Kontakt
Universität Siegen
Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB)
Adolf-Reichwein-Straße 2
57068 Siegen
Mail: info@sport.uni-siegen.de
Telefon: 0271 740-4508
(Mo 15–16 Uhr + Mi 09–10 Uhr)
Sporthalle AR-S
Unterweisung für die Sporthalle AR-S
Stand: Oktober 2025Grundsätzliches
Verantwortungsbereich
Die Übungsleitung trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmenden und die Vermeidung von Schäden an Materialien, Anlagen und Gebäude.
§ 2 (1) u. (2) DGUV 100-001
Die Übungsleitung hat gem. § 2 (1) DGUV die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren so-wie eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Da-bei muss die Übungsleitung gem. § 2 (2) DGUV von den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes ausgehen.
Konkret bedeutet dies insbesondere, Gefährdungen jeder Art möglichst zu vermeiden, Gefahrenquellen bestmöglich abzuschirmen und den Teilnehmenden geeignete Anweisungen zu erteilen.
Der genaue Wortlaut kann hier nachgelesen werden: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909
§ 6 DGUV 100-001
Die Übungsleitungen müssen hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zusammenarbeiten. Insbesondere sind gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Wenn Übungsleitungen gleichzeitig anwesend sind, haben sie aus ihrem Kreis eine Person zu bestimmen, die die Tätigkeiten aufeinander abstimmt. Den Anweisungen dieser Person ist Folge zu leisten.
Gefahrenquellen und Maßnahmen
Gefahren gehen – neben der sportlichen Tätigkeit selbst – von der Bedienung bzw. dem Umbau fest verbauter Anlagen und dem Materiallager in den Garagen aus. Gefährdungen entstehen insbesondere, wenn Teil-nehmende unbeaufsichtigt sind.
Grundsätzlich sollen deshalb alle Teilnehmenden durch die Übungsleitung kontinuierlich beaufsichtigt werden und eine Unterweisung erhalten. Weitere Maßnahmen werden nachfolgend erläutert.
Nutzungsordnung
Generell gelten die Vorgaben aus der Nutzungsordnung, wie sie auf der Internetseite der ZB-SB veröffentlicht ist. Die nachfolgen-den Hinweise sind als Ergänzung zu verstehen.
ÜL-Handbuch
Wichtige Informationen zum Ablauf der Hochschulsport-Kurse finden sich im ÜL-Handbuch. Dieses Handbuch erhalten die Übungsleitungen per E-Mail.
Sicherheitserlass
Bei der Durchführung von Sportangeboten sind grundsätzlich die Vorgaben aus dem sog. Sicherheitserlass NRW zu beachten:
https://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/1033_Inhalt.pdf
Zugang
Orientierung im Gebäude
Der Hintereingang der Halle befindet sich unmittelbar am oberen Ende der Betontreppe, die neben der Bushaltestelle nach oben führt. Nur die Übungsleitung soll das Gebäu-de durch diesen Hintereingang betreten.
Der Hintereingang führt in einen langen Flur, an dem sich die Umkleiden (w/m) sowie ein Durchgang zur Sporthalle befinden. Bei einer Umkleide kann die Übungsleitung situativ entscheiden, ob sie für w oder m geöffnet ist. Am Ende des langen Flurs führt eine Treppe nach oben zum Haupteingang der Sportstät-te.
Die Haupteingangstür lässt sich mit einem Schalter bedienen. Wenn die grüne Lampe oben am Beton-Pfosten leuchtet, dann lässt sich die Tür von außen öffnen, so dass die Teilnehmenden in das Gebäude gelangen können. Ist die Lampe aus, dann ist die Tür wieder verschlossen.
Hinter dem Haupteingang führt eine Treppe nach oben zum Studio und zur Tribüne. Nur die Übungsleitung darf die Tribüne betreten, um Sportmaterialien wiederzuholen. Auf-grund seltener Reinigung ist der Tribünenbereich sehr rutschig.
Im Durchgangsbereich zur Sporthalle gibt es ganz hinten den ZB-SB-Lagerraum, den nur die Übungsleitung betreten darf. Des Weite-ren gibt es in diesem Flur Toiletten (w/m), einen Erste-Hilfe-Raum, einen (ungenutzten) Lagerraum sowie zwei Eingänge mit jeweils einer Doppeltür in die Sporthalle.
Neben diesen Doppeltüren befinden sich die Lichtschalter für die Sporthalle. Die Sporthalle verfügt über keine Fenster, die Lüftung er-folgt automatisiert mittels einer Lüftungsanlage.
