Finanzielle Förderung
Es gibt unterschiedliche finanzielle Fördermöglichkeiten im Rahmen der Forschungs- und Nachwuchsförderung, auf die Sie sich an der Philosophischen Fakultät bewerben können: eine Übersicht über Förderformate ist auf dieser Seite zusammengestellt. Eine Übersicht zur hochschulweiten Forschungsförderung an der Universität Siegen finden Sie hier.
Abschlussstipendien für Promovierende
Was/wer wird in welchem Umfang unterstützt?
- Zielgruppe: Promovierende (kurz vor Fertigstellung der Promotion)
- Zweck: Fertigstellung der Promotion an der Philosophischen Fakultät
- Höhe des Abschlussstipendiums: 1.500 € monatlich (ggf. plus Familienkomponente)
- Dauer des Stipendiums: maximal ein Jahr
- Antragsfrist: 1. bis 30. Juni
- Mehr Informationen: Richtlinien zur Vergabe von Stipendien im Rahmen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Philosophischen Fakultät (Stand: Juli 2024)
Wie stelle ich den Antrag?
- Den Antrag auf ein Abschlussstipendium (inklusive Anlagen) reichen Sie im Rahmen der Antragsfrist bei der/dem Prodekan*in für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (Kopie an die Geschäftsführung) ein.
- Der Antrag wird dann von der Forschungskommission der Philosophischen Fakultät beraten.
Forschungsförderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Was/wer wird in welchem Umfang unterstützt?
- Zielgruppe: Promovierende, Habilitierende und Personen in der Post-Doc-Phase
- Zweck: Unterstützung der Forschungstätigkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs
- Höhe der Förderung: maximal 800 € pro Jahr (in der Regel bei Übernahme eines Eigenanteils in Höhe von 25%)
- Antragsfrist: keine, idealerweise frühzeitig vor Beginn der Forschungstätigkeiten
- Mehr Informationen: Antragsformular auf finanzielle Unterstützung/Richtlinien
- Wichtig:
- Sie müssen sich vorrangig um externe Unterstützung für ihre Vorhaben bemüht haben (z. B. Stipendien des DAAD für Forschungsreisen).
- Bei Personen, die auf einer Projektstelle oder als Mitarbeiter*in einer Professur beschäftigt sind, muss aus dem Antrag vorgehen, dass keine Finanzierung aus Mitteln der Professur, durch Projekt- oder sonstige Haushaltsmittel möglich ist. Unbedingt erforderlich ist hierbei die Bestätigung der Professur oder Projektleitung. Bei Personen, die nicht auf einer Projektstelle oder als Mitarbeiter*in einer Professur beschäftigt sind, gilt ersatzweise die Unterschrift der/des Betreuer*in der Dissertation bzw. Habilitation.
- Bitte beachten Sie, dass die Forschungstätigkeiten zunächst selbstständig vorfinanziert werden.
Was ist bei Dienstreisen zu beachten?
- Wenn Sie Unterstützung für eine Reise beantragen und an der Universität Siegen beschäftigt sind, legen Sie bitte nach erfolgter Reise beim Dekanat eine Reisekostenrechnung vor. Stellen Sie bitte vorab einen Antrag auf Dienstreisegenehmigung/Anzeige Dienstreise.
- Externe Antragssteller*innen reichen bitte den Antrag zur Reisekostenvergütung beim Dekanat ein. Vermerken Sie bitte darauf, dass Sie Unterstützung aus der Nachwuchsförderung beantragt haben.
Wie stelle ich den Antrag?
- Den Antrag auf finanzielle Unterstützung (inkl. Anlagen) reichen Sie bei der Nachwuchsförderung der Philosophischen Fakultät (scheicher@phil.uni-siegen.de) ein.
- Der Antrag wird dann von der Kommission für Nachwuchsförderung der Philosophischen Fakultät beraten.
Bollenbeck-Gastdozenturen
Was/wer wird in welchem Umfang unterstützt?
- Zielgruppe: alle Mitglieder der Fakultät
- Zweck: internationale Vernetzung und Profilierung der Philosophischen Fakultät
- Höhe der Förderung: monatlich 2.500 € für Post-Docs und 3.000 € für Professor*innen
- Dauer: maximal drei Monate
- Antragsfrist: 1. bis 30. September des Vorjahres des Gastaufenthaltes und ggf. 10. Dezember bis 10. Januar
- Mehr Informationen: Antragsformular zur Förderung einer Georg-Bollenbeck-Gastdozentur, Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Bollenbeck-Gastdozenturen-Programms (beides abrufbar via SharePoint)
Wie stelle ich den Antrag?
- Den Antrag (inklusive Anlagen) reichen Sie im Rahmen der Antragsfrist über die/den Dekan*in (Kopie an die Geschäftsführung) ein.
- Der Antrag wird dann von der Forschungskommission der Philosophischen Fakultät beraten.
Tagungsförderung
Was/wer wird in welchem Umfang unterstützt?
- Zielgruppe: alle Mitglieder der Fakultät
- Zweck: Förderung von nationalen oder internationalen Tagungen von Fachverbänden an der Philosophischen Fakultät
- Höhe der Förderung: maximal 1.500 €
- Antragsfrist: 1. bis 30. Juni
- Mehr Informationen: Antragsformular für Anträge auf Tagungsunterstützung (abrufbar via SharePoint)
Wie stelle ich den Antrag?
- Den Antrag (inklusive Anlagen) reichen Sie im Rahmen der Antragsfrist bei der/dem Prodekan*in für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (Kopie an die Geschäftsführung) ein.
- Der Antrag wird dann von der Forschungskommission der Philosophischen Fakultät beraten.