Kontakt
Universität Siegen
Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB)
Adolf-Reichwein-Straße 2
57068 Siegen
Mail: info@sport.uni-siegen.de
Telefon: 0271 740-4508
(Mo 15–16 Uhr + Mi 09–10 Uhr)
Studio AR-S
Unterweisung für das Studio AR-S
Stand: Oktober 2025Grundsätzliches
Verantwortungsbereich
Die Übungsleitung trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmenden und die Vermeidung von Schäden an Materialien, Anlagen und Gebäude.
§ 2 (1) u. (2) DGUV 100-001
Die Übungsleitung hat gem. § 2 (1) DGUV die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren so-wie eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Da-bei muss die Übungsleitung gem. § 2 (2) DGUV von den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes ausgehen.
Konkret bedeutet dies insbesondere, Gefährdungen jeder Art möglichst zu vermeiden, Gefahrenquellen bestmöglich abzuschirmen und den Teilnehmenden geeignete Anweisungen zu erteilen.
Der genaue Wortlaut kann hier nachgelesen werden: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909
§ 6 DGUV 100-001
Die Übungsleitungen müssen hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zusammenarbeiten. Insbesondere sind gegen-seitige Gefährdungen zu vermeiden. Wenn Übungsleitungen gleichzeitig anwesend sind, haben sie aus ihrem Kreis eine Person zu bestimmen, die die Tätigkeiten aufeinander abstimmt. Den Anweisungen dieser Person ist Folge zu leisten.
Gefahrenquellen und Maßnahmen
Gefahren gehen – neben der sportlichen Tätigkeit selbst – von der Bedienung bzw. dem Umbau fest verbauter Anlagen und dem Materiallager aus. Gefährdungen entstehen insbesondere, wenn Teilnehmende unbeaufsichtigt sind.
Grundsätzlich sollen deshalb alle Teilnehmenden durch die Übungsleitung kontinuierlich beaufsichtigt werden und eine Unterweisung erhalten. Weitere Maßnahmen werden nachfolgend erläutert.
Hallenordnung
Generell gelten die Vorgaben aus der Hallenordnung, wie sie auf der Internetseite der ZB-SB veröffentlicht ist. Die nachfolgenden Hin-weise sind als Ergänzung zu verstehen.
ÜL-Handbuch
Wichtige Informationen zum Ablauf der Hochschulsport-Kurse finden sich im ÜL-Handbuch. Dieses Handbuch erhalten die Übungsleitungen per E-Mail.
Sicherheitserlass
Bei der Durchführung von Sportangeboten sind grundsätzlich die Vorgaben aus dem sog. Sicherheitserlass NRW zu beachten:
https://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/1033_Inhalt.pdf
Zugang
Orientierung im Gebäude
Der Hintereingang der Halle befindet sich unmittelbar am oberen Ende der Betontreppe, die neben der Bushaltestelle nach oben führt. Nur die Übungsleitung soll das Gebäu-de durch diesen Hintereingang betreten.
Der Hintereingang führt in einen langen Flur, an dem sich die Umkleiden (w/m) sowie ein Durchgang zur Sporthalle befinden. Bei einer Umkleide kann die Übungsleitung situativ entscheiden, ob sie für w oder m geöffnet ist. Am Ende des langen Flurs führt eine Treppe nach oben zum Haupteingang der Sportstätte.
Die Haupteingangstür lässt sich mit einem Schalter bedienen. Wenn die grüne Lampe oben am Beton-Pfosten leuchtet, dann lässt sich die Tür von außen öffnen, so dass die Teilnehmenden in das Gebäude gelangen können. Ist die Lampe aus, dann ist die Tür wieder verschlossen.
Vom Haupteingang führt eine Treppe zum Studio. Dieses teilt sich auf in den vorderen Bereich mit Aufenthaltsraum, Küche und Erste-Hilfe-Station, in den Flur mit den Toiletten (w/m) und in den hinteren Bereich mit der Sportfläche und den Fitnessgeräten.
Im Durchgangsbereich zur Sporthalle gibt es ganz hinten den ZB-SB-Lagerraum, den nur die Übungsleitung betreten darf. Außerdem befindet sich dort neben dem Eingang zur Sporthalle der offizielle Erste-Hilfe-Raum des Gebäudes.
Teilnehmende in das Studio lassen
Nur die Übungsleitung gewährt den Zugang zur Sportstätte. Teilnehmende dürfen das Studio nur betreten, wenn dort eine Übungsleitung anwesend ist. Alle anwesenden Personen müssen die Sportkarte haben.
Es kann passieren, dass der Chip die Tür zum Studio nicht öffnet. Dann muss der Chip aktiviert werden. Dazu ist er einfach auf den Kon-taktpunkt am Hintereingang zu halten. Nie-mals wird der Chip-Schlüssel an Dritte weiter-gegeben.
Angemeldete und freie Nutzung
Nutzungsgruppen
Das Studio wird von unterschiedlichen Gruppen genutzt. Vorrang haben immer angemeldete Gruppen (Kurse). Zusätzlich darf das Studio aber auch von Übungsleitungen mit Teilnahmenden spontan genutzt werden, sofern dadurch keine angemeldete Gruppe gestört wird.
Freie Nutzung
Das Studio steht für die freie Nutzung mon-tags bis freitags von 8:00 Uhr bis 21:30 Uhr zur Verfügung.
Der Aufenthalt im Studio ist nur mit einer Übungsleitung zulässig, mit der dies im Honorarvertrag vereinbart wurde.
Die Übungsleitung trägt die Verantwortung für die herbeigeführte Situation. In jedem Fall wird darauf geachtet, dass alle Teilnehmen-den in dem Bereich bleiben, in dem auch die Übungsleitung ist.
Die freie Nutzung des Studios ist von der Übungsleitung zu dokumentieren. Dazu hängt ein QR-Code aus, der zu einem entsprechenden online-Formular führt.
Doppelnutzung & Rücksichtnahme
Wenn im vorderen Bereich eine angemeldete Gruppe ist, darf der hintere Bereich nicht frei genutzt werden.
Wenn im hinteren Bereich eine angemeldete Gruppe ist, steht der vordere Bereich für die freie Nutzung zur Verfügung. Es darf aber keine freie Trainingsgruppe im hinteren Be-reich hinzustoßen.
Freie Gruppen schließen einander nicht aus. Die Übungsleitungen koordinieren eine gerechte und rücksichtsvolle Nutzung.
Die Übungsleitungen achten zudem darauf, dass durch die freie Nutzung keine Einschränkungen für die angemeldeten Gruppen ent-stehen.
Essen und Trinken
Essen und Trinken ist nur im vorderen Bereich zulässig. Keinesfalls darf zerbrechliches Geschirr in den hinteren Bereich gelangen.
Kaffee und Tee stehen zur gemeinschaftlichen Nutzung bereit.
Alkoholkonsum ist nur in geringen Mengen bei Festivitäten zulässig und setzt eine vorherige schriftliche Genehmigung durch die Leitung der ZB-SB voraus.
Die Küche und alle genutzten Geräte sind unverzüglich zu reinigen. Alle Gerüche sind durch Stoßlüften zu beseitigen.
Nutzung fest verbauter Anlagen
Grundsatz
Alle fest verbauten Sportanlagen dürfen aus-schließlich von der Übungsleitung bzw. in Rücksprache mit der Übungsleitung bedient/ umgