Familie
Sie würden Ihren Aufenthalt in Siegen gerne gemeinsam mit
Ihrer Familie verbringen? In diesem Fall gibt eine Reihe
zusätzlicher Dinge zu beachten. Bitte setzen Sie sich
frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Sie entsprechend
unterstützen können.
Der erste Schritt ist, sich bei der zuständigen deutschen
Auslandsvertretung vor Ort zu erkundigen, welche Visabedingungen
erfüllt werden müssen und welche Unterlagen für die Visaanträge
Ihrer Familienmitglieder benötigt werden – idealerweise
gleichzeitig mit der Beantragung Ihres eigenen Visums. Es kann
sein, dass einige Dokumente verlangt werden, die Sie zum
Zeitpunkt der Antragstellung noch gar nicht vorlegen können, da
Sie selbst noch nicht nach Deutschland gezogen sind. In diesem
Fall setzen Sie sich bitte mit der deutschen Botschaft oder dem
Konsulat in Verbindung und erläutern Sie Ihre Situation. Dort
wird man Ihnen weitere Informationen geben können. Für
Informationen zur Krankenversicherung für Ihre Familie klicken
Sie bitte hier.
Wenn Sie nur mit einem:r Ehepartner:in reisen, sollte der
Vorgang recht unkompliziert sein, solange Sie alle notwendigen
Dokumente vorbereitet haben. Sollten Sie mit einem Kind reisen,
gibt es noch eine Reihe an weiteren Dingen zu beachten:
Kinderbetreuung
Plätze in der Kinderbetreuung sind gefragt und daher nicht
immer leicht zu bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie
sich frühzeitig um einen Platz für Ihr Kind bewerben.
Der "Kita-Navigator" der Stadt Siegen ist eine gute
Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung für
Ihr Kind und der Kreis Siegen-Wittgenstein bietet zudem
einen Onlineanmeldeservice für verschiedene,
von Kommunen unterstützte sowie von Kirchen oder anderen
privaten Trägern betriebene, Kinderbetreuungseinrichtungen
an. Bitte beachten Sie, dass Sie sich, unabhängig von Ihrer Kirchenzugehörigkeit oder Mitgliedschaft in privaten Vereinen, für alle Kitaplätze bewerben können. Sie sollten sich lediglich vorher über die Internetseiten der Einrichtungen über deren Konzept und Tagesabläufe informieren.
Des Weiteren gibt es einige Möglichkeiten zur
Kinderbetreuung am Adolf-Reichwein-Campus. Diese richten
sich in erster Linie an studentische Eltern, je nach
Verfügbarkeit werden aber auch Plätze an Kinder anderer
Hochschulangehöriger vergeben. Auch hier erfolgt die Platzvergabe über den Kita-Navigator.
In der Kindertagesstätte des Studierendenwerks
werden bis zu 70 Kinder im Alter von 2–6 Jahren für 35 h
oder 45 h pro Woche betreut. Das Studierendenwerk Siegen
betreibt außerdem die FLEXI [Flexible Kinderbetreuung], bei
der Kinder im Alter von sechs Monaten bis zehn Jahren
temporär und in Zwei-Stunden-Einheiten betreut werden.
Weitere Möglichkeiten zur Kinderbetreuung für Angehörige
der Universität sind:
» eine Krabbelgruppe, die im Rahmen einer
Elterninitiative ins Leben gerufen wurde
» eine Ferienbetreuung für Kinder von
Studierenden und Mitarbeiter:innen der Universität.
Bitte beachten Sie außerdem, dass seit März 2020 eine Masernimpfpflicht in allen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindestagesstätten besteht. Mehr Informationen finden Sie hier.
Schulen
In Deutschland besteht Schulpflicht für Kinder im Alter von
6–15 Jahren. Der Unterricht an staatlichen Schulen ist
kostenfrei, während an privaten, unabhängigen oder
internationalen Schulen meistens Schulgeld anfällt.
Die folgenden Seiten bieten Informationen zum deutschen
Schulsystem:
» EURAXESS GERMANY
» deutscher
bildungsserver
Hier finden Sie zudem Informationen zu Schulen in und um
Siegen:
» Schulen in Siegen
» Schulen in Siegen-Wittgenstein
Wenn Sie Ihr Kind gerne an einer bilingualen Schule
unterbringen möchten, finden Sie hier
Informationen zur bilingualen Grundschule
in Allenbach.
Bitte beachten Sie außerdem, dass seit März 2020 eine Masernimpfpflicht in allen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindestagesstätten besteht. Mehr Informationen finden Sie hier.
Kindergeld
Wenn Sie Eu-Bürger:in sind oder nach § 18b, § 18c oder §
18d eine Aufenthaltsgenehmigung haben, haben Sie Anspruch
auf Kindergeld. Der monatliche Satz liegt bei 250€ pro
Kind. Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung und
zu Kindergeld im Allgemeinen finden Sie auf dem EURAXESS GERMANY-Portal und bei der
Agentur für Arbeit
Grundsätzlich müssen die Anträge der zuständigen Familienkasse per Post zugeschickt
werden.
Für weitere
Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an
das Familienservicebüro der Universität
Siegen.
Elterngeld
Um junge Familien zu unterstützen, stellt der Staat in Deutschland das sogenannte „Elterngeld“ zur Verfügung. Dieses soll Eltern, die vorübergehend weniger oder gar nicht mehr arbeiten, um ihre Kinder betreuen zu können, einen finanziellen Ausgleich bieten. Elterngeld kann für eine Maximaldauer von 12 Monaten innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beantragt werden, sofern dieses während des Aufenthalts in Deutschland geboren wurde. Mehr zum Thema Elterngeld, ob und wie Sie es bekommen können, erfahren Sie hier.
Früherkennungsuntersuchungen
Früherkennungsuntersuchungen ermöglichen es,
gesundheitliche Störungen oder Auffälligkeiten in der
Entwicklung Ihres Kindes frühestmöglich zu erkennen und zu
behandeln. Die Untersuchungen sollen in bestimmten
Entwicklungsstadien durchgeführt werden und sind aus dem
Grund auf bestimmte Zeiträume begrenzt. Sie sind kostenlos,
wenn sie innerhalb dieser Zeiträume wahrgenommen werden.
Die Namen der Untersuchungen sowie das Alter, in dem die
Untersuchung stattfinden soll, können Sie hier nachsehen.
Bitte denken Sie daran, das gelbe Kinder-Untersuchungsheft, den Impfpass
sowie die Krankenversicherungskarte zu Ihrem Termin
mitzubringen.
Für weitere Informationen und Unterstützung kontaktieren
Sie bitte das Familienservicebüro der Universität
Siegen.
Die Stadt Siegen hat ebenfalls viele Angebote rund um die Familie, die Sie hier finden können.