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Siegener Studis im Erasmus
Schritt 2: Kurswahl und Zulassung

Universität Siegen (sending) | Partneruniversität (receiving) |
1) KurswahlDie Studierenden erstellen das Learning Agreement zusammen mit ihrer fachlichen Ansprechperson.Lehramt: Fachstudienberatung ZLB Fakultät I: Ansprechpersonen für Anrechnungen Fakultät II: Fachstudienberatung Fakultät III: Beauftragte für Internationales Fakultät IV: Departmental Coordinators Tabelle A: Kurswahl an der Partneruniversität Tabelle B: Anerkennung an der Universität Siegen 1) Das verbindliche Learning Agreement wird von den Studierenden und der fachlichen Ansprechperson unterschrieben. 2) Die Studierenden senden das Learning Agreement anschließend an die Partneruniversitäten für die dritte und letzte Unterschrift. 3) Die Partneruniversitäten prüfen das unterschriebene Learning Agreement und senden es mit der dritten und letzten Unterschrift an die Studierenden zurück. | 2) ZulassungDas offiziell unterschriebene und gestempelte Transcript of Records wird durch das jeweilige zuständige Prüfungsamt ausgestellt.Ein offizielles Language certificate stellt die Abteilung International Student Affairs auf Anfrage gerne aus. Alle Studierenden sind verpflichtet, für die Zeit des Auslandsstudiums entweder ein Urlaubssemester im Studierendensekretariat zu beantragen oder den Semesterbeitrag an der Universität Siegen zu bezahlen. Alle Studierenden müssen über ausreichenden Kranken-, Haftplicht- und Unfallversicherungsschutz verfügen und die Hinweise zur Reisesicherheit zur Kenntnis nehmen. Nach erfolgter Zulassung stellen die Partneruniversitäten den Studierenden den Letter of Acceptance aus und geben weitere Informationen zu Anreise, Unterkunft und Einführungsveranstaltungen. |