Visum & Einreise

Visa zu Studienzwecken 
  Internationale Studierende benötigen ein Visum zu Studienzwecken. Ausgenommen sind Staatsangehörige eines EU-Staats oder eines Landes, für das die Visumspflicht aufgehoben wurde. Informationen zu Visums- und Einreisevorschriften finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amts.
Visumspflicht für Internationale Studierende aus         einem Land außerhalb der EU         
     
     Studierende aus Ländern, für die eine Visumspflicht     besteht, müssen vor Ihrer Reise nach Deutschland ein     entprechendes Visum zu Studienzwecken     beantragen. Ein     Touristen- bzw. Schengenvisum reicht nicht aus!!     
     
     Visumsantrag     
     
     Der Visumsantrag und alle notwendigen Dokumente sollten so     früh wie möglich bei der Deutschen Botschaft oder dem     Deutschen Konsulat im Heimatland eingereicht werden.     
     
     Für den Visumsantrag wird ein Zulassungsbescheid und ein     Finanzierungsnachweis benötigt.     
     Studierende, die an der Universität Siegen einen Abschluss     anstreben, müssen in der Regel einen     Finanzierungsnachweis für ein Jahr einreichen,     Austausch- und Kurzzeitstudierende einen     Finanzierungsnachweis für die Studiendauer in Deutschland.     
     
     Beantragung eines Aufenthaltstitels in     Deutschland     
     
     Häufig wird das Visum für zwölf Monate ausgestellt. Drei     Monate vor Ablauf des Visums müssen Sie in Deutschland bei     der Ausländerbehörde des Wohnorts einen      Aufenthaltstitel beantragen.     
     
     Nähere Informationen     
     
     Nähere Informationen zu Ländern mit Visumspflicht und     -beantragung finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen     Amts:     
     »          Auswärtiges Amt: Einreise und Aufenthalt     
     »     Auswärtiges     Amt: Deutsche Auslandsvertretungen 
» Übersicht zur Visumpflicht/ -freiheit
Visumsbefreiung für Internationale Studierende aus         einem Land außerhalb der EU         
     
     Für einige Länder hat die Europäische Gemeinschaft die     Visumspflicht aufgehoben. Studierende aus diesen Ländern     können sich als Besucher auch ohne Visum bis zu 90 Tage in     Deutschland aufhalten.     
     
     Beantragung eines Aufenthaltstitels in     Deutschland     
     
     Innerhalb dieser 90 Tage müssen Studierende aber bei der     zuständigen Ausländerbehörde ihres Wohnorts in Deutschland     eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um an der Universität     Siegen studieren zu können.     
     Bitte beachte Sie, dass auch für die      Beantragung eines Aufenthaltstitels Dokumente und ein     Finanzierungsnachweis (zumeist ein Sperrkonto)     gefordert werden!     
     
     Nähere Informationen     
     
     Nähere Informationen zu Ländern mit Visumsbefreiung finden     Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amts:     
     »          Auswärtiges Amt: Einreise und Aufenthalt     
     »     Auswärtiges     Amt: Deutsche Auslandsvertretungen 
» Übersicht zur Visumpflicht/ -freiheit
Internationale Studierende aus einem EU-Land         
     
     Staatsbürger eines EU-Lands benötigen kein Visum, um nach     Deutschland zu reisen und an einer Hochschule in     Deutschland zu studieren.     
     
     Austauschstudierende aus nicht-EU-Staaten:     REST-Richtlinie     
     
     Austauschstudierende, die aus einem nicht-EU-Staat stammen,     aber bereits an einer Hochschule in der EU eingeschrieben     sind (Drittstaatsangehörige), benötigen kein Visum.     
     Die Universität Siegen meldet im Rahmen der      REST-Richtlinie Ihren Aufenthalt dem Bundesamt für     Migration und Flüchtlinge und reicht dort die      notwendigen Dokumente ein. Bitte beachten Sie, dass der     Aufenthaltstitel im EU-Ausland für die Dauer des     Aufenthalts in Deutschland gültig sein muss!
Bitte beachten Sie: Universitäten sind nicht in Visaverfahren involviert und haben daher auch keinen Einfluss auf die Vergabe von Visa.
Wie Sie nach Ankunft Ihren Aufenthaltstitel beantragen, erfahren Sie hier.
