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Wichtiges rund um den Studienabschluss

Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss

Sobald Sie zur B.A.-Arbeit zugelassen sind, können Sie im Prüfungsamt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss erhalten, wie sie z. B. für Masterbewerbungen benötigt wird. Die vorläufige Gesamtnote wird dabei aus allen vorliegenden Prüfungsleistungsnoten der Fächer (nicht des Studium Generales) errechnet.

Benötigen Sie (zusätzlich) eine Leistungsübersicht können Sie diese über unisono generieren.

Übergang vom Bachelor zum Master

Sie befinden sich in den letzten Zügen Ihres Bachelorstudiums und möchten Ihren Master in Siegen direkt im Anschluss studieren? Hierfür müssen alle Leistungen bis spätestens 31.03 (Studienabschluss Wintersemester) bzw. 30.09. (Studienabschluss Sommersemester) erbracht worden sein. Dies gilt auch für die Abschlussarbeit. Planen Sie daher unbedingt genug Zeit ein.

Haben Sie eine Zulassung zum Master unter Vorbehalt (fehlender B.A.-Abschluss) erhalten, müssen Sie Ihr B.A.-Zeugnis und Ihre B.A.-Urkunde spätestens zum 31.05 (SoSe) bzw. 30.11 (WiSe) Ihre*m Sachbearbeiter*in im Studierendensekretariat und Prüfungsamt vorlegen. Interne Bewerber müssen Zeugnis und Urkunde nicht nachreichen. 


Ausstellen von Abschlussdokumenten

Sobald die letzte Leistung verbucht wurde, erhalten Sie von uns automatisch eine Bescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss.

Innerhalb von 4 Wochen stellen wir Ihre Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement) aus und verschicken diese an Ihre in unisono hinterlegte Postanschrift. Achten Sie daher immer darauf, Ihre Anschrift aktuell zu halten. Über den Versand der Abschlussunterlagen informieren wir Sie zudem per E-Mail. Geben Sie dazu bitte Ihre private Mailadresse auf dem Antrag zur Zulassung der Abschlussarbeit an, damit wir Sie auch nach der Exmatrikulation erreichen können. Die Daten werden vertraulich behandelt.

Die Abschlussdokumente werden in deutscher Sprache ausgegeben. Studierende des M.A. Roads of Democracies und des B.A. Europäische Wirtschaftskommunikation erhalten diese zusätzlich auf Englisch.


Exmatrikulation / Umschreibung

Bei Fragen rund um die Exmatrikulation und Umschreibung wenden Sie sich bitte an Ihre*n Sachbearbeiter*in im Studierendensekretariat. Den Antrag auf Exmatrikulation (Reiter Service | Anträge) oder Umschreibung (Reiter Mein Studium | Umschreibung/Fachwechsel/Online-Bewerbung) nehmen Sie via unisono vor; eine Beurlaubung derzeit noch per Formular, das Sie auf der Homepage des Studierendensekretariats finden. 

Bei fehlender Rückmeldung werden Sie automatisch zu Beginn eines neuen Semesters exmatrikuliert.

Nach erfolgter Exmatrikulation können Sie über unisono die Exmatrikulationsunterlagen (Bescheinigung, Studienverlaufsplan und Bescheinigung für die Rentenkasse) herunterladen. 


Promotion an der Philosophischen Fakultät

Sie überlegen nach dem Studium an der Universität Siegen zu promovieren? Die Philosophische Fakultät der Universität Siegen verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) oder der Sozialwissenschaften (Dr. rer. soc.). Informationen zum Promotionsverfahren und den Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

 
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