Walk-In (AR-SSC 028)
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Walk-In & Webex
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Dein Weg ins Ausland
Digital über Webex:
Do, 9.11.2023, 16-18 Uhr
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Auf dem Campus:
Mi, 15.11.2023, 14-16 Uhr
AR-D 5105 (gelber Hörsaal)
Förderraten Erasmus+
Erasmus+ fördert Aufenthalte von Studierenden und Promovierenden sowie Lehrenden und Beschäftigten der Universität Siegen innerhalb der EU und in teilnehmenden Partnerländern. Die Förderraten variieren je nach Art, Dauer und Zielland des Aufenthalts.
Zusatzförderungen sind möglich für Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung, Studierende mit Kind, Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende geringen Chancen und Studierende, die nachhaltige Verkehrsmittel nutzen. Diese Zusatzförderungen sind jedoch nur möglich, wenn entsprechende Fördermittel verfügbar sind.
Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für ein Erasmus+ Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
- jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mal für sechs Monate).
Förderraten für Studium und Praktikum
Die unten stehenden Förderraten gelten für Studierendenmobilitäten zum Auslandsstudium -oder praktikum mit einer Dauer von 60 Tagen bis 12 Monaten.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung der Aufstockungsbeiträge an die Verfügbarkeit der Mittel gebunden ist.
Förderraten | |
600 EUR/Monat | Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden sowie Schweiz |
540 EUR/Monat | Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland,Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien |
490 EUR/Monat | Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei |
600 EUR/Monat | Partnerländer |
Zusatzförderung | |
150 EUR/Monat | Top-up für Praktikum in Europa |
250 EUR/Monat | Top-up für Chancengleichheit und Inklusion |
50 EUR/Monat | Top-up für Grünes Reisen je nach Reisedauer können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden |
Förderraten für Kurzzeitaufenthalte
Als Kurzzeitaufenthalte (blended short-term mobilities) werden Mobilitäten von Studierenden, Graduierten und Promovierenden bezeichnet, die eine Dauer von 5 bis 30 Tagen umfassen und einen physischen Aufenthalt sowie eine virtuelle Lernkomponente beinhalten.
Für Erasmus+ geförderte Sommer- und Winterschulen, sog. Blended Intensive Programs (BIP), gilt eine Mindestdauer von 5 Tagen und eine Mindestpunktzahl von 3 ECTS.
Förderraten |
|
70 EUR/Tag | für den 1. bis 14. Tag des Aufenthalts |
50 EUR/Tag | für den 15. bis 30. Tag des Aufenthalts |
Zusatzförderung | |
100 EUR einmalig | für Studierende mit geringeren Chancen*, gültig für den 1. bis 14. Tag des Aufenthalts |
150 EUR einmalig | für Studierende mit geringeren Chancen*, gültig für den 15. bis 30. Tag des Aufenthalts |
50 EUR einmalig | für Grünes Reisen**, je nach Reisedauer können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden |
Förderraten für Personalmobilität
Die unten stehenden Förderraten gelten Personalmobilität zu Lehr- und Fortbildungszwecken ab dem akademischen Jahr 2023/24:
Förderraten | |
180 EUR/Tag* | Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden |
160 EUR/Tag* | Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland,Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien |
140 EUR/Tag* | Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei |
180 EUR/Tag* | Partnerländer teilnehmende Partnerländer unter Erasmus+ KA171 |
* Die Tagessätze gelten bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis zum 60. Fördertag beträgt die Förderung 70% des Tagessatzes. |
Zusatzförderung | |
Teilnehmende mit einem festgestellten GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Langantrags die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität von bis zu 15.000 Euro pro Semester/ 30.000 Euro pro Studienjahr zu beantragen. Ab dem akademischen Jahr 2022/23 gilt dies auch für Teilnehmende, die ihr/e Kinder während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen. |
Reisekosten für Hin- und Rückfahrt | ||
Distanz* | Einmalige Pauschale bei regulärem Reisen | Einmalige Pauschale bei Nachhaltigem Reisen |
10 und 99 km | 23 EUR | --- |
100 und 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 und 1999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2000 und 2999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3000 und 3999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4000 und 7999 km | 820 EUR | --- |
8000 km und mehr | 1500 EUR | --- |
* Die Berechnung der Distanz und Förderhöhe erfolgt nach EU-Vorgabe durch die Abteilung International Student Affairs ** Die Zusatzförderung für Grünes Reisen können Teilnehmende beantragen, die für den Großteil ihrer Hin- und Rückreise nachhaltige Verkehrsmittel (Fahrrad, Bus, Bahn, Auto-Fahrgemeinschaft, etc.) nutzen. Verlängert sich die Reise durch die Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln, können bis zu 4 zusätzliche Tage gefördert werden: Hin- bzw. Rückreise kürzer als 8 Stunden = 0 zusätzliche Reisetage Hin- bzw. Rückreise länger als 8 Stunden = 1 zusätzlicher Reisetag Hin- bzw. Rückreise über 2 Kalendertage = 2 zusätzliche Reisetage |
Berechnung der Förderung, Auszahlung und Rückzahlungsfälle
Studium und Praktikum
Die Erasmus+-Förderung und Zusatzförderung, mit Ausnahme des einmaligen Aufstockungsbetrags für Grünes Reisen, wird tagesgenau berechnet. Beginn des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die geplante Anzahl der Aufenthaltstage im Letter of Acceptance, anhand derer die vorläufige Förderung berechnet wird.
Nach Ende des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die finale Anzahl der Aufenthaltstage in der Confirmation of Stay, anhand derer die endgültige Förderung berechnet wird. Die Auszahlung der Erasmus+-Förderung erfolgt in zwei Raten:
Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Auslandsstudiums ausgezahlt.
Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Auslandsstudiums ausgezahlt.
Kurzzeitmobilität
Die Erasmus+-Förderung wird taggenau berechnet. Zusatzförderungen werden als einmalige Aufstockungsbeträge, wie oben angegeben, ausgezahlt. Vor Beginn des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die Aufenthaltsdauer im Letter of Acceptance. Die Auszahlung der gesamten Erasmus+ Förderung erfolgt für Teilnehmende am Blended Intensive Program vor Beginn des Aufenthalts in einer Rate, für Teilnehmende an der Kurzzeit-Doktorandenmobilität in zwei Raten zu 70 Prozent vor Beginn des Aufenthalts und zu 30 Prozent nach Ende des Aufenthalts.
Rückzahlungsfälle
Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Wenn der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Rückzahlungsverfahren
Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.
Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das entsprechende rechtliche Schritte einleitet.