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SSC-Gebäude
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen

 

Ihre Ansprechpartner*innen:

(nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens sortiert)

 

Wichtiger Hinweis: Bitte nutzen Sie als Studierende oder Studierender der Universität Siegen stets Ihre studentische E-Mail-Adresse und geben Ihre Matrikel-Nr. an, wenn Sie mit uns per Mail in Kontakt treten möchten. 


A-Fa:
Uwe Neuser (stellv. Abteilungsleiter)
0271/740-4815
uwe.neuser@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr

 


Fb-He:
Diana Becker
0271/740-4816
diana.becker@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr Mittwoch - Donnerstag: 12:00 - 14:30 Uhr, Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr

 

Hf-Me:
Sina Freudenberg
0271/740-4817
sina.freudenberg@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr



Mf-Schn:
Ann Christin Scheppe
0271/740-4818
ann_christin.scheppe@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr



Scho-Z:
Aygül Fikirli
0271/740-3861
ayguel.fikirli@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr

  

Unfallanzeige, Meldung der Schwangerschaft gem. Mutterschutzgesetz, Rentenbescheinigung:
Melanie Tröps
0271/740-4942
melanie.troeps@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung 

 

Abteilungsleiter
Sascha Fiedler
0271/740-4814
sascha.fiedler@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung

  

Startseite des Studierendensekretariats

 

International Students
You find information about the admission procedure here: STARTING

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Impressum

Studium mit Fachhochschulreife

Sie können auch mit Fachhochschulreife an der Universität Siegen studieren (außer Psychologie und Lehramt), wenn Sie folgende Nachweise erbringen:

  • I. eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung
    und
  • II. eine studiengangbezogene fachliche Eignung.

Ausklappen
Wie erbringe ich den Nachweis der Allgemeinbildung (I)?

  • Notendurchschnitt im Zeugnis der FHR ≤ 2,7 oder
  • "gut" in den Fächern Deutsch, Englisch und einem weiteren Fach (im Fach Englisch auch durch den Nachweis des Niveaus B1 des Europäischen Referenzrahmens) oder
  • Eignungsprüfungen in den Fächern Deutsch und Englisch sowie einem weiteren Fach.
Eignungsprüfungen für den Nachweis der Allgemeinbildung

Ausklappen
Wie erbringe ich den Nachweis der Studiengangbezogenen fachlichen Eignung (II)?

Der Nachweis der studiengangbezogenen Eignung ist von den Fakultäten für die einzelnen Studiengänge festgelegt worden. Welche Nachweise für welche Studiengänge erbracht werden müssen, finden Sie hier in der Übersicht der Fächer.

Bitte prüfen Sie VOR der Bewerbung, ob Sie die Voraussetzungen für die studiengangbezogene Eignung erfüllen. Fragen dazu kann Ihnen das jeweils zuständige Prüfungsamt beantworten. Dieses entscheidet gleichzeitig auch, ob der Nachweis über die studiengangbezogene Eignung vorliegt oder ob eine Prüfung absolviert werden muss.

Ausklappen
Wie stelle ich den Antrag?

Es muss in jedem Fall ein Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung gestellt werden. Die Anmeldefrist für das folgende Wintersemester endet am 15. Juli (Ausschlussfrist). Sofern Sie im Besitz einer allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife sind oder den Hochschulzugang über die berufliche Bildung erworben haben, können Sie keinen Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung stellen!

Bitte schicken Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen (ausschließlich PDF-Dokumente) per Mail an: fhr[at]zv.uni-siegen.de Nachforderungen führen zu unnötigen Verzögerungen und können bei Fristversäumnis den Ausschluss zur Folge haben. 

  • Antrag
  • Zeugnis(e) über den Schulabschluss (muss nicht beglaubigt sein)
  • Angabe des Studienganges, für den die Zulassung beantragt wird
  • Lebenslauf
  • Nachweis über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung und über Art, Dauer und Ort der bisherigen beruflichen Tätigkeit (wenn vorhanden)
  • Nachweis über ein abgeschlossenes Praktikum (wenn vorhanden)
  • Erklärung, ob Sie bereits einen Antrag auf Feststellung des Nachweises der Studierfähigkeit an einer anderen Hochschule gestellt haben und ob / mit welchem Erfolg Sie an einer Eignungsprüfung bisher teilgenommen haben (wenn vorhanden bitte auf dem Antrag angeben).
  • Sollten Sie schon an einer Eignungsprüfung zur Feststellung der besonderen Eignung teilgenommen haben, legen Sie bitte eine Kopie Ihrer Prüfungsbescheinigung bei.
Wichtig:
  • Bestandene Prüfungen werden auch bei Bewerbungen zu einem nachfolgenden Semester anerkannt.
  • Wiederholungsprüfungen finden erst wieder im Folgejahr statt. Die Prüfungen können nur einmal wiederholt werden.
  • In den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen muss zusätzlich eine Onlinebewerbung für das örtliche Auswahlverfahren bis 15. Juli im Onlineportal der Universität Siegen erfolgen. Nur wenn beide Anträge fristgerecht gestellt werden, besteht die Chance auf Zulassung zum Studium. Je nach Studiengang müssen Sie sich vorher zusätzlich bei www.hochschulstart.de registrieren.

Umschreibung für Studierende ohne Allgemeine und Fachgebunde Hochschulreife
Sollten Sie sich für einen Studiengang umschreiben wollen, muss die Feststellung der besonderen Eignung bis zum 15. Juli beantragt werden. Der Wechsel in Ergänzungsfächer ist hierbei ausgenommen.

Ansprechpartner*innen

Zentrale Studienberatung
Hotline der Zentralen Studienberatung
Tel. 0271/740-2712
E-Mail: info.studienberatung@zsb.uni-siegen.de

Studierendensekretariat
Melanie Tröps
Tel. 0271/740-4942
E-Mail: fhr@zv.uni-siegen.de

Sascha Fiedler
Tel. 0271/740-4814
E-Mail: fhr@zv.uni-siegen.de

Näheres über das Verfahren können Sie auch hier nachlesen: Ordnung für die Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und einer studiengangbezogenen besonderen fachlichen Eignung.
 
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Sina Freudenberg
0271/740-4817
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Mf-Schn:
Ann Christin Scheppe
0271/740-4818
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Aygül Fikirli
0271/740-3861
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