Bewerbung und Zulassung
Application and Admission
e-mail: 
admission@zv.uni-siegen.de
phone.: +49 (0)271/740-3903
Zugelassene Studierende
Accepted Applicants
Eva Grottschreiber
e-mail: 
eva.grottschreiber@zv.uni-siegen.de
phone.: +49 (0)271/740-3916
Vor Studienende
Studium in Siegen
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Zeugnis und Transcript of RecordsSobald die letzte Leistung Ihres Studiums verbucht ist, stellt Ihr Prüfungsamt Ihnen ein Zeugnis und eine Urkunde für den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums aus. Das Zeugnis (Transcript of Records) enthält alle Studienleistungen, die Sie angemeldet und erfolgreich abgeschlossen haben. Falls Sie vor Erhalt des Zeugnises Ihren Wohnort verlassen, denken Sie daran, dass Sie dem Prüfungsamt eine gültige Adresse und Email-Adresse geben. |
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Antrag auf ExmatrikulationAm Ende Ihres Studiums sollten Sie sich exmatrikulieren (d.h. von der Universität abmelden.). Dazu füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation (Formularcenter) aus, holen sich die nötigen Stempel ab und geben das Formular bei STARTING in Raum AR-SSC 001 ab. Dort können Sie sich auch den Semesterbeitrag anteilig erstatten lassen, wenn das Semesterende noch nicht erreicht ist. Wenn Sie sich nicht eigenständig exmatrikulieren, passiert dies nach einiger Zeit automatisch. Sie brauchen die Bestätigung auf Exmatrikulation manchmal für die Abmeldung Ihrer Krankenkasse oder auch, wenn Sie noch an einer anderen Uni studieren wollen. |
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Alumniverbund
Sobald Sie Ihr Studium an der Universität Siegen beendet haben, sind Sie Alumni der Universität. Damit können Sie Teil des Netzwerkes Alumniverbund werden. Sie haben dadurch die Möglichkeit, mit anderen Alumni und Studierenden der Universität Siegen in Kontakt zu bleiben und viele Angebote zu nutzen. Der Alumniverbund freut sich, wenn Sie Mitglied werden und von Ihren Erfahrungen und Ihrem Werdegang berichten. Weitere Informationen |
Aufenthalt in Siegen
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Eintritt ins BerufslebenWenn Sie erfolgreich Ihr Studium beendet haben, sind Sie qualifiziert, um in Deutschland eine Arbeitsstelle anzunehmen. Es gibt diverse Hilfsangebote, die die Region und das Land Ihnen bieten, um eine Arbeit zu finden. Einige Tipps dazu finden Sie auf der Homepage des Projekts SieguVer. Aufenthaltsrechtlicher Hinweis: |
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Kündigung des Mietvertrags
Bevor Sie ausziehen, müssen Sie Ihren Mietvertrag kündigen. Dazu müssen Sie in der Regel drei Monate vor Ihrem Auszug eine schriftliche Kündigung bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin einreichen. Schauen Sie im Mietvertrag nach den festgelegten Fristen. |
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Kündigung von Krankenversicherung und weiteren VerträgenInformieren Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig über das Ende Ihres Studiums in Siegen und klären Sie so früh wie möglich, welche Unterlagen zur Kündigung Ihrer Krankenversicherung erforderlich sind (z.B. Abmeldebestätigung). Falls Sie weiterhin in Deutschland bleiben werden, klären Sie, welche Versicherung für Sie nun in Frage kommt. |
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KontoauflösungBevor Sie Ihr Bankkonto schließen, überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge, um alle relevanten Abbuchungen oder Zahlungen zu ermitteln. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Rechnungen beglichen haben und wenden Sie sich an Ihre Bank oder Sparkasse, wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen. |
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Abmeldung bei der Stadt (Bürgerbüro)Eine Woche vor Ihrer Abreise müssen Sie im Bürgerbüro Ihren Wohnsitz abmelden. Vergessen Sie nicht, Ihren Pass mitzubringen. Formulare für die Abmeldung bei der Meldebehörde sind online oder vor Ort erhältlich. |