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Incoming Students: Europe & Worldwide

Alicia Platt

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0271/740-3905
AR-SSC 120

International Registrar's Office

Internationales Studierendensekretariat

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0271/740-3418
Tue, Wed, Thu 8:30-11:00 am
Di, Mi, Do 8:30-11:00 Uhr
AR-SSC 001

Nach der Ankunft



Anreise


Anfahrt 

Von den Flughäfen Frankfurt am Main, Düsseldorf und Köln/Bonn können Sie mit der Bahn oder einem Fernbus nach Siegen fahren. Innerhalb von Siegen gibt es Busse, mit denen Sie auch die verschiedenen Campusse der Universität erreichen. Weitere Informationen

Während der Orientierungstage


Unisono, studentische E-Mail und WLAN 

Sobald Sie sich eingeschrieben haben, haben Sie Zugriff auf das Campusmanagementsystem unisono. Über unisono können Sie Ihr studentisches Benutzerkonto (ZIMT-Konto), die studentische E-Mail-Adresse und den Zugang zum W-LAN der Universität freischalten. Prüfen Sie Ihr studentisches E-Mail Konto regelmäßig, da Sie darüber alle wichtigen Informationen der Universität Siegen erhalten. Ihre Matrikelnummer ist der Benutzername; das Passwort haben Sie bereits bei der Voreinschreibung gewählt.

Kursbelegung

Nachdem Sie Ihr ZIMT-Konto freigeschaltet haben, können Sie über unisono Ihren Stundenplan erstellen und sich für Ihre gewählten Kurse anmelden. Achten Sie darauf, dass Sie die Veranstaltungen belegen, und nicht nur vormerken!


Erste Tage nach Ankunft


Meldung bei den Behörden

Nach Ihrer Ankunft in Siegen müssen Sie sich bei den Behörden anmelden.

Anmeldung des Wohnsitzes

Alle internationalen Studierenden müssen innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft in Siegen ihren Wohnsitz bei der Stadt bzw. Ihrem Bürgerbüro (Rathaus) anmelden. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hauptwohnsitz in Siegen anzumelden. Für die Anmeldung des Hauptwohnsitzes erstattet die Universitätsstadt Siegen einmalig die Kosten für das Semesterticket. Dafür müssen Sie die Anmeldebestätigung und den Studierendenausweis beim AStA vorgelegen.

Beantragung des Aufenthaltstitels

Studierende mit einem Visum, das nicht die gesamte Studiendauer abdeckt und Studierende, die für ihre Einreise kein Visum benötigten, müssen innerhalb von 90 Tagen bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Die notwendigen Dokumente für die Beantragung des Aufenthaltstitels entsprechen zumeist den Unterlagen, die auch für einen Visumsantrag notwendig sind. Dazu zählt auch der Finanzierungsnachweis (häufig über ein Sperrkonto)!

Bankkonto in Deutschland

Wenn Sie nicht aus einem EU-/EWR-Staat kommen, müssen Sie hier ein Konto eröffnen. Je nach Bank oder Sparkasse können unterschiedliche Dokumente gefordert werden: Reisepass oder Ausweis, Zulassungsbescheid, Studierendenausweis, Studienbescheinigung, oder auch eine Meldebescheinigung, die von Bürgerbüro (Rathaus) ausgestellt wird. Gewöhnlich ist ein Termin für die Kontoeröffnung notwendig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an eine Bank oder Sparkasse.

Haftpflichtversicherung 

In Deutschland kann es sehr teuer werden, wenn Sie aus Versehen jemanden verletzen oder etwas beschädigen. Wir raten Ihnen daher dringend, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Sie kostet nur ca. 3-5 Euro im Monat. Eine Haftpflichtversicherung können Sie oftmals z.B. bei einer Bank oder einer anderen Versicherung abschließen.

Manchmal müssen Sie auch eine Hausratversicherung abschließen, wenn Sie einen Mietvertrag abschließen. Diese Versicherung schützt Sie z.B. bei Feuer, Einbruch oder Wasserschaden in Ihrer Wohnung.

Rundfunkgebühren 

Jede volljährige Person, die in Deutschland gemeldet ist, muss sich beim Beitragsservice für die Rundfunkgebühren registrieren und einen monatlichen Beitrag von 17,50 Euro zahlen. Eventuell können Sie aber eine Befreiung beantragen.

 
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