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E-Mail Erasmus+ Green Travel
Erfahrungsberichte "Travel Reports"
Erasmus+ Praktikumsförderung
Dauer der Erasmus+-Förderung >Ein Erasmus+ Praktikumsaufenthalt dauert zwischen zwei Monaten und zwölf Monaten. Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für ein Erasmus+ Praktikum und/oder Studium gefördert werden: |
Berechnung und Auszahlung der Erasmus+-Förderung >Die Erasmus+-Förderung wird tagesgenau berechnet: |
Höhe der Förderrate |
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Ländergruppe 1Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden |
18,50 EUR/ Tag ≙ 555 EUR/ 30 Tage 650 EUR/ 30 Tage für Studierende mit Behinderung und Studierende mit Kind |
Ländergruppe 2Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
16,50 EUR/ Tag ≙ 495 EUR/ 30 Tage 590 EUR/ 30 Tage für Studierende mit Behinderung und Studierende mit Kind |
Ländergruppe 3Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, EJR Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn |
14,50 EUR/ Tag ≙ 435 EUR/ 30 Tage 530 EUR/ 30 Tage für Studierende mit Behinderung und Studierende mit Kind |
Rückzahlung der Erasmus+-Förderung |
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Rückzahlungsfälle >- Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden. |
Rückzahlungsverfahren >- Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt. |
Für die 1. Rate der Erasmus+ Förderungeinzureichen per E-Mail vor Beginn des Aufenthalts |
Für die 2. Rate der Erasmus+ Förderungeinzureichen per E-Mail nach Ende des Aufenthalts |
1) Letter of Acceptance >- Im Letter of Acceptance werden die geplanten Start- und Enddaten des Praktikums angegeben. |
1) Confirmation of Stay >- In der Confirmation of Stay werden die tatsächlichen Start- und Enddaten des Praktikums angegeben. |
2a) Learning Agreement, Tabelle A >- Mit ihrer Unterschrift im Learning Agreement for Traineeships bestätigen die Studierenden, das in Tabelle A beschriebene Praktikum an der Gastinstitution zu absolvieren. |
2a) Praktikumszeugnis >Im Praktikumszeugnis wird von der Gastinstitution bestätigt: |
2b) Learning Agreement, Tabelle B >- Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Universität Siegen, das in Tabelle A beschriebene Praktikum an der Gastinstitution auf die in Tabelle B beschriebene Weise an der Universität Siegen anzuerkennen. |
2b) Anerkennungsnachweis >- Die Studierenden reichen das Learning Agreement und das Praktikumszeugnis beim Prüfungsamt ein. |
3) OLS-Sprachtest (EU) >- Alle Studierenden (außer Erst- und Zweitsprachler) erhalten den Link per E-Mail. |
3) Participant Report (EU) >- Alle Studierenden erhalten den Link per E-Mail. |
4) Grant Agreement >- Die Studierenden erhalten den Förderungsvertrag per E-Mail und drucken ihn aus. |
4) Erfahrungsbericht >- Die Studierenden verfassen einen Erfahrungsbericht, evtl. mit Fotos und auf Wunsch anonym. |