandsschule erworben haben, werden als     Bildungsinländer:innen bezeichnet. Die     Bildungsinländer:innen unterliegen bei der Bewerbung     denselben Bedingungen und Fristen wie die deutschen     Bewerber:innen. In zulassungsbeschränkten     Bachelorstudiengängen erfolgt die Bewerbung innerhalb     der Bewerbungsfristen über das     Online-Portal unisono. In zulassungsfreien Fächern     ist die Online-Voreinschreibung innerhalb der Frist der     freien Einschreibung im Studierendensekretariat möglich.     Informationen zum Studium mit Fachhochschulreife.     Ansprechpartner für alle Fragen zu Bewerbung und     Einschreibung ist das Studiensekretariat.     
     
     Ausländer:innen mit im Ausland erworbener     Hochschulzugangsberechtigung     (Bildungsausländer:innen): Bewerber:innen mit der     Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen     Union (EU-Bürger/-innen) bzw. des Europäischen     Wirtschaftsraums (EU-Bürger/-innen) sind im     Bewerbungsverfahren deutschen Bewerberinnen und Bewerbern     gleichgestellt. Nicht-EU-Bürger/-innen bewerben sich für     alle Bachelorstudiengängen und die meisten     Masterstudiengängen mit dem Antrag auf Zulassung zum     Studium innerhalb der Fristen schriftlich bei     STARTING. 
Deutschsprachige Studiengänge
In deutschsprachigen     Studiengängen ist ein Nachweis der deutschen     Sprachkenntnisse Voraussetzung: DSH 2 oder 3 (Deutsche     Sprachprüfung für den Hochschulzugang internationaler     Studierender) oder ein Äquivalent werden benötigt. Für     Sprachwissenschaften oder Medienstudiengänge wird DSH 3     oder Äquivalent empfohlen.     
     
     Die folgenden Sprachzertifikate stellen Äquivalente zur DSH     2 dar:     
     • das Abitur an einer deutschen Auslandsschule      
     • das Goethe-Zertifikat C2     
     • das Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz     (KMK) (DSD II)     
     • die Feststellungsprüfung eines Studienkollegs     
     • der TestDaF: TDN 4 in allen Prüfungsteilen     
     • telc C1 Hochschule 
Für Bewerber:innen, die diese     Sprachnachweise nicht vorzeigen können, bietet die     Universität Siegen studienvorbereitende Sprachkurse an.     Informationen zu den Sprachkursen finden Sie hier.     
     
     Bachelor Studiengänge:     
Nicht-EU-Bürger:innen bewerben sich für alle Bachelor-Studiengänge mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium per E-Mail oder Brief bei STARTING. Eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Sekundarschulzeugnis, die Hochschulaufnahmeprüfung des Heimatlandes oder erforderliche Studienzeiten im Heimatland) und der Nachweis der Deutschkenntnisse (z.B. DSH-Zeugnis, TestDaF-Zeugnis,…) sind der Bewerbung beizufügen. Es gelten die unten stehenden Bewerbungsfristen!
Bewerber:innen mit der Staatsbürgerschaft eines     Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU-Bürger:innen)     bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Bürger:innen)     sind im Bewerbungsverfahren deutschen Bewerber:innen     gleichgestellt. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen     erfolgt die Bewerbung über das Online-Portal unisono. EU- und EWR-Bürger:innen bewerben sich für zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium per E-Mail oder Brief bei STARTING. Eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Sekundarschulzeugnis, die Hochschulaufnahmeprüfung des Heimatlandes oder erforderliche Studienzeiten im Heimatland) und der Nachweis der Deutschkenntnisse (z.B. DSH-Zeugnis, TestDaF-Zeugnis,…) sind der Bewerbung beizufügen. Es gelten die unten stehenden Bewerbungsfristen!
     
     Anerkennung Ihres Abschlusses für     Bachelorprogramme:     
     Informationen darüber, wie Ihr Schul- oder Studienabschluss     in Deutschland anerkannt wird, können Sie auf der     Internetseite „Informationssystem zur Anerkennung     ausländischer Bildungsabschlüsse" oder in der     Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen     Austauschdienstes „Studieren und Forschen in Deutschland“     finden.     
     
     Sind die Nachweise Ihrer Vorbildung nach Überprüfung durch     STARTING als gleichwertig zum deutschen Abitur eingestuft,     haben Sie den direkten Hochschulzugang. Dies bedeutet, dass     Sie keine studienvorbereitenden Kurse an einem     Studienkolleg besuchen müssen und sich direkt um die     Aufnahme des Studiums bewerben.     
     
     Falls Ihre Zeugnisse nicht zum direkten Hochschulzugang     berechtigen, kann der Besuch des Studienkollegs     erforderlich sein. An der Universität Siegen gibt es leider     kein Studienkolleg. Bitte informieren Sie sich über die     Internetseite der Studienkollegs in Deutschland.     
     
     Studieninteressierte, deren Schulabschluss in ihrem     Herkunftsland zum Studium berechtigt, in Deutschland aber     nicht als direkter Hochschulzugang anerkannt wird, können     zum Studium zugelassen werden, wenn sie den Test für     Ausländische Studierende (TestAS) von g.a.s.t e.V. mit     einem Standardwert von jeweils mindestens 100 Punkten im     Kern- und 100 Punkten im Fachmodul absolviert haben.     Aktuell werden an der Universität Siegen keine TestAS     Prüfungen angeboten. Der TestAS gilt nicht als Nachweis der     Kenntnisse der deutschen Sprache.     
     
     Die Sekundarschulabschlüsse International Baccalaureate     (IB, Abschluss mit deutscher Sprache) und     Gemischtsprachiges International Baccalaureate (GIB)     stellen besondere Formen des Schulabschlusses dar.     SchulabsolventInnen mit einem Gemischtsprachigen     International Baccalaureate (GIB) müssen keine weitere     Deutschsprachprüfung und auch kein Studienkolleg     absolvieren, um sich für ein Studium an der Universität     Siegen zu bewerben. Studieninteressierte mit IB und GIB     bewerben sich bei der Abteilung STARTING innerhalb der     allgemeinen Bewerbungsfristen.     
     
     Ein besonderes Programm zur gezielten Studienvorbereitung     bietet die Studienbrücke. Im Rahmen der     Studienbrücke wird auch die TestAS Prüfung und     Deutschsprachprüfungen (TestDaF) angeboten.     
     
     Masterstudiengänge:     
Informationen zu unseren Master-Studiengängen und wie Du dich dafür bewirbst findest Du in unserem Studienangebot (wähle Abschluss = Master aus).     
           
     Anerkennung der Abschlüsse für Masterstudiengänge:     
 Wenn Ihre Schul-und Hochschulausbildung als     gleichwertig zu einem deutschen Bachelorabschluss anerkannt     wird, sind Sie für einen Masterstudiengang qualifiziert.     Die inhaltlichen Voraussetzungen werden von STARTING und in     der jeweiligen Fakultät bewertet.
Englischsprachige Masterstudiengänge
Bewerbung für     internationale Masterstudiengänge:     
Informationen zu unseren Master-Studiengängen und wie Du dich dafür bewirbst findest Du in unserem Studienangebot (wähle Abschluss = Master aus).
Unsere englischsprachigen Studienangebote findest Du, wenn Du bei Sprachen = Englisch auswählst.
     
     Anerkennung der Abschlüsse für     Masterstudiengänge: Wenn Ihre Schul-und     Hochschulausbildung als gleichwertig zu einem deutschen     Bachelorabschluss anerkannt wird, sind Sie für einen     Masterstudiengang qualifiziert. Die inhaltlichen     Voraussetzungen und auch das englische Sprachniveau werden     in der jeweiligen Fakultät bewertet.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
• Wenn die Bewerbung über das     Bewerbungsportal Unisono erfolgt, werden alle Schritte im     Online-Portal erklärt. 
• Wenn die Bewerbung als Antrag per E-Mail oder Brief erfolgt, sind folgende Dokumente zu senden:
     
     » Antrag     auf Zulassung: Den     Antrag finden Sie hier  und dieser     ist online auszufüllen und zu unterschreiben. 
 
     » Schul- und Hochschulzeugnisse (sowie Hochschulaufnahmeprüfung: Sofern diese in Ihrem Heimatland erforderlich ist) in notariell/amtlich beglaubigter Kopie.  Übersetzungen (englisch/deutsch) eines beeidigten Übersetzers (oder notariell beglaubigte Kopie der Übersetzung)                   
 
     » Zeugnis über     Sprachkenntnisse: Wenn Sie sich für einen     deutschsprachigen Studiengang bewerben, müssen Sie die     DSH-Prüfung auf dem Niveau 2 oder 3 oder ein Zeugnis einer gleichwertigen Prüfung (siehe Deutschsprachige Studiengänge) vorlegen.      
 
     » Notenübersicht über     das bisherige Studium (wenn Sie bereits studiert haben).
 
     » Kopie von Reisepass     oder Aufenthaltstitel      
 
     » Tabellarischer     Lebenslauf      
 
     » ggf. TestAS-Zeugnis     
     
     Bei Hochschulwechsel in Deutschland: Unbedenktlichkeitsbescheinigung der     bisherigen deutschen Hochschule.
     
Wenn Sie sich nicht über unisono bewerben müssen, senden Ihre Unterlagen per Post an:
 
 Universität Siegen 
 STARTING-Admission 
Sandstr. 16-18
 57072 Siegen 
 Deutschland
Informationen zu studienvorbereitenden Deutschkursen (DSH)
     Falls Sie die für Ihren Studienwunsch erforderlichen     Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung oder     Einschreibung noch nicht erreicht haben, können Sie die     notwendigen Kenntnisse in den an der Universität Siegen     eingerichteten Deutschkursen der Abteilung STARTING     erwerben. Wenn Sie an einem Deutschkurs an der Universität     Siegen teilnehmen möchten, müssen Sie dies in Ihrem     Antragsformular angeben. Sie werden dann für das     Auswahlverfahren angemeldet.     
     
