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Universität Siegen
Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB)
Adolf-Reichwein-Straße 2
57068 Siegen

Mail: info@sport.uni-siegen.de
Telefon:
0271 740-4508
(Mo 15–16 Uhr + Mi 09–10 Uhr)


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Oft gestellte Fragen und die Antworten dazu

Wer darf mitmachen?

An den Hochschulsport-Kursen dürfen Studierende, Auszubildende, Bedienstete, Alumni, Gäste und Gasthörende der Universität Siegen sowie Studierende anderer Universitäten teilnehmen.
An den Kooperations-Kursen dürfen Studierende, Auszubildende, Alumni und Bedienstete der Universität Siegen teilnehmen. Gäste, Gasthörende, Alumni und Studierende anderer Universitäten haben bei den kooperierenden Sportorganisationen grundsätzlich die Möglichkeit, eine reguläre Mitgliedschaft zu erwerben. Dazu ist die betreffende Sportorganisation direkt zu kontaktieren.
Eine Teilnahme an den Sportkursen ist grundsätzlich erst ab 18 Jahre zulässig. Minderjährige Studierende können jedoch für die Hochschulsport-Kurse mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten eine Ausnahme erhalten. Diese Einverständniserklärung ist vor der Buchung digitalisiert an info@sport.uni-siegen.de einzureichen.

Wie können Alumni die Sportkarte erhalten?

Als Alumni gelten alle Personen, die an der Universität Siegen studieren oder studiert haben, forschen und lehren oder geforscht und gelehrt haben, arbeiten oder gearbeitet haben. Eine Registrierung im Alumni-Netzwerk ist hier möglich. Nach der Registrierung im Alumni-Netzwerk und dem Erhalt der AlumniCard kann die Sportkarte für Alumni gebucht werden. Dabei wirst du nach deiner Alumni-Mitgliedsnummer gefragt. Da es keine Alumni-Mitgliedsnummer gibt, trage in dieses Pflichtfeld einfach ein, was dich mit der Universität verbinden, zum Beispiel: „ehemalige Studentin“, „ehemaliger Mitarbeiter“. Beim Besuch der Sportkurse ist ein Nachweis der Anmeldung zum Alumni-Netzwerk bereitzuhalten.

 Wie buche ich einen Kurs?

Die Buchung erfolgt online über die Internetseite des Hochschulsports.
Für Hochschulsport-Kurse ist zuerst die Sportkarte zu erwerben. Sie ist die Flatrate: Mit der Sportkarte kannst du ohne zusätzliche Kosten jeden Hochschulsport-Kurs buchen. Die Anmeldung zu den Hochschulsport-Kursen erfolgt wöchentlich. Du kannst also immer eine Woche im Voraus deine Sporttermine buchen.
Neben den Hochschulsport-Kursen werden Kooperations-Kurse angeboten. Diese Kurse brauchst du nur einmal zu buchen, womit du einen festen Kursplatz für den gesamten Buchungszeitraum erhältst. Bei der Buchung ist ein Teilnahmeentgelt zu entrichten. Die Sportkarte brauchst du für die Buchung von Kooperations-Kursen nicht.

 Was ist die Sportkarte?

Die Sportkarte bietet dir Zugang zu den Hochschulsport-Kursen. Sie ist die Flatrate: Mit der Sportkarte kannst du ohne zusätzliche Kosten jeden Hochschulsport-Kurs buchen.
Für die Teilnahme an Kooperations-Kursen wird keine Sportkarte benötigt.

 Benötige ich die Sportkarte für die Buchung von Kooperations-Kursen?

Nein, die Sportkarte wird nur für die Hochschulsport-Kurse benötigt. Die Kooperations-Kurse werden direkt gebucht.

 Wann gibt es die Early-Bird-Sportkarte?

Nur zu Beginn des Semesters bieten wir die Sportkarte zu einem Early-Bird-Tarif an. Wir freuen uns, wenn sich möglichst früh viele Studierende, Auszubildende, Alumni und Bedienstete der Universität Siegen für ein sportives Semester entscheiden!
Beachte: Zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit gibt es keine Early-Bird-Sportkarte. Dieses Angebot gibt es nur zu Semesterbeginn.

 Gilt die Sportkarte auch für die vorlesungsfreie Zeit?

Ja, die Sportkarte gilt für das gesamte Semester, also auch für die vorlesungsfreie Zeit.

 Warum können Gäste, Gasthörende und Studierende anderer Universitäten keine Early-Bird-Sportkarte buchen?

Der Hochschulsport ist eine Service-Einrichtung der Hochschule und richtet sich daher in erster Linie an die Studierenden, Auszubildenden, Alumni und Bediensteten der Universität Siegen. Deshalb werden diese Personen bevorzugt behandelt.

 Warum können Gäste, Gasthörende und Studierende anderer Universitäten keine Kooperationskurse buchen?

Kooperationen setzen gemeinsame Interessen voraus. Das Interesse der kooperierenden Sportorganisationen gilt hier den Studierenden, Auszubildenden, Alumni und Bediensteten der Universität Siegen, denen ein spezielles Sportangebot unterbreitet werden soll. Alle anderen Personengruppen haben bei den kooperierenden Sportorganisationen grundsätzlich die Möglichkeit, eine reguläre Mitgliedschaft zu erwerben. Dazu ist die betreffende Sportorganisation direkt zu kontaktieren.

Wie bezahle ich?

Die Bezahlung des Teilnahmeentgelts kann ausschließlich nach Anmeldung über das Buchungssystem und über Lastschrift erfolgen. Dafür muss ein Lastschriftmandat im Buchungssystem erteilt werden.

Warum gibt es unterschiedliche Tarife bei den Teilnahmeentgelten?

Die Teilnahmeentgelte dienen der Finanzierung des Hochschulsports. Im Sinne einer Solidargemeinschaft und vor dem Hintergrund unterschiedler Einkommenssituationen liegen die Entgelte für die Bediensteten und Alumni geringfügig höher als die Entgelte für Studierende und Auszubildende.
Gäste, Gasthörende und Studierende anderer Universitäten müssen ein Entgelt entrichten, das an den Marktpreisen orientiert ist. Sie dürfen von den Subventionen des Hochschulsports durch öffentliche Mittel nicht profitieren. Dies ist im EU-Beihilferahmen festgelegt.

Wann startet die Buchung?

Die Buchung startet in der Regel mit dem Beginn der Vorlesungszeit. Beachte die Ankündigungen auf unserer Internetseite.

Wann starten die Kurse?

Die Kurse starten in der Regel in der zweiten Woche der Vorlesungszeit. Beachte die Ankündigungen auf unserer Internetseite.

Finden die Kurse auch an Feiertagen statt?

An gesetzlichen Feiertagen finden keine Hochschulsport-Kurse statt. Grundsätzlich gilt, dass die Kurse nur stattfinden, wenn die Universität insgesamt geöffnet ist. Bei Kooperations-Kursen kann es Abweichungen geben. Bitte beachte bei allen Kursen die Angaben im Buchungsportal.

Wann enden die Kurse?

Die Kurse enden in der Regel am Ende des Semesters. Manchmal enden einzelne Kurse auch schon früher, zum Beispiel wenn die Übungsleitung im Urlaub ist.

 Wo finden die Kurse statt?

Die Hochschulsport-Kurse finden in der Regel auf dem AR-Campus statt. Die Kooperations-Kurse finden bei den Sportvereinen und kommerziellen Sportunternehmen statt. Im Buchungssystem ist bei jedem Kurs vermerkt, wo er stattfindet.

Was kostet ein Kurs?

Es gibt 1) Hochschulsport-Kurse und 2) Kooperations-Kurse: 1) Für die Teilnahme an Hochschulsport-Kursen ist die Sportkarte zu erwerben. Mit der Teilnahme an Hochschulsport-Kursen verbinden sich anschließend keine weiteren Kosten. 2) Für die Teilnahme an Kooperations-Kursen ist bei der Buchung ein Teilnahmeentgelt zu entrichten. Die Sportkarte ist nicht erforderlich.

