Personalratsinfo Juli 2009
Gesetzliche Urlaubsansprüche verfallen nicht nach Krankheit. Weitere Infos hier.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Urlaub steht Langzeitkranken auch nach Ende des Übertragungszeitraums des Folgejahres zu. Weitere Informationen im aktuellen PR-Info_2009_Juli