..
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Personensuchezur unisono Personensuche
Veranstaltungssuchezur unisono Veranstaltungssuche
Katalog plus

Finanzielle Förderung

Es gibt unterschiedliche finanzielle Fördermöglichkeiten im Rahmen der Forschungs- und Nachwuchsförderung, auf die Sie sich an der Philosophischen Fakultät bewerben können: eine Übersicht über Förderformate ist auf dieser Seite zusammengestellt. Eine Übersicht zur hochschulweiten Forschungsförderung an der Universität Siegen finden Sie hier.

Abschlussstipendien für Promovierende

Was/wer wird in welchem Umfang unterstützt?

Wie stelle ich den Antrag?

Forschungsförderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Was/wer wird in welchem Umfang unterstützt?

  • Zielgruppe: Promovierende, Habilitierende und Personen in der Post-Doc-Phase
  • Zweck: Unterstützung der Forschungstätigkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs
  • Höhe der Förderung: maximal 800 € pro Jahr (in der Regel bei Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 25%)
  • Antragsfrist: keine, idealerweise frühzeitig vor Beginn der Forschungstätigkeiten
  • Mehr Informationen: Antragsformular auf finanzielle Unterstützung/Richtlinien
  • Wichtig: 
    • Sie müssen sich vorrangig um externe Unterstützung für ihre Vorhaben bemüht haben (z. B. Stipendien des DAAD für Forschungsreisen). 
    • Bei Personen, die auf einer Projektstelle oder als Mitarbeiter*in einer Professur beschäftigt sind, muss aus dem Antrag vorgehen, dass keine Finanzierung aus Mitteln der Professur, durch Projekt- oder sonstige Haushaltsmittel möglich ist. Unbedingt erforderlich ist hierbei die Bestätigung der Professur oder Projektleitung. Bei Personen, die nicht auf einer Projektstelle oder als Mitarbeiter*in einer Professur beschäftigt sind, gilt ersatzweise die Unterschrift der/des Betreuer*in der Dissertation bzw. Habilitation.
    • Bitte beachten Sie, dass die Forschungstätigkeiten zunächst selbstständig vorfinanziert werden.

Was ist bei Dienstreisen zu beachten?

  • Wenn Sie Unterstützung für eine Reise beantragen und an der Universität Siegen beschäftigt sind, legen Sie bitte nach erfolgter Reise beim Dekanat eine Reisekostenrechnung vor. Stellen Sie bitte vorab einen Antrag auf Dienstreisegenehmigung/Anzeige Dienstreise
  • Externe Antragssteller*innen reichen bitte den Antrag zur Reisekostenvergütung beim Dekanat ein. Vermerken Sie bitte darauf, dass Sie Unterstützung aus der Nachwuchsförderung beantragt haben.

Wie stelle ich den Antrag?

Bollenbeck-Gastdozenturen

Was/wer wird in welchem Umfang unterstützt?

Wie stelle ich den Antrag?

Tagungsförderung

Was/wer wird in welchem Umfang unterstützt?

  • Zielgruppe: alle Mitglieder der Fakultät
  • Zweck: Förderung von nationalen oder internationalen Tagungen von Fachverbänden an der Philosophischen Fakultät
  • Höhe der Förderung: maximal 1.500 € 
  • Antragsfrist: 1. bis 30. Juni
  • Mehr Informationen: Antragsformular für Anträge auf Tagungsunterstützung (abrufbar via SharePoint)

Wie stelle ich den Antrag?

 
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche