Internationales Studierendensekretariat
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Tue, Wed, Thu 8:30-11:00 am
Di, Mi, Do 8:30-11:00 Uhr
F-S 108
Nach der Ankunft
Anreise
Anfahrt
Von den Flughäfen Frankfurt am Main, Düsseldorf und Köln/Bonn können Sie mit der Bahn oder einem Fernbus nach Siegen fahren. Innerhalb von Siegen gibt es Busse, mit denen Sie auch die verschiedenen Campusse der Universität erreichen. Weitere Informationen
Während der Orientierungstage
Unisono, studentische E-Mail und WLAN
Sobald Sie sich eingeschrieben haben, haben Sie Zugriff auf das Campusmanagementsystem unisono. Über unisono können Sie Ihr studentisches Benutzerkonto (ZIMT-Konto), die studentische E-Mail-Adresse und den Zugang zum W-LAN der Universität freischalten. Prüfen Sie Ihr studentisches E-Mail Konto regelmäßig, da Sie darüber alle wichtigen Informationen der Universität Siegen erhalten. Ihre Matrikelnummer ist der Benutzername; das Passwort haben Sie bereits bei der Voreinschreibung gewählt.
Kursbelegung
Nachdem Sie Ihr ZIMT-Konto freigeschaltet haben, können Sie über unisono Ihren Stundenplan erstellen und sich für Ihre gewählten Kurse anmelden. Achten Sie darauf, dass Sie die Veranstaltungen belegen, und nicht nur vormerken!
Erste Tage nach Ankunft
Meldung bei den Behörden
Nach Ihrer Ankunft in
Siegen müssen Sie sich bei den Behörden anmelden.
Anmeldung des Wohnsitzes
Alle internationalen Studierenden müssen innerhalb von
zwei Wochen nach Ankunft in Siegen ihren
Wohnsitz bei der Stadt bzw. Ihrem
Bürgerbüro (Rathaus) anmelden. Wir empfehlen
Ihnen, Ihren
Hauptwohnsitz in Siegen anzumelden. Für die Anmeldung
des Hauptwohnsitzes erstattet die Universitätsstadt Siegen
einmalig die Kosten für das Semesterticket. Dafür müssen
Sie die Anmeldebestätigung und den Studierendenausweis beim
AStA vorgelegen.
Beantragung des Aufenthaltstitels
Studierende mit einem Visum, das nicht die gesamte
Studiendauer abdeckt und Studierende, die für ihre Einreise
kein Visum benötigten, müssen innerhalb von 90 Tagen bei
der Ausländerbehörde einen
Aufenthaltstitel beantragen. Die notwendigen Dokumente für
die
Beantragung des Aufenthaltstitels entsprechen
zumeist den Unterlagen, die auch für einen Visumsantrag
notwendig sind. Dazu zählt auch der Finanzierungsnachweis
(häufig über ein Sperrkonto)!
Bankkonto in Deutschland
Wenn Sie nicht aus einem EU-/EWR-Staat kommen, müssen Sie hier ein Konto eröffnen. Je nach Bank oder Sparkasse können unterschiedliche Dokumente gefordert werden: Reisepass oder Ausweis, Zulassungsbescheid, Studierendenausweis, Studienbescheinigung, oder auch eine Meldebescheinigung, die von Bürgerbüro (Rathaus) ausgestellt wird. Gewöhnlich ist ein Termin für die Kontoeröffnung notwendig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an eine Bank oder Sparkasse.
Haftpflichtversicherung
In Deutschland kann es
sehr teuer werden, wenn Sie aus Versehen jemanden verletzen
oder etwas beschädigen. Wir raten Ihnen daher dringend,
dass Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Sie
kostet nur ca. 3-5 Euro im Monat. Eine
Haftpflichtversicherung können Sie oftmals z.B. bei einer
Bank oder einer anderen Versicherung abschließen.
Manchmal müssen Sie auch eine
Hausratversicherung abschließen, wenn Sie
einen Mietvertrag abschließen. Diese Versicherung schützt
Sie z.B. bei Feuer, Einbruch oder Wasserschaden in Ihrer
Wohnung.
Rundfunkgebühren
Jede volljährige Person, die in Deutschland gemeldet ist, muss sich beim Beitragsservice für die Rundfunkgebühren registrieren und einen monatlichen Beitrag von 17,50 Euro zahlen. Eventuell können Sie aber eine Befreiung beantragen.