     Bitte beachten Sie die Bewerbungstermine 15. Mai     und 15. November. Bei Zulassung und Einschreibung     an der Universität Siegen erhalten Sie den Status     einer/eines Studierenden. Die Kurse beinhalten pro Woche 20     Stunden Unterricht. Die Grundstufe wird in der Regel nach     einem Semester mit der Prüfung auf dem Niveau B1 bestanden.     Sie können danach den DSH-vorbereitenden Kurs besuchen, der     mit der DSH-Prüfung abgeschlossen wird. Es besteht jeweils     eine zweimalige Wiederholungsmöglichkeit. Über die     Einstufung in Grundstufe oder Mittelstufe wird zu Beginn     der jeweiligen Kurse entschieden. Neben dem Semesterbeitrag     wird ein Teilnehmerbeitrag über 500,00 EUR pro Semester     erhoben (ab SoSe 2020).     
     
     Die Sekundarschulabschlüsse International     Baccalaureate (IB, Abschluss mit deutscher     Sprache) und Gemischtsprachiges     International Baccalaureate (GIB) stellen     besondere Formen des Schulabschlusses dar.     SchulabsolventInnen mit einem Gemischtsprachigen     International Baccalaureate (GIB) müssen keine weitere     Deutschsprachprüfung und auch kein Studienkolleg     absolvieren, um sich für ein Studium an der Universität     Siegen zu bewerben. Studieninteressierte mit IB und GIB     bewerben sich bei der Abteilung STARTING innerhalb der     unten genannten Bewerbungsfristen.
Wählen Sie bei der Bewerbung über unisono "Sonstiger Abschluss" -> "Deutschkurs" aus. Hier geht es zur Bewerbung
Bewerbungsfristen für Studiengänge und Deutschkurse
| Bewerbung für | Sommersemester | Wintersemester | 
| Studienvorbereitender Deutschkurs             (DSH) | 1. September–15. November | 1. Februar–15. Mai | 
| Zulassungsbeschränkte Bachelor-/Masterstudiengänge (Deutsch) | 1. Dezember - 15. Januar (wenn Bewerbung zum Sommersemester möglich ist) | 1. Juni - 15. Juli | 
| Zulassungsfreie Masterstudiengänge (Deutsch) | 01. Oktober – 15. März | 1. April – 15. September | 
| Internationale Masterstudiengänge (Englisch) | Informationen, wie Fristen zu unseren Master-Studiengängen findest Du in unserem Studienangebot. (Wähle Abschluss = Master und Sprache = Englisch aus) | |
| Zulassungsfreie Bachelorstudiengänge (Deutsch) | Die Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses bei der Einschreibung an der Universität Siegen muss bis spätestens 1. September (Wintersemester) bzw. 1. März (Sommersemester) bei der Abteilung STARTING beantragt werden. Bei entsprechenden Deutschkenntnissen können Anerkennungen einer Bezirksregierung auch bis zum Ende der Einschreibfrist akzeptiert werden. | |
Es können nur vollständige Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfristen vorliegen. "Vollständig" bedeutet, dass der Antrag in allen Punkten und wahrheitsgemäß ausgefüllt, von Ihnen persönlich und im Original unterschrieben ist und dass alle erforderlichen Bescheinigungen als amtlich beglaubigte Kopie beiliegen. Ist das Original eines Zeugnisses oder einer Bescheinigung nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, müssen Sie Ihrer Bewerbung zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung der Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache beilegen. Bitte reichen Sie keine Originale Ihrer Zeugnisse(Ausnahme APS-Bescheinigung)ein. 
 Die Universität Siegen übernimmt für unaufgefordert eingereichte Originalzeugnisse keine Haftung. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Universität und werden nicht zurückgegeben. Bitte teilen Sie auf dem Zulassungsantrag eine Postadresse mit, unter der Sie Postsendungen zu jeder Zeit zuverlässig und schnell erhalten. Weicht Ihr Name von der Briefkastenaufschrift ab, ist unbedingt das „c/o-Feld“ des Antrags auszufüllen und der Name entsprechend der Briefkastenaufschrift anzugeben. Falls sich die Korrespondenzadresse ändert, bevor Sie eine Antwort auf Ihre Bewerbung erhalten haben, teilen Sie bitte sofort die neue Adresse schriftlich per E-Mail mit. 
 
 Studienbewerber:innen aus der Volksrepublik China und Vietnam müssen eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) beantragen und diese im Original zusammen mit ihren Bewerbungsunterlagen bzw. bei der Einschreibung einreichen. Ohne die APS-Bescheinigung kann keine Einschreibung für chinesische und vietnamesische Bewerberinnen und Bewerber erfolgen. Studienbewerberinnen und –bewerber aus Indien müssen das APS Verfahren in Indien durchlaufen, um ein Visum zur Einreise zum Studium nach Deutschland zu erhalten. Weitere Informationen erteilen die deutschen Botschaften und Konsulate in Ihrer Nähe. 

 
  0271/740-5218, -3903
 0271/740-5218, -3903 F-S 105, 106
 F-S 105, 106