Universität Siegen
Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB)
Adolf-Reichwein-Straße 2
57068 Siegen
Mail: info@sport.uni-siegen.de
Telefon: 0271 740-4508
(Mo 15–16 Uhr + Mi 09–10 Uhr)
Oft gestellte Fragen und die Antworten dazu
Wer darf mitmachen?
An den Kooperations-Kursen dürfen Studierende, Auszubildende, Alumni und Bedienstete der Universität Siegen teilnehmen. Gäste, Gasthörende, Alumni und Studierende anderer Universitäten haben bei den kooperierenden Sportorganisationen grundsätzlich die Möglichkeit, eine reguläre Mitgliedschaft zu erwerben. Dazu ist die betreffende Sportorganisation direkt zu kontaktieren.
Eine Teilnahme an den Sportkursen ist grundsätzlich erst ab 18 Jahre zulässig. Minderjährige Studierende können jedoch für die Hochschulsport-Kurse mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten eine Ausnahme erhalten. Diese Einverständniserklärung ist vor der Buchung digitalisiert an info@sport.uni-siegen.de einzureichen.
Wie können Alumni die Sportkarte erhalten?
Wie buche ich einen Kurs?
Für Hochschulsport-Kurse ist zuerst die Sportkarte zu erwerben. Sie ist die Flatrate: Mit der Sportkarte kannst du ohne zusätzliche Kosten jeden Hochschulsport-Kurs buchen. Die Anmeldung zu den Hochschulsport-Kursen erfolgt wöchentlich. Du kannst also immer eine Woche im Voraus deine Sporttermine buchen.
Neben den Hochschulsport-Kursen werden Kooperations-Kurse angeboten. Diese Kurse brauchst du nur einmal zu buchen, womit du einen festen Kursplatz für den gesamten Buchungszeitraum erhältst. Bei der Buchung ist ein Teilnahmeentgelt zu entrichten. Die Sportkarte brauchst du für die Buchung von Kooperations-Kursen nicht.
Was ist die Sportkarte?
Für die Teilnahme an Kooperations-Kursen wird keine Sportkarte benötigt.
Benötige ich die Sportkarte für die Buchung von Kooperations-Kursen?
Wann gibt es die Early-Bird-Sportkarte?
Beachte: Zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit gibt es keine Early-Bird-Sportkarte. Dieses Angebot gibt es nur zu Semesterbeginn.
Gilt die Sportkarte auch für die vorlesungsfreie Zeit?
Warum können Gäste, Gasthörende und Studierende anderer Universitäten keine Early-Bird-Sportkarte buchen?
Warum können Gäste, Gasthörende und Studierende anderer Universitäten keine Kooperationskurse buchen?
Wie bezahle ich?
Warum gibt es unterschiedliche Tarife bei den Teilnahmeentgelten?
Gäste, Gasthörende und Studierende anderer Universitäten müssen ein Entgelt entrichten, das an den Marktpreisen orientiert ist. Sie dürfen von den Subventionen des Hochschulsports durch öffentliche Mittel nicht profitieren. Dies ist im EU-Beihilferahmen festgelegt.
Wann startet die Buchung?
Wann starten die Kurse?
Finden die Kurse auch an Feiertagen statt?
Wann enden die Kurse?
Wo finden die Kurse statt?
Was kostet ein Kurs?
Was passiert, wenn beim Abbuchen des Kurs-Entgelts auf meinem Konto nicht ausreichend Geld vorhanden ist?
Wenn du einen Kooperationskurs gebucht hast, dann wirst du von uns kontaktiert, damit wir eine gemeinsame Lösung finden können. Sollte sich die Situation nicht unverzüglich lösen lassen, wird dir die Teilnahmeberechtigung für den gebuchten Kurs entzogen. Trotzdem musst du für alle bereits in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen. Dazu gehört in jedem Fall die Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro. Darüber hinaus trägst du alle eventuell angefallenen Kosten für Rücklastschriften.
