Beschlüsse des Prüfungsausschusses
Beschlüsse des Prüfungsausschusses
Zur nochmaligen Information:
Fristen für die BA- bzw. MA-Arbeit
Im Wintersemester:
31.01. Anmeldung der BA bzw. MA-Arbeit
15.03. Letzter Termin für die Nachlieferung von Unterlagen
01.04. Themenausgabe
Im Sommersemester:
30.06. Anmeldung der BA- bzw. MA-Arbeit
15.09. letzter Termin für die Nachlieferung von Unterlagen
01.10. Themenausgabe
Zulassungsvoraussetzungen im MA-Medienkultur und MA-Medien und Gesellschaft
Studierende, die im Bereich Medienwissenschaft nicht die von den Prüfungsordnungen geforderten 35 KP nachweisen können, haben die Möglichkeit, die fehlenden Punkte nachzuholen durch zwei veranstaltungsunabhängige Hausarbeiten (je 7 LP), sowie durch max. 4 zusätzliche medienwissenschaftliche Grundkurse (je 5 KP) Die Auswahl der Grundkurse bestimmt das Prüfungsamt auf der Basis der Vorkenntnisse der Studierenden.
Nachbesserung von Hausarbeiten
Aufgrund der Prüfungsordnung ist die Nachbesserung von Hausarbeiten als Studienleistung ausgeschlossen, sobald diese mit mindestens ausreichend bewertet worden sind.
Im Falle, dass eine solche Nachbesserung dennoch erfolgt sein sollte, wird für die Bildung der Fach- und Gesamtnote ausschließlich die Bewertung für den ersten Versuch herangezogen.
Parallelstudium zweier MA-Studiengänge
Das Parallelstudium zweier MA-Studiengänge ist ausgeschlossen.
Abgabe der Diplomarbeit
Diplomarbeiten dürfen erst nach einer Mindestbearbeitungszeit von ¾ der durch die Prüfungsordnung vorgesehenen Bearbeitungszeit angenommen werden.
Der Ausschuss empfiehlt den Studierenden selbst für eine rechtzeitige Anmeldung der Diplomarbeit zu sorgen, so dass die entsprechenden Studiengebühren vermieden werden können.