Teilnehmende in die Sporthalle lassen
Nur die Übungsleitung gewährt den Zugang zur Sportstätte. Niemals wird der Chip-Schlüssel an Dritte weitergegeben.
Es kann passieren, dass der Chip die Tür zur Sporthalle nicht öffnet. Dann muss der Chip aktiviert werden. Dazu ist er einfach auf den Kontaktpunkt am Hintereingang zu halten.
In der Sporthalle dürfen sich nur die für das betreffende Sportangebot zugelassenen Personen aufhalten. Teilnehmende dürfen die Sporthalle nur betreten, wenn ihre Übungsleitung in der Sporthalle ist.
Teilnehmende von anderen Sportkursen soll-ten nicht in die Sporthalle gelassen werden. Diese Personen können zum Beispiel im Zwischenflur warten.
Nutzung fest verbauter Anlagen
Grundsatz
Alle fest verbauten Sportanlagen dürfen aus-schließlich von der Übungsleitung bzw. in Rücksprache mit der Übungsleitung bedient/ umgebaut werden. Während der Bedienung/ des Umbaus muss der Sportbetrieb gestoppt sein. Wer eine elektronische Vorrichtung bedient, muss die Effekte durchgehend im Blick behalten.
Elektrogeräte nach der Nutzung ausschalten und möglichst vom Strom trennen. Anschlussleitungen niemals am Kabel aus der Steckdose ziehen; immer direkt am Stecker anfassen. Defekte Elektrogeräte dürfen nicht repariert und nicht mehr betrieben werden. Defekte Geräte sind durch die Übungsleitung deutlich mit „Defekt“ zu kennzeichnen.
Musikanlage
Die Musikanlage ist in Tor 4. Der Anschluss erfolgt per BT-Adapter. Eine Bedienungsanleitung hängt aus. Nach der Nutzung ist die Anlage wieder auszuschalten.
Basketballkörbe
Die Basketballkörbe können in den Toren 1 und 8 bedient werden. Es gibt dort Knöpfe für das Absenken und Anheben des Korbs.
Der Notknopf soll nur im Notfall bedient wer-den. Zur Entriegelung des Notknopfs ist ein Schlüssel an einem Kettchen angehängt.
Tore
Tore dürfen nur in festgeschraubtem Zustand genutzt werden. Losgeschraubte Tore müssen mit der offenen Seite gegen die Wand gestellt und so gegen Umkippen gesichert werden.
Trennvorhang
Die Trennvorhänge werden im Erste-Hilfe- bzw. im Lagerraum bedient. Neben dem Fenster befindet sich jeweils ein Schlüssel an einem Kettchen, mit dem sich das Heben und Senken freischalten lässt.
Elektrische Ballpumpe
Die elektrische Ballpumpe befindet sich im Erste-Hilfe-Raum.
Verbotene Technik
Im Erste-Hilfe-Raum befinden sich technische Anlagen (u. a. Lüftungsanlage), die keinesfalls bedient werden dürfen.
In Tor 1 befinden sich ein Beamer inkl. Projektionsfläche sowie eine Hebebühne. All dies darf nicht verwendet werden.
Material-Management
Grundsatz
Teilnehmende dürfen nur in Rücksprache mit der Übungsleitung Materialien und Geräte aus den Garagen herausnehmen.
Beschädigtes Material darf nicht weiter genutzt werden. Solches Material ist durch die Übungsleitung mit „Defekt“ zu kennzeichnen und – sofern möglich – in den ZB-SB-Lagerraum zu legen.
Während des Sportbetriebs sind die Garagentore zu schließen.
Material-Übersicht
Tor 2: kleine Kästen, Bänke, Whiteboard
Tor 3: Tischtennisplatten und -Banden
Tor 4: Netzpfosten für Badminton u. Volley-ball, Slalomstangen, Hockeybanden, Hürden, kleine Turnmatten
Tor 5: Bälle, Ballwagen, Volleyballnetze, Gymnastikreifen, Markierungshemden, Tischtennis-, Jonglage-, Floorball-, Badminton-, Indiaka-, Spikeball-, Markierungs-, Klein-Material
Tor 6: Turngeräte, Gymnastikbälle
Tor 7: Gymnastik-Matten, Stepper, Langhanteln & Gewichte, Medizinbälle, Schwingstäbe, Yoga-Material, Pilatesrollen, Igelbälle
Tor 8: Judomatten
Markierungshemden
Genutzte Hemden werden in den Wäschekorb gelegt, der sich unter dem Ständer mit den frischen Hemden befindet. Den Wasch-dienst koordiniert unsere Hilfskraft.