Der Kurs ist bereits ausgebucht: Darf ich trotzdem teilnehmen?
Bei Kooperations-Kursen darfst du generell nur teilnehmen, wenn du auch angemeldet bist.
Wie kann ich die Übungsleitung kontaktieren?
Warum sollte ich eine Buchung stornieren, wenn ich nicht teilnehmen kann?
Wie kann ich eine Buchung stornieren?
Nach der Buchung bekommst du eine Bestätigungs-Mail, in der du einen Link zur Stornierung der Buchung findest.
Wie kann ich die Sportkarte stornieren?
Die Buchung kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch einen schriftlichen Widerruf an info@sport.uni-siegen storniert werden. Ferner gilt, dass du den Betrag für die Sportkarte nur dann erstattet bzw. erlassen bekommst, wenn in der Zeit zwischen deiner Buchung und deiner Stornierung kein Hochschulsportkurs stattgefunden hat. Dabei ist es unerheblich, ob du diesen Kurs besucht hast oder nicht.
Wie kann ich die Buchung eines Kooperationskurses stornieren?
Die Buchung kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch einen schriftlichen Widerruf an info@sport.uni-siegen storniert werden. Die ZB-SB klärt mit dem Kooperationspartner, welchen Anteil der Kursgebühr du erstattet bzw. erlassen bekommst. In jedem Fall wird aber eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro einbehalten.
Darf ich meinen Kursplatz mit einer anderen Person tauschen?
Darf ich meinen Kursplatz einer bestimmten anderen Person überlassen?
Was passiert bei einer Kurskontrolle?
Die Kontrolle geht schneller, wenn du außerdem die digitale Anmeldebestätigung für den Kurs vorzeigen kannst.
Darf ich einen Gast zum Kurs mitbringen?
Bei Kooperationskursen ist die Frage möglichst im Vorfeld mit der betreffenden Sportorganisation abzuklären. Erkundige dich also direkt bei dem Sportunternehmen bzw. bei der Übungsleitung des Kurses.
Darf ich mein Kind zum Kurs mitbringen?
Kann ich ein Probetraining machen?
Bei Kooperationskursen ist die Frage möglichst im Vorfeld mit der betreffenden Sportorganisation abzuklären. Erkundige dich also direkt bei dem Sportunternehmen bzw. bei der Übungsleitung des Kurses.
Mein Kurs fällt aus: Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei Kooperationskursen hängt es vom konkreten Einzelfall ab, inwiefern eine Erstattung möglich ist.
Beachte auch die Hinweise zur Stornierung einer Buchung.
Ich habe mich verletzt oder bin erkrankt: Bekomme ich mein Geld zurück?
Wie melde ich einen Unfall?
Des Weiteren wird für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen empfohlen, den Unfall beim Studierendensekretariat zu melden. Dazu sind diese zwei Dokumente ausgefüllt und in digitalisierter Form per E-Mail bei der zuständigen Stelle im Studierendensekretariat einzureichen:
Für Fragen stehen das Studierendensekretariat sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Universität zur Verfügung.
Wie bin ich beim Hochschulsport versichert?
Speziell für immatrikulierte Studierende der Universität Siegen besteht unter bestimmten Bedingungen ein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Insbesondere ist dabei jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob das betreffende Sportangebot eine gesundheitliche Ausgleichsfunktion hat oder der sozialen Integration der Studierenden dient. Verbindliche Hinweise zum Geltungsbereich und Umfang der Unfallversicherung gibt es direkt bei der Unfallkasse NRW: https://www.unfallkasse-nrw.de/service/haeufige-fragen/studierende.html
Die Universität Siegen haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei Kooperationskursen tritt die kooperierende Sportorganisation neben die Universität Siegen und haftet in gleicher Weise für die in Ihrer Sphäre entstehenden Schäden.
Ich bin schwanger: Muss ich etwas beachten?