Was passiert, wenn beim Abbuchen des Kurs-Entgelts auf meinem Konto nicht ausreichend Geld vorhanden ist? 

Wenn du eine Sportkarte gebucht hast, dann wird dir die Sportkarte entzogen. Du kannst dir eine neue Sportkarte kaufen. Wenn das Abbuchen dann wieder nicht gelingt, wird dir die Sportkarte erneut entzogen und du erhältst von der ZB-SB eine Nachricht, dass du nun für den Hochschulsport vorerst gesperrt bist, so dass du dir keine Sportkarte mehr kaufen kannst. Melde Dich in diesem Fall persönlich bei der ZB-SB, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
Wenn du einen Kooperationskurs gebucht hast, dann wirst du von uns kontaktiert, damit wir eine gemeinsame Lösung finden können. Sollte sich die Situation nicht unverzüglich lösen lassen, wird dir die Teilnahmeberechtigung für den gebuchten Kurs entzogen. Trotzdem musst du für alle bereits in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen. Dazu gehört in jedem Fall die Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro. Darüber hinaus trägst du alle eventuell angefallenen Kosten für Rücklastschriften.

Der Kurs ist bereits ausgebucht: Darf ich trotzdem teilnehmen?

Bei Hochschulsport-Kursen entscheidet die Übungsleitung, welche zusätzlichen Personen ggf. an dem Angebot teilnehmen dürfen. Nimm Kontakt zur Übungsleitung auf.
Bei Kooperations-Kursen darfst du generell nur teilnehmen, wenn du auch angemeldet bist.

 Wie kann ich die Übungsleitung kontaktieren?

Grundsätzlich kann die Übungsleitung nur vor Ort in dem betreffenden Sportkurs kontaktiert werden. Viele Übungsleitungen geben dort ihre persönlichen Kontaktdaten heraus und ermöglichen dir so auch die Kontaktaufnahme zum Beispiel per Email. Der Hochschulsport darf die Kontaktdaten der Übungsleitungen nicht herausgeben. Auch leitet der Hochschulsport keine Anfragen an die Übungsleitungen weiter.

Warum sollte ich eine Buchung stornieren, wenn ich nicht teilnehmen kann?

Wenn du eine Buchung stornierst, dann wird dein Platz für andere Personen freigegeben. Du ermöglichst auf diese Weise anderen Menschen eine Teilnahme. Solltest du wiederholt Teilnahmeplätze blockieren (Nicht-Teilnahme trotz Anmeldung), dann kann dir die ZB-SB die Teilnahmeberechtigung am Hochschulsport entziehen.

Wie kann ich eine Buchung stornieren?

Wie kann ich die Buchung eines Hochschulsportkurses stornieren?
Nach der Buchung bekommst du eine Bestätigungs-Mail, in der du einen Link zur Stornierung der Buchung findest.

Wie kann ich die Sportkarte stornieren?
Die Buchung kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch einen schriftlichen Widerruf an info@sport.uni-siegen storniert werden. Ferner gilt, dass du den Betrag für die Sportkarte nur dann erstattet bzw. erlassen bekommst, wenn in der Zeit zwischen deiner Buchung und deiner Stornierung kein Hochschulsportkurs stattgefunden hat. Dabei ist es unerheblich, ob du diesen Kurs besucht hast oder nicht.

Wie kann ich die Buchung eines Kooperationskurses stornieren?

Die Buchung kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch einen schriftlichen Widerruf an info@sport.uni-siegen storniert werden. Die ZB-SB klärt mit dem Kooperationspartner, welchen Anteil der Kursgebühr du erstattet bzw. erlassen bekommst. In jedem Fall wird aber eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro einbehalten.

Darf ich meinen Kursplatz mit einer anderen Person tauschen?

Nein, das ist nicht möglich. Kursplätze sind nicht übertragbar und auch nicht handelbar.

 Darf ich meinen Kursplatz einer bestimmten anderen Person überlassen?

Nein, das ist nicht möglich. Begründung: Die Vergabe der Kursplätze erfolgt ausschließlich über das Buchungsportal. Kursplätze sind nicht übertragbar und auch nicht handelbar.

Was passiert bei einer Kurskontrolle?

Bei einer Kurskontrolle wird überprüft, ob du berechtigt bist, an dem Kurs teilzunehmen. Dazu musst du einen Ausweis vorzeigen, der deinen Namen und deine Tarifgruppe anzeigt. Ein geeigneter Ausweis für Studierende ist zum Beispiel der Studierendenausweis. Diesen Ausweis gleichen wir mit unserer Anmeldeliste ab.
Die Kontrolle geht schneller, wenn du außerdem die digitale Anmeldebestätigung für den Kurs vorzeigen kannst.

Darf ich einen Gast zum Kurs mitbringen?

Bei Hochschulsportkursen dürfen Gäste mitgebracht werden, sofern der betreffende Kurs für Gäste geöffnet ist, der Gast eine Sportkarte erworben hat und für den entsprechenden Termin im betreffenden Kurs angemeldet ist. Dies gilt auch für Gäste, die nicht aktiv mitmachen, sondern nur zuschauen möchten.
Bei Kooperationskursen ist die Frage möglichst im Vorfeld mit der betreffenden Sportorganisation abzuklären. Erkundige dich also direkt bei dem Sportunternehmen bzw. bei der Übungsleitung des Kurses.

Darf ich mein Kind zum Kurs mitbringen?

Eigene Kinder dürfen generell nicht an den Hochschulsport-Kursen teilnehmen. Nur in absoluten Ausnahmefällen darf das eigene Kinder mitgebracht werden. Es hat dann keinen Versicherungsschutz seitens der Universität und darf keinesfalls am Sportprogramm aktiv teilnehmen.

Kann ich ein Probetraining machen?

Ein Probetraining ist in einem Hochschulsport-Kurs möglich, sofern vorher eine Sportkarte erworben wurde und eine Anmeldung für den betreffenden Kurs erfolgt ist. Ein Probetraining ohne Sportkarte ist unzulässig.
Bei Kooperationskursen ist die Frage möglichst im Vorfeld mit der betreffenden Sportorganisation abzuklären. Erkundige dich also direkt bei dem Sportunternehmen bzw. bei der Übungsleitung des Kurses.

Mein Kurs fällt aus: Bekomme ich mein Geld zurück?

In der Regel ist eine Erstattung des Entgelts bei Hochschulsport-Kursen nicht möglich. Insbesondere das Entgelt für die Sportkarte wird nicht erstattet. Dies gilt auch dann, wenn sich das angebotene Sportprogramm nach der Buchung der Sportkarte verändert.
Bei Kooperationskursen hängt es vom konkreten Einzelfall ab, inwiefern eine Erstattung möglich ist.
Beachte auch die Hinweise zur Stornierung einer Buchung.

Ich habe mich verletzt oder bin erkrankt: Bekomme ich mein Geld zurück?

Siehe: Wie kann ich eine Buchung stornieren?

Wie melde ich einen Unfall?

Bei einem Unfall ist unbedingt die verantwortliche Übungsleitung zu informieren. Gemeinsam muss dieses Online-Formular zur Dokumentation der geleisteten Erste Hilfe ausgefüllt werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 24 (6) DGUV).
Des Weiteren wird für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen empfohlen, den Unfall beim Studierendensekretariat zu melden. Dazu sind diese zwei Dokumente ausgefüllt und in digitalisierter Form per E-Mail bei der zuständigen Stelle im Studierendensekretariat einzureichen: 
  1. Bestätigung der Übungsleitung
  2. Unfallanzeige 
Für Fragen stehen das Studierendensekretariat sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Universität zur Verfügung.

Wie bin ich beim Hochschulsport versichert?

Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an den Sportangeboten auf eigene Gefahr und persönliche Verantwortung, d.h. für den Fall eines Schadens müssen die Teilnehmenden grundsätzlich selbst für einen ausreichenden privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sorgen bzw. haften selbst.
Speziell für immatrikulierte Studierende der Universität Siegen besteht unter bestimmten Bedingungen ein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Insbesondere ist dabei jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob das betreffende Sportangebot eine gesundheitliche Ausgleichsfunktion hat oder der sozialen Integration der Studierenden dient. Verbindliche Hinweise zum Geltungsbereich und Umfang der Unfallversicherung gibt es direkt bei der Unfallkasse NRW: https://www.unfallkasse-nrw.de/service/haeufige-fragen/studierende.html
Die Universität Siegen haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei Kooperationskursen tritt die kooperierende Sportorganisation neben die Universität Siegen und haftet in gleicher Weise für die in Ihrer Sphäre entstehenden Schäden.

 Ich bin schwanger: Muss ich etwas beachten?

Eine Schwangerschaft sollte beim Familienservicebüro der Universität gemeldet werden. Dort wird dann eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und abgeklärt, unter welchen Bedingungen eine weitere Teilnahme am Sportprogramm möglich erscheint.

 Diversity: Wie inklusiv ist der Hochschulsport?

Der Hochschulsport ist leicht zugänglich und bietet viele Wahlmöglichkeiten. Er soll möglichst barrierefrei sein. Sollten trotzdem Barrieren auftreten, werden wir uns unverzüglich um geeignete Lösungen bemühen. Wir freuen uns, wenn wir auf bestehende Barrieren aufmerksam gemacht werden: info@sport.uni-siegen.de
Alle Kursbeschreibungen sind auf Deutsch und auf englischer Sprache erhältlich. In keinem Hochschulsport-Kurs findet ein Ausschluss nach dem Kriterium des Geschlechts, des Alters, der Ethnie, der Religion, der Herkunft oder der sexuellen Orientierung statt. Das Kriterium der sportmotorischen Leistungsfähigkeit (Kurse für Fortgeschrittene) kommt nur in Betracht, wenn es auch einen für alle Niveaustufen geöffneten Kurs der gleichen Sportart gibt. Alle Texte des Hochschulsports werden gendergerecht formuliert.
Die ZB-SB setzt sich für die Einrichtung von Unisex-Umkleiden und Unisex-Toiletten ein. Die Arbeitsstättenverordnung ASR A4.1 legt jedoch fest: „Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten.“ Daher ist das Einrichten von Unisex-Umkleiden zur Erfüllung der Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes leider nicht ohne weiteres möglich.

Gibt es auch Wettkampfsport?

Die Universität Siegen betreibt keine explizite Förderung des Leistungs- oder Spitzensports. Es gibt keine Sichtung oder Förderung von Sporttalenten.
Gleichwohl kann es Hochschulsport-Kurse geben, die sich als Wettkampf-Kurse verstehen und ein entsprechendes Trainingsprogramm beinhalten. Diese Sportkurse nehmen manchmal auch an regionalen Turnieren teil.

 Kann ich an Hochschul-Meisterschaften teilnehmen?

Selbstverständlich melden wir dich bei Interesse gerne für die Hochschul-Meisterschaften an. Die aktuellen Teilnahmebedingungen und Termine findest du hier auf der Internetseite des adh.
Berücksichtige, dass die Anmeldung einen zeitlichen Vorlauf benötigt und du dich deshalb rechtzeitig bei uns über info@sport.uni-siegen.de melden musst. Berücksichtige des Weiteren, dass der Hochschulsport bzw. die ZB-SB keine Kosten übernimmt, auch nicht die Startgebühr.

Gibt es ein Schwimmbad?

Das Lehrschwimmbecken der Universität Siegen auf dem Campus Adolf-Reichwein-Straße ist im Frühjahr 2022 aus dem Betrieb genommen worden. Für die Sanierung und den weiteren Betrieb wären erhebliche Investitionen nötig. Die Universitätsleitung hat vor dem Hintergrund der notwendigen Energiekosten-Einsparungen beschlossen, den Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens einzustellen. Aus diesem Grund wird es vorerst keine Hochschulsportkurse im Bewegungsbereich Wasser mehr geben.

 Gibt es ein Fitnessstudio?