Waschmaschine
Die Waschmaschine befindet sich im ZB-SB-Lagerraum. Eine Anleitung ist direkt neben der Waschmaschine einsehbar.
Zweckentfremdung von Material
Bei einer Zweckentfremdung von Material muss die Sicherheit gewährleistet bleiben. Generell darf die Übungsleitung in ihrem Sportangebot die vertraglich vereinbarte Kompetenz nicht überschreiten.
Es ist untersagt, Matten- und Ballwagen oder Tafeln als Hindernisse, Spielgeräte oder Feldbegrenzungen in den Sportbetrieb einzubeziehen.
Sicherheit
Personen mit Erste-Hilfe-Schein
Die Übungsleitung darf bis zu 19 Personen beaufsichtigen. Lässt sie mehr Personen in die Sporthalle, müssen insgesamt 10% der Anwesenden über eine aktuelle Erste-Hilfe-Bescheinigung verfügen.
Fluchtwege und Sammelplatz
Muss die Sporthalle evakuiert werden, so erfolgt dies über die Fluchttür neben Tor 8.
Nach Verlassen des Gebäudes sammelt sich die Sportgruppe auf dem Sammelplatz neben dem Parkhaus. Die Übungsleitung stellt die Vollzähligkeit fest. Vermisste Personen sind den Evakuierungshelfenden bzw. der Feuer-wehr zu melden.
Die Pläne mit den Fluchtwegen und dem Sammelplatz hängen an den Eingängen des Gebäudes.
Brandschutz
Die selbstschließenden Halleneingangstüren sind Brandschutztüren und dürfen deshalb niemals aufgekeilt werden.
Die Fluchtwege und Notfalltüren müssen jederzeit frei bleiben. Es ist unzulässig, Sporttaschen, Kästen, Bänke in den Durchgangsbereich der Türen zu stellen.
Notruf und Notfalltafel
Die Notruf-Nummer in der Universität lautet: 0271 / 740 – 2111. Es wird empfohlen, diese Nummer im Smartphone einzuspeichern.
Unter dieser Nummer wird die Zentrale Leittechnik (ZLT) erreicht, die dann den Rettungsdienst vor Ort informiert sowie alle Schranken auf den Zufahrtswegen öffnet.
Die Notfalltafel mit diesen und weiteren Informationen hängt im Erste-Hilfe-Raum aus. Dort befindet sich zudem ein Telefon.
Erste Hilfe
Im Erste-Hilfe-Raum befindet sich neben dem Notfalltelefon das Verbandsmaterial sowie ein Kühlschrank mit Kühlpacks.
Des Weiteren gibt es dort eine Liege, Gehhilfen sowie Markierungswesten für Personen, die den Rettungswagen einweisen.
Der Erste-Hilfe-Raum muss immer geöffnet sein, so dass auch Teilnehmende Zugriff auf die Erste-Hilfe-Materialien und das Notfalltelefon haben.
Jede Nutzung muss der Übungsleitung bekannt gemacht sowie über das auf dem Kühlschrank angebrachte Formular digital der ZB-SB gemeldet werden.
Defibrillatoren
Die nächsten Defibrillatoren befinden sich in den Gebäuden AR-NA und AR-HB. In Gebäu-de AR-NA befindet sich der Defibrillator gegenüber des Haupteingangs; in Gebäude AR-HB links an der Wand neben dem Haupteingang.
Ärztliche Behandlung
Ärztliche Behandlungen nach Arbeitsunfällen dürfen nur durch Krankenhäuser oder sogenannte Durchgangsärzte (D-Arzt) durchgeführt werden. Eine aktuelle Liste der D-Ärzte gibt es beim Arbeitsschutz der Universität Siegen. Das nächste Krankenhaus: Klinikum Siegen, Weidenauer Straße 76, 57076 Siegen (ca. 10 Minuten Fahrzeit).
Fundsachen
Fundsachen kommen in die Kiste im ZB-SB-Lagerraum. Der Fund ist auf der Liste zu vermerken, die dort ausliegt.
Fundsachen dürfen herausgegeben werden, sofern die Eigentumsverhältnisse plausibel und unstrittig sind. Auch die Herausgabe ist auf der Liste zu vermerken.
Nicht abgeholte Fundsachen werden von der ZB-SB regelmäßig an das Fundbüro der Universität übergeben.