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Beschlüsse des Prüfungsausschusses

 

Beschlüsse des Prüfungsausschusses

 

Zur nochmaligen Information:

 

Fristen für die BA- bzw. MA-Arbeit

 

Im Wintersemester:

31.01.    Anmeldung der BA bzw. MA-Arbeit

15.03.  Letzter Termin für die Nachlieferung von Unterlagen

01.04.  Themenausgabe  

 

Im Sommersemester:

30.06.  Anmeldung der BA- bzw. MA-Arbeit

15.09.  letzter Termin für die Nachlieferung von Unterlagen

01.10.  Themenausgabe

 

 

 

Zulassungsvoraussetzungen im MA-Medienkultur und MA-Medien und Gesellschaft

Studierende, die im Bereich  Medienwissenschaft nicht die  von den Prüfungsordnungen geforderten 35 KP nachweisen können, haben die Möglichkeit, die fehlenden Punkte nachzuholen durch zwei veranstaltungsunabhängige Hausarbeiten (je 7 LP), sowie durch max. 4 zusätzliche medienwissenschaftliche Grundkurse (je 5 KP) Die Auswahl der Grundkurse bestimmt das Prüfungsamt auf der Basis der Vorkenntnisse der Studierenden.

 

 

Nachbesserung von Hausarbeiten

Aufgrund der Prüfungsordnung ist die Nachbesserung von Hausarbeiten als Studienleistung ausgeschlossen, sobald diese mit mindestens ausreichend bewertet worden sind.

Im Falle, dass eine solche Nachbesserung dennoch erfolgt sein sollte, wird für die Bildung der Fach- und Gesamtnote ausschließlich die Bewertung für den ersten Versuch herangezogen.

 

 

 

Parallelstudium zweier MA-Studiengänge

Das Parallelstudium zweier MA-Studiengänge ist ausgeschlossen.

 

 

Abgabe der Diplomarbeit

Diplomarbeiten dürfen erst nach einer Mindestbearbeitungszeit von ¾ der durch die Prüfungsordnung vorgesehenen Bearbeitungszeit angenommen werden.

Der Ausschuss empfiehlt den Studierenden selbst für eine rechtzeitige Anmeldung der Diplomarbeit zu sorgen, so dass die entsprechenden Studiengebühren vermieden werden können.

 
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