Versicherung
Studierende müssen eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen, um sich an der Universität Siegen einschreiben zu können. Dies betrifft auch internationale Studierende, die einen Abschluss in Deutschland planen, sowie Austausch- und Kurzzeitstudierende. 
 
Bitte beachten Sie:
Alle Studierenden (egal, ob Sie bereits     versichert sind oder nicht, ob Sie privat versichert oder     befreit sind!!) müssen sich vor der Einschreibung an     eine gesetzliche Krankenversicherung (z.B. AOK, Barmer,     TK...) wenden. Die Versicherung prüft dann Ihren     Versicherungsstatus und meldet dies elektronisch an die     Universität. Erst dann können Sie sich einschreiben!      
     Bitte informieren Sie daher die Krankenversicherung     darüber, an welcher Universität Sie sich einschreiben     werden.     
     
     Wenn Sie die Krankenversicherung in einem Paket zusammen     mit dem Sperrkonto erworben haben, prüfen Sie bitte, dass     die involvierte Krankenversicherung Ihren     Versichertenstatus an die Universität     weitergibt.
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Krankenversicherung: gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
     In Deutschland müssen alle Studierenden, die noch nicht 30 Jahre alt sind, gesetzlich     versichert sein. Die monatlichen Kosten liegen bei ca. 120-130     EUR.     
     
     
     Altersbeschränkung     
     Die gesetzliche Versicherung wird für Studierende bis zum     30. Lebensjahr angeboten. Wer bei Studienbeginn bereits     älter als 29 Jahre ist, kann sich nur noch privat     krankenversichern.     
     Studierende, die während des Studiums 30 Jahren alt werden,     können die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag     weiterführen.     
     
     DSH-Deutschkursteilnehmerinnen und -teilnehmer     
 Studierende, die vor dem Studium an einem DSH-Deutschkurs teilnehmen, können in der Zeit des Deutschkurses keine gesetzliche     Krankenversicherung abschließen. Sie müssen sich privat     krankenversichern.        
     
     Versicherungsbeginn     
     Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag des     Semesters. In der Zeit zwischen Einreise und Semesterbeginn     besteht kein Versicherungsschutz.     
     
     Wir raten Studierenden, die an Einführungsveranstaltungen     teilnehmen (Vorbereitungstage oder Orientierungstage,     Deutsch-Intensivkurs) dringend, eine     Reise-/Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum     zwischen Anreise und Semesterbeginn abzuschließen!     
     
     Gesetzliche Krankenversicherungen in Siegen und     Siegen-Weidenau (kein Anspruch auf     Vollständigkeit)     
     »     AOK Nordwest     
     »     Barmer     
     »     DAK     
     »     IKK     
     »     Techniker Krankenkasse     
     
     
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     Bitte nehmen Sie zu einer     gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl Kontakt auf und     bitten um Abschluss einer Versicherung. Sobald Sie sich bei     einer Krankenversicherung versichert haben, informiert     diese die Universität darüber und Sie können Ihre     Einschreibung vornehmen.
Bitte beachten Sie: Nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und ihr Ihre neue Adresse und Ihre Bankverbindung mitteilen, um die Versicherung zu aktivieren.
Private Krankenversicherung
     Eine private Krankenversicherung kann als Ersatz oder als     Ergänzung einer gesetzlichen Versicherung abgeschlossen     werden. Private Krankenversicherer sind nicht verpflichtet     eine Person zu versichern und die monatlichen Beiträge     werden anhand von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und     gewähltem Tarif berechnet. Die Beiträge können mit der Zeit     steigen!     
     
     Altersbeschränkungen     
 Studierende die zu Beginn des Studiums     älter als 29 Jahre alt sind, müssen eine     private Krankenversicherung abschließen.      
     
     DSH-Deutschkursteilnehmerinnen und -teilnehmer     
 Studierende, die zunächst am DSH     Deutschkurs teilnehmen, müssen für die Zeit des Deutschkurses ebenfalls eine private     Krankenversicherung abschließen.      
     
