Krankenversicherung
Studierende müssen eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen, um sich an der Universität Siegen einschreiben zu können. Dies betrifft auch internationale Studierende, die einen Abschluss in Deutschland planen, sowie Austausch- und Kurzzeitstudierende.
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Krankenversicherung: gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland müssen alle Studierenden gesetzlich versichert sein. Die monatlichen Kosten liegen bei ca. 90 EUR. Eine Krankenversicherungsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung müssen Sie bei der Einschreibung vorlegen.
Altersbeschränkung
Die gesetzliche Versicherung wird für Studierende bis zum 30. Lebensjahr angeboten. Wer bei Studienbeginn bereits älter als 29 Jahre ist, kann sich nur noch privat krankenversichern.
Studierende, die während des Studiums 30 Jahren alt werden, können die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag weiterführen.
DSH Deutschkursteilnehmerinnen und -teilnehmer
Studierende, die zunächst an einem DSH Deutschkurs teilnehmen, können keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Sie müssen sich privat krankenversichern.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag des Semesters. In der Zeit zwischen Einreise und Semesterbeginn besteht kein Versicherungsschutz.
Wir raten Studierenden, die an Einführungsveranstaltungen teilnehmen (Vorbereitungstage oder Orientierungstage, Deutsch-Intensivkurs) dringend, eine Reise-/Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum zwischen Anreise und Semesterbeginn abzuschließen!
Gesetzliche Krankenversicherungen in Siegen und Siegen-Weidenau (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
» AOK Nordwest
» Barmer
» DAK
» IKK
» Techniker Krankenkasse
Private Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung kann als Ersatz oder als Ergänzung einer gesetzlichen Versicherung abgeschlossen werden. Private Krankenversicherer sind nicht verpflichtet eine Person zu versichern und die monatlichen Beiträge werden anhand von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif berechnet.
Altersbeschränkungen
Studierende die zu Beginn des Studiums älter als 29 Jahre alt sind, müssen eine private Krankenversicherung abschließen.
DSH Deutschkursteilnehmerinnen und -teilnehmer
Studierende, die zunächst am DSH Deutschkurs teilnehmen, müssen ebenfalls eine private Krankenversicherung abschließen.
Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
Studierende, die privat krankenversichert sind, müssen sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung von der studentischen Krankenversicherungspflicht kann von einer gesetzlichen Krankenversicherung in Siegen oder Siegen-Weidenau ausgestellt werden. Die Befreiungsbescheinigung reichen Sie bei Ihrer Einschreiben ein.
Bitte beachten Sie, dass die Befreiung für die gesamte Studiendauer gilt und der Wechsel zu einer gesetzlichen Versicherung nicht mehr möglich ist!
Internationale Krankenversicherungen
Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC)
Deutschland hat mit Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die Krankenversicherungen aus diesen Ländern werden auch in Deutschland anerkannt. Für die Einschreibung ist eine Befreiungsbescheinigung notwendig.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC) gilt in Deutschland, garantiert jedoch keine kostenlose Behandlung. Häufig werden nur medizinisch notwendige Leistungen übernommen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Versicherung für weitere Informationen.
Krankenversicherungen aus Ländern außerhalb der EU
Wir empfehlen Studierenden, die aus einem Land außerhalb der EU nach Siegen kommen, dringend nach Ihrer Ankunft in Deutschland eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung für die Dauer Ihres Studiums abschließen. Frühester Beginn ist der erste Tag des ersten Studiensemesters. Die Bescheinigung der Krankenversicherung muss bei der persönlichen Einschreibung eingereicht werden.
Studierenden, die an Einführungsveranstaltungen teilnehmen (Vorbereitungstage oder Orientierungstage, Deutsch-Intensivkurs) raten wir dringend, eine Reise-/Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum zwischen Anreise und Semesterbeginn abzuschließen.
Weitere Informationen und Vergleichsportale
» Gesundheit für alle: Ein Wegweiser durch das deutsche Gesundheitswesen
» DAAD: Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland
» Krankenkassen Deutschland: Informationen zu Krankenversicherungen und Vergleichsportal
» Verivox: Vergleichsportal
Arztbesuche und Notfallnummern
Sollten Sie krank sein oder einen ärztlichen Rat brauchen, können Sie eine Hausärztin oder einen Hausarzt frei wählen. Hausärztinnen und Hausärzte sind Allgemeinmediziner und erste Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen.Sie stellen auch Überweisungen zu Fachärzten aus, wenn nötig.
Fachärztinnen und Fachärzte sind auf bestimmte Bereiche spezialisiert, zum Beispiel Dermatologie, Zahnmedizin, Hals-,Nasen-,Ohrenheilkunde. Bitte beachten Sie, dass ohne eine Überweisung teilweise recht hohe Gebühren für einen Besuch bei Fachärzten und Fachärztinnen anfallen können!