Ja, in Gebäude AR-S gibt es ein Fitnessstudio. Wenn du dort trainieren möchtest, dann buche die Sportkarte und einen entsprechenden Kurs im Hochschulsport. Für ein freies Training sprich deine Übungsleitung im Hochschulsport an und verabrede dich mit ihr im Fitnessstudio. Es ist nicht möglich, ohne Übungsleitung im Fitnessstudio zu trainieren. Das Fitnessstudio hat auch keine geregelten Öffnungszeiten für ein freies Training. Bedienstete der Universität Siegen haben ggf. die Möglichkeit, im Rahmen des Betriebssports im Fitnessstudio zu trainieren (siehe angebotene Betriebssportkurse).

Darf ich freie Hallenzeiten nutzen?

Nein, freie Hallenzeiten stehen nicht für die individuelle Nutzung zur Verfügung. Wenn du gerne mehr Sport machen und freie Hallenzeiten ausnutzen möchtest, dann kannst du dich gerne als Übungsleitung im Hochschulsport bewerben. Wie das geht? Siehe: Wie kann ich einen Kurs im Hochschulsport anbieten?

Kann ich mir Sportmaterialien ausleihen?

Nein, das Ausleihen von Sportmaterialien ist nicht zulässig. Auch Übungsleitungen sind nicht befugt, Sportmaterialien der Universität selbst auszuleihen oder an Teilnehmende zu verleihen.

Wie kann ich selbst einen Hochschulsport-Kurs anbieten? 

Wenn du einen Kurs im Hochschulsport anbieten möchtest, dann melde dich bitte bei der ZB-SB unter info@sport.uni-siegen.de
Beachte, dass du für die Leitung eines Sportangebots eine Erste-Hilfe-Bescheinigung benötigst, die nicht älter als zwei Jahre ist. Der Lehrgang zur Ersten Hilfe muss gemäß den ‚Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe‘ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erfolgen. Deshalb kommen nur Lehrgänge der folgenden Hilfsorganisationen in Betracht: Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD). 
Beachte des Weiteren, dass du für die Leitung eines Sportangebots eine gültige Sport-Lizenz benötigst. Die absolvierte Ausbildung muss einen Umfang von mindestens 90 Zeitstunden aufweisen und mindestens der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen (z. B.: DOSB C-Lizenz). Vorzugsweise handelt es sich um eine Fachlizenz der betreffenden Sportart, eine sportartübergreifende Lizenz ist aber ebenfalls ausreichend. Nur Sportangebote mit äußerst niedrigem Gefahrenpotential dürfen ausnahmsweise auch ohne Lizenz geleitet werden. Für Fitness- und Gesundheitskurse, für Kurse mit artistischen Elementen sowie für kleine und große Sportspiele wird eine Lizenz benötigt.

Wie kann ich selbst einen Kooperationskurs anbieten?

Bei Kooperations-Kursen handelt es sich um Kurse, die die Universität Siegen gemeinsam mit regionalen Sportvereinen und kommerziellen Sportunternehmen anbietet. Die Kooperations-Kurse finden in der Regel bei der Sportorganisation mit deren Übungsleitungen statt.
Die mit der Universität kooperierende Sportorganisation stellt die Sportstätte inkl. der benötigten Sportmaterialien sowie die Übungsleitung für die Durchführung des Sportangebots. Die Sportorganisation gewährleistet dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit. Dazu gehören insbesondere die Sicherheit der Sportstätte sowie der Sportmaterialien, die Organisation einer wirksamen Erste-Hilfe und die Qualifikation der eingesetzten Übungsleitung.
Weitere Informationen zu Kooperations-Kursen sind auf Anfrage an info@sport.uni-siegen.de zu erhalten.

Kann ich die Sporthalle für meine Lehrveranstaltung oder eine eigene Sportveranstaltung reservieren?

Nein, das ist nicht möglich. Die Nutzung der Sportstätten durch Dritte ist aufgrund diverser Sicherheitsvorgaben mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Wir bedauern und bitten um Verständnis, dass der ZB-SB die Ressourcen fehlen, um eine solche Anfrage bedienen zu können.

An wen kann ich mich bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden?

Das Team des Hochschulsports ist unter der E-Mail-Adresse info@sport.uni-siegen.de erreichbar.
 
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