Diversity: Wie inklusiv ist der Hochschulsport?
Alle Kursbeschreibungen sind auf Deutsch und auf englischer Sprache erhältlich. In keinem Hochschulsport-Kurs findet ein Ausschluss nach dem Kriterium des Geschlechts, des Alters, der Ethnie, der Religion, der Herkunft oder der sexuellen Orientierung statt. Das Kriterium der sportmotorischen Leistungsfähigkeit (Kurse für Fortgeschrittene) kommt nur in Betracht, wenn es auch einen für alle Niveaustufen geöffneten Kurs der gleichen Sportart gibt. Alle Texte des Hochschulsports werden gendergerecht formuliert.
Die ZB-SB setzt sich für die Einrichtung von Unisex-Umkleiden und Unisex-Toiletten ein. Die Arbeitsstättenverordnung ASR A4.1 legt jedoch fest: „Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten.“ Daher ist das Einrichten von Unisex-Umkleiden zur Erfüllung der Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes leider nicht ohne weiteres möglich.
Gibt es auch Wettkampfsport?
Gleichwohl kann es Hochschulsport-Kurse geben, die sich als Wettkampf-Kurse verstehen und ein entsprechendes Trainingsprogramm beinhalten. Diese Sportkurse nehmen manchmal auch an regionalen Turnieren teil.
Kann ich an Hochschul-Meisterschaften teilnehmen?
Berücksichtige, dass die Anmeldung einen zeitlichen Vorlauf benötigt und du dich deshalb rechtzeitig bei uns über info@sport.uni-siegen.de melden musst. Berücksichtige des Weiteren, dass der Hochschulsport bzw. die ZB-SB keine Kosten übernimmt, auch nicht die Startgebühr.
Gibt es ein Schwimmbad?
Gibt es ein Fitnessstudio?
Darf ich freie Hallenzeiten nutzen?
Kann ich mir Sportmaterialien ausleihen?
Wie kann ich selbst einen Hochschulsport-Kurs anbieten?
Beachte, dass du für die Leitung eines Sportangebots eine Erste-Hilfe-Bescheinigung benötigst, die nicht älter als zwei Jahre ist. Der Lehrgang zur Ersten Hilfe muss gemäß den ‚Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe‘ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erfolgen. Deshalb kommen nur Lehrgänge der folgenden Hilfsorganisationen in Betracht: Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD).
Beachte des Weiteren, dass du für die Leitung eines Sportangebots eine gültige Sport-Lizenz benötigst. Die absolvierte Ausbildung muss einen Umfang von mindestens 90 Zeitstunden aufweisen und mindestens der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen (z. B.: DOSB C-Lizenz). Vorzugsweise handelt es sich um eine Fachlizenz der betreffenden Sportart, eine sportartübergreifende Lizenz ist aber ebenfalls ausreichend. Nur Sportangebote mit äußerst niedrigem Gefahrenpotential dürfen ausnahmsweise auch ohne Lizenz geleitet werden. Für Fitness- und Gesundheitskurse, für Kurse mit artistischen Elementen sowie für kleine und große Sportspiele wird eine Lizenz benötigt.
Wie kann ich selbst einen Kooperationskurs anbieten?
Die mit der Universität kooperierende Sportorganisation stellt die Sportstätte inkl. der benötigten Sportmaterialien sowie die Übungsleitung für die Durchführung des Sportangebots. Die Sportorganisation gewährleistet dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit. Dazu gehören insbesondere die Sicherheit der Sportstätte sowie der Sportmaterialien, die Organisation einer wirksamen Erste-Hilfe und die Qualifikation der eingesetzten Übungsleitung.
Weitere Informationen zu Kooperations-Kursen sind auf Anfrage an info@sport.uni-siegen.de zu erhalten.
Kann ich die Sporthalle für meine Lehrveranstaltung oder eine eigene Sportveranstaltung reservieren?
An wen kann ich mich bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden?