Personalratsinfo Januar 2015
Info Recht des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu dem zum 01. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier ein aktuelles Info Recht des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu dem zum 01. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege, das für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt.
Für Beamtinnen und Beamten gilt derzeit lediglich ein entsprechender Freistellungsanspruch unter Wegfall der Besoldung.
Ver.di und DGB setzt sich für eine auf den Beamtenbereich zugeschnittenen Regelung ein, wonach Ersatzzahlungen für Pflegezeiten geleistet sowie Pflegezeiten, wie auch Kindererziehungszeiten, bei der späteren Versorgung angerechnet werden.
Pflegezeit-Familienpflegezeit_15-01-09.pdf