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Winter Semester 2024-25:
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Erasmus Student Network
 

Erasmus+ Förderung

Erasmus+ fördert Aufenthalte von Studierenden und Promovierenden sowie Lehrenden und Beschäftigten der Universität Siegen innerhalb der EU und in teilnehmenden Partnerländern. Die Förderraten variieren je nach Art, Dauer und Zielland des Aufenthalts.

Zusätzliche Förderungen sind für bestimmte Zielgruppen über das Social Top-up  und für nachhaltiges Reisen über das Green Travel Top-up möglich, wenn entsprechende Fördermittel verfügbar sind. 

Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für ein Erasmus+ Studium und/oder Praktikum gefördert werden:

  • jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
  • die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mal für sechs Monate).

Förderung Erasmus-Studium

Die unten stehenden Förderraten gelten ab für Studierendenmobilitäten (60 Tage bis 12 Monate) an Partnerhochschulen in Europa ab dem akad. Jahr 2025/26.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung der Aufstockungsbeiträge an die Verfügbarkeit der Mittel gebunden ist.

Förderraten

600 EUR/Monat  Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden sowie Schweiz

Partnerländer
Vereinigtes Königreich (Studium an Partnerhochschulen in England und Schottland)
540 EUR/Monat

Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland,Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien

Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei

Zusatzförderung

 
250 EUR/Monat Social Top-up für Chancengleichheit und Inklusion
  50 EUR/Monat Green Travel Top-up für Nachhaltiges Reisen
je nach Reisedauer können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden

Förderung Erasmus-Praktikum

Die unten stehenden Förderraten gelten für Erasmus-Praktika in Europa mit einer Dauer von 60 Tagen bis 12 Monaten im akad. Jahr 2025/26.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung der Aufstockungsbeiträge an die Verfügbarkeit der Mittel gebunden ist.

Förderraten

 
750 EUR/Monat Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
690 EUR/Monat Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland,Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
640 EUR/Monat Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei

Zusatzförderung

 
250 EUR/Monat Social Top-up für Chancengleichheit und Inklusion
  50 EUR/Monat Green Travel Top-up für nachhaltiges Reisen
je nach Reisedauer können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden

Förderung Kurzzeitaufenthalte

Als Kurzzeitaufenthalte (blended short-term mobilities) werden Mobilitäten von Studierenden, Graduierten und Promovierenden bezeichnet, die eine Dauer von 5 bis 30 Tagen umfassen und einen physischen Aufenthalt sowie eine virtuelle Lernkomponente beinhalten. 

Für Erasmus+ geförderte Sommer- und Winterschulen, sog. Blended Intensive Programs (BIP), gilt eine Mindestdauer von 5 Tagen und eine Mindestpunktzahl von 3 ECTS. 

Förderraten

 

   79 EUR/Tag
für den 1. bis 14. Tag des Aufenthalts
  56 EUR/Tag
für den 15. bis 30. Tag des Aufenthalts

Zusatzförderung

100 EUR einmalig für Studierende mit geringeren Chancen,
gültig für den 1. bis 14. Tag des Aufenthalts
150 EUR einmalig für Studierende mit geringeren Chancen,
gültig für den 15. bis 30. Tag des Aufenthalts
  50 EUR einmalig für Grünes Reisen
je nach Reisedauer können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden

Förderung Personalmobilität

Die unten stehenden Förderraten gelten Personalmobilität zu Lehr- und Fortbildungszwecken ab dem akademischen Jahr 2023/24:


Förderraten

 
180 EUR/Tag Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
160 EUR/Tag Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland,Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
140 EUR/Tag Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei
180 EUR/Tag
Partnerländer
teilnehmende Partnerländer unter Erasmus+ KA171


Zusatzförderung

 
Teilnehmende mit einem festgestellten GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung und Teilnehmende, die ihr/e Kinder während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen, haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Realkostenantrags die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität zu beantragen.


Reisekosten für Hin- und Rückfahrt


Distanz*

Einmalige Pauschale bei regulärem Reisen

Einmalige Pauschale bei Nachhaltigem Reisen**
    10 - 99 km     23 EUR  ---
  100 - 499 km
  180 EUR 210 EUR
  500 - 1999 km
  275 EUR
320 EUR
2000 - 2999 km 
  360 EUR
410 EUR
3000 - 3999 km
  530 EUR 610 EUR
4000 - 7999 km
  820 EUR
 ---
> 8000 km 1500 EUR
 ---
*  Die Berechnung der Distanz und Förderhöhe erfolgt nach EU-Vorgabe durch die Abteilung International Student Affairs
** Die Zusatzförderung für Grünes Reisen können Teilnehmende beantragen, die für den Großteil ihrer Hin- und Rückreise nachhaltige Verkehrsmittel (Fahrrad, Bus, Bahn, Auto-Fahrgemeinschaft, etc.) nutzen. Verlängert sich die Reise durch die Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln, können bis zu 4 zusätzliche Tage gefördert werden:
Hin- bzw. Rückreise kürzer als 8 Stunden = 0 zusätzliche Reisetage 
Hin- bzw. Rückreise länger als 8 Stunden = 1 zusätzlicher Reisetag 
Hin- bzw. Rückreise über 2 Kalendertage = 2 zusätzliche Reisetage

Berechnung der Förderung, Auszahlung und Rückzahlungsfälle

Studium und Praktikum

Die Erasmus+-Förderung und Zusatzförderung, mit Ausnahme des einmaligen Aufstockungsbetrags für Grünes Reisen, wird tagesgenau berechnet. Beginn des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die geplante Anzahl der Aufenthaltstage im Letter of Acceptance, anhand derer die vorläufige Förderung berechnet wird.
Nach Ende des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die finale Anzahl der Aufenthaltstage in der Confirmation of Stay, anhand derer die endgültige Förderung berechnet wird. Die Auszahlung der Erasmus+-Förderung erfolgt in zwei Raten:

Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Auslandsstudiums ausgezahlt.
Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Auslandsstudiums ausgezahlt.

Kurzzeitmobilität

Die Erasmus+-Förderung wird taggenau berechnet. Zusatzförderungen werden als einmalige Aufstockungsbeträge, wie oben angegeben, ausgezahlt. Vor Beginn des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die Aufenthaltsdauer im Letter of Acceptance. Die Auszahlung der gesamten Erasmus+ Förderung erfolgt für Teilnehmende am Blended Intensive Program vor Beginn des Aufenthalts in einer Rate, für Teilnehmende an der Kurzzeit-Doktorandenmobilität in zwei Raten zu 70 Prozent vor Beginn des Aufenthalts und zu 30 Prozent nach Ende des Aufenthalts.

Rückzahlungsfälle

Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Wenn der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Rückzahlungsverfahren

Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.

Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das entsprechende rechtliche Schritte einleitet.

 
 
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