     
     Wichtig: Befreiung von der gesetzlichen     Versicherungspflicht     
     
 Studierende, die privat     krankenversichert sind, müssen sich von der gesetzlichen     Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung von der     studentischen Krankenversicherungspflicht kann von einer     gesetzlichen Krankenversicherung in Siegen/ Siegen-Weidenau ausgestellt werden.     
     
 Bitte beachten Sie, dass die Befreiung für     die gesamte Studiendauer gilt und der Wechsel zu einer     gesetzlichen Versicherung nicht mehr möglich ist!     DSH-Kursteilnehmende können bei Einstieg in das Studium in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
     
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     Bitte kontaktieren Sie eine gesetzliche     Krankenversicherung. Die Krankenversicherung prüft, ob Ihre     Versicherung ausreicht, und meldet dies automatisch an die     Universität.     
 Dazu schicken Sie bitte einer gesetzlichen     Krankenkasse eine E-Mail mit folgenden Daten:     
     »     Kopie Ihrer privaten Versicherung     
     »     Kopie Ihres Ausweises/ Reisepasses     
     »     Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)     
     »     Name der gewünschten Hochschule
Internationale Krankenversicherungen         
     
     Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC)     
     
 Deutschland hat mit Mitgliedsländern der     Europäischen Union (EU) und des     Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)     Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die     Krankenversicherungen aus diesen Ländern werden auch in     Deutschland anerkannt.      
     
     Die Europäische Krankenversicherungskarte     (EKVK/EHIC) gilt in Deutschland, garantiert jedoch keine     kostenlose Behandlung. Häufig werden nur medizinisch     notwendige Leistungen übernommen. Bitte wenden Sie sich an     Ihre Versicherung für weitere Informationen.     
     
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     Bitte beachten Sie:     
     Für die Einschreibung ist eine     Befreiungsbescheinigung notwendig. Dazu     schicken Sie bitte einer gesetzlichen Krankenkasse eine     E-Mail mit folgenden Daten:     
     »     Kopie Ihrer EHIC /GHIC/ AT 11     
     »     Kopie Ihres Ausweises/ Reisepasses     
     »     Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)     
     »     Name der gewünschten Hochschule     
     
     Wir empfehlen Studierenden, die aus einem Land außerhalb     der EU nach Siegen kommen, dringend, nach ihrer Ankunft in     Deutschland eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung     für die Dauer ihres Studiums abschließen. Frühester Beginn     ist der erste Tag des ersten Studiensemesters.     Informationen dazu finden Sie unter "Gesetzliche     Krankenversicherung".     
     
     Studierenden, die an Einführungsveranstaltungen teilnehmen     (Vorbereitungstage oder Orientierungstage,     Deutsch-Intensivkurs)  raten wir dringend, eine     Reise-/Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum     zwischen Anreise und Semesterbeginn abzuschließen.
Weitere Informationen und Vergleichsportale         
     
     »     Gesundheit für alle: Ein Wegweiser durch     das deutsche Gesundheitswesen     
     »     DAAD: Informationen zur Krankenversicherung     in Deutschland     
     »     Krankenkassen Deutschland: Informationen zu     Krankenversicherungen und Vergleichsportal     
     »     Verivox: Vergleichsportal
Arztbesuche und Notfallnummern 
  Sollten Sie krank sein oder einen ärztlichen Rat brauchen, können Sie eine Hausärztin oder einen Hausarzt frei wählen. Hausärztinnen und Hausärzte sind Allgemeinmediziner und erste Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen. Sie stellen auch Überweisungen zu Fachärzten aus, wenn nötig.
Fachärztinnen und Fachärzte sind auf bestimmte Bereiche spezialisiert, zum Beispiel Dermatologie, Zahnmedizin, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde. Bitte beachten Sie, dass ohne eine Überweisung teilweise recht hohe Gebühren für einen Besuch bei Fachärzten und Fachärztinnen anfallen können und die Wartezeiten sehr lang sind!
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Stronger together
Unter der Seite zum Projekt Stronger together finden Sie viele Hinweise zum deutschen Gesundheitssystem sowie zu den Angeboten für internationale Studierende.



