Madeleine Höfer
Walk-In Office Hours:
 Tue & Wed 9 - 11
 Contact by email
 Contact by email 0271/740-3819
 0271/740-3819 F-S 408 (Sandstr. 16-18)
 F-S 408 (Sandstr. 16-18)Förderung

Das Programm steht allen Lehrenden der Universität Siegen für Gastdozenturen im Ausland offen, sofern:
- die Tätigkeit seit mindestens einem halben Jahr im Rahmen einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung andauert,
- das Beschäftigungsverhältnis nach dem geplanten Aufenthalt noch mindestens 4 Monate besteht,
- die Auswahl des Aufenthalts im Vorfeld innerhalb des Lehrstuhls abgesprochen wurde.
Förderraten
Die jeweiligen Stipendienraten können auf der Übersichtsseite zu Erasmus-Fördersätzen eingesehen werden.Bewerbung 
  Bei der Bewerbung sind die unten genannten Unterlagen online über das MoveON Portal einzureichen.   
 
Bitte beachten Sie, dass Anträge nur dann bearbeitet werden können, wenn sie fristgerecht und vollständig 4 Wochen vor geplanter Ausreise eingehen.
Bewerbungsunterlagen
1) Lehrplanung
- Inhalte des Lehrprogramms     
     - Lernergebnisse/Kompetenzen     
     - Lernaktivitäten und Lehrmethoden     
     - Geplanter Zeitraum der Mobilität
2) Kurzer Lebenslauf
3) Schriftliches Einverständnis des/der Vorgesetzten
Auswahlverfahren
Bei der Auswahl berücksichtigt werden das geplante     Lehrvorhaben und einschlägige Sprachkenntnisse (Englisch     B1 oder höher). Erstmobilitäten werden vorrangig     gefördert.     
     
     Die Auswahlkommission tritt innerhalb von zwei Wochen nach     Antragsfrist zusammen. Zusagen/Absagen werden innerhalb von     zwei Wochen nach der Auswahl versendet.
Förderrelevante Dokumente
Für den Erhalt der ersten und zweiten Rate der Erasmus-Förderung sind folgende Unterlagen vor Aufenthaltsbeginn bzw. nach Aufenthaltsende einzureichen:
Vor Aufenthaltsbeginn     
      1) Dienstreisegenehmigung
Die Lehrenden füllen digital den          Antrag auf Dienstreisegehmigung / Anzeige der         Dienstreise aus. Das Dokument muss nicht mehr         im Original unterzeichnet werden. Sobald die Lehrenden         den Antrag ausgefüllt haben, senden sie diesen per         E-Mail an den/die Vorgesetzte/n, welche/r mit einer         Antwort-E-Mail den digitalen Antrag bestätigt.         
         
         Der digitale Antrag wird zusammen mit der         Bestätigungs-E-Mail des/der Vorgesetzten an die         Erasmus+-Koordination per E-Mail gesendet.
2) Mobility Agreement
Mit ihrer Unterschrift im Mobility Agreement for Teaching bestätigen die Lehrenden, das beschriebene Lehrprogramm an der Gastinstitution zu absolvieren.
Mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigt der/die Vorgesetzte sein Einverständnis. Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Gastinstitution, das beschriebene Lehrprogramm mit den Lehrenden durchzuführen.
Das von allen drei Parteien unterschriebene Dokument wird per E-Mail bzw. per Hauspost an das International Office gesendet.
3) Grant Agreement
Die Lehrenden erhalten den Fördervertrag per E-Mail und drucken ihn aus. Sie überprüfen ihre persönlichen Daten und nehmen die vereinbarten Bedingungen sorgfältig zur Kenntnis.
Das unterschriebene Originaldokument kann entweder per Hauspost oder eingescannt und per E-Mail an die Erasmus+ Koordination gesendet werden.
Nach Aufenthaltsende
1) Reisekostenabrechnung
Die Lehrenden füllen digital die Reisekostenabrechnung aus.         Das Dokument muss nicht mehr im Original unterzeichnet         werden. Sobald die Lehrenden die Reisekostenabrechnung         ausgefüllt haben, senden sie diese per E-Mail an die         Erasmus+ Koordination.          
         Bei Aufenthalten im Rahmen des Erasmus-Programms müssen         keine Belege angefügt werden.
2) Confirmation of Stay
Bestätigung der aufnehmenden Institution über die Mobilität. Ein Scan ist ausreichend.
3) Participant Report (EU)
Alle Lehrenden erhalten den Link per E-Mail. Der Fragebogen wird sorgfältig und verantwortungsbewusst ausgefüllt.
4) Erfahrungsbericht
Die Lehrenden verfassen einen Erfahrungsbericht, evtl. mit Fotos und auf Wunsch anonym. Die Erfahrungsberichte werden auf der Website interessierten Lehrenden zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie: Dezernat 1 weist darauf hin, dass Tarifbeschäftigte und verbeamtete Personen regelmäßig eine A1-Bescheinigung benötigen, wenn sie für die Universität grenzüberschreitend innerhalb der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeiten. Um eine Entsendung zu beantragen, kontaktieren die Personen bitte mindestens vier Wochen vor Reisebeginn ihre zuständige Personalsachbearbeitung.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter dem folgenden Link: Reise/Entsendung
Hinweise zur Auszahlung
Die Dauer des Aufenthalts beträgt zwischen 2 und 5 Tagen. Die Förderung wird taggenau berechnet. 
 
 Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten: 
  1) Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Aufenthalts ausgezahlt. 
  2) Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Aufenthalts ausgezahlt.
Rückzahlungsfälle
Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Wenn der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Rückzahlungsverfahren
Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.
Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das entsprechende rechtliche Schritte einleitet.

