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Winter Semester 2024-25:
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Erasmus+ Förderung
Erasmus+ fördert Aufenthalte von Studierenden und Promovierenden sowie Lehrenden und Beschäftigten der Universität Siegen innerhalb der EU und in teilnehmenden Partnerländern. Die Förderraten variieren je nach Art, Dauer und Zielland des Aufenthalts.
Zusätzliche Förderungen sind für bestimmte Zielgruppen über das Social Top-up und für nachhaltiges Reisen über das Green Travel Top-up möglich, wenn entsprechende Fördermittel verfügbar sind.
Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für ein Erasmus+ Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
- jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mal für sechs Monate).
Förderung Erasmus-Studium
Die unten stehenden Förderraten gelten ab für Studierendenmobilitäten (60 Tage bis 12 Monate) an Partnerhochschulen in Europa ab dem akad. Jahr 2025/26.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung der Aufstockungsbeiträge an die Verfügbarkeit der Mittel gebunden ist.
Förderraten | |
600 EUR/Monat | Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden sowie Schweiz Partnerländer Vereinigtes Königreich (Studium an Partnerhochschulen in England und Schottland) |
540 EUR/Monat | Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland,Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei |
Zusatzförderung | |
250 EUR/Monat | Social Top-up für Chancengleichheit und Inklusion |
50 EUR/Monat | Green Travel Top-up für Nachhaltiges Reisen je nach Reisedauer können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden |
Förderung Erasmus-Praktikum
Die unten stehenden Förderraten gelten für Erasmus-Praktika in Europa mit einer Dauer von 60 Tagen bis 12 Monaten im akad. Jahr 2025/26.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung der Aufstockungsbeiträge an die Verfügbarkeit der Mittel gebunden ist.
Förderraten | |
750 EUR/Monat | Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden |
690 EUR/Monat | Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland,Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien |
640 EUR/Monat | Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei |
Zusatzförderung | |
250 EUR/Monat | Social Top-up für Chancengleichheit und Inklusion |
50 EUR/Monat | Green Travel Top-up für nachhaltiges Reisen je nach Reisedauer können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden |
Förderung Kurzzeitaufenthalte
Als Kurzzeitaufenthalte (blended short-term mobilities) werden Mobilitäten von Studierenden, Graduierten und Promovierenden bezeichnet, die eine Dauer von 5 bis 30 Tagen umfassen und einen physischen Aufenthalt sowie eine virtuelle Lernkomponente beinhalten.
Für Erasmus+ geförderte Sommer- und Winterschulen, sog. Blended Intensive Programs (BIP), gilt eine Mindestdauer von 5 Tagen und eine Mindestpunktzahl von 3 ECTS.
Förderraten |
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79 EUR/Tag | für den 1. bis 14. Tag des Aufenthalts |
56 EUR/Tag | für den 15. bis 30. Tag des Aufenthalts |
Zusatzförderung | |
100 EUR einmalig | für Studierende mit geringeren Chancen, gültig für den 1. bis 14. Tag des Aufenthalts |
150 EUR einmalig | für Studierende mit geringeren Chancen, gültig für den 15. bis 30. Tag des Aufenthalts |
50 EUR einmalig | für Grünes Reisen, je nach Reisedauer können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden |
Förderung Personalmobilität
Die unten stehenden Förderraten gelten Personalmobilität zu Lehr- und Fortbildungszwecken ab dem akademischen Jahr 2023/24:
Förderraten | |
180 EUR/Tag | Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden |
160 EUR/Tag | Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland,Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien |
140 EUR/Tag | Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei |
180 EUR/Tag | Partnerländer teilnehmende Partnerländer unter Erasmus+ KA171 |
Zusatzförderung | |
Teilnehmende mit einem festgestellten GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung und Teilnehmende, die ihr/e Kinder während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen, haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Realkostenantrags die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität zu beantragen. |
Reisekosten für Hin- und Rückfahrt | ||
Distanz* | Einmalige Pauschale bei regulärem Reisen | Einmalige Pauschale bei Nachhaltigem Reisen** |
10 - 99 km | 23 EUR | --- |
100 - 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 - 1999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2000 - 2999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3000 - 3999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4000 - 7999 km | 820 EUR | --- |
> 8000 km | 1500 EUR | --- |
* Die Berechnung der Distanz und Förderhöhe erfolgt nach EU-Vorgabe durch die Abteilung International Student Affairs ** Die Zusatzförderung für Grünes Reisen können Teilnehmende beantragen, die für den Großteil ihrer Hin- und Rückreise nachhaltige Verkehrsmittel (Fahrrad, Bus, Bahn, Auto-Fahrgemeinschaft, etc.) nutzen. Verlängert sich die Reise durch die Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln, können bis zu 4 zusätzliche Tage gefördert werden: Hin- bzw. Rückreise kürzer als 8 Stunden = 0 zusätzliche Reisetage Hin- bzw. Rückreise länger als 8 Stunden = 1 zusätzlicher Reisetag Hin- bzw. Rückreise über 2 Kalendertage = 2 zusätzliche Reisetage |
Berechnung der Förderung, Auszahlung und Rückzahlungsfälle
Studium und Praktikum
Die Erasmus+-Förderung und Zusatzförderung, mit Ausnahme des einmaligen Aufstockungsbetrags für Grünes Reisen, wird tagesgenau berechnet. Beginn des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die geplante Anzahl der Aufenthaltstage im Letter of Acceptance, anhand derer die vorläufige Förderung berechnet wird.
Nach Ende des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die finale Anzahl der Aufenthaltstage in der Confirmation of Stay, anhand derer die endgültige Förderung berechnet wird. Die Auszahlung der Erasmus+-Förderung erfolgt in zwei Raten:
Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Auslandsstudiums ausgezahlt.
Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Auslandsstudiums ausgezahlt.
Kurzzeitmobilität
Die Erasmus+-Förderung wird taggenau berechnet. Zusatzförderungen werden als einmalige Aufstockungsbeträge, wie oben angegeben, ausgezahlt. Vor Beginn des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die Aufenthaltsdauer im Letter of Acceptance. Die Auszahlung der gesamten Erasmus+ Förderung erfolgt für Teilnehmende am Blended Intensive Program vor Beginn des Aufenthalts in einer Rate, für Teilnehmende an der Kurzzeit-Doktorandenmobilität in zwei Raten zu 70 Prozent vor Beginn des Aufenthalts und zu 30 Prozent nach Ende des Aufenthalts.
Rückzahlungsfälle
Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Wenn der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Rückzahlungsverfahren
Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.
Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das entsprechende rechtliche Schritte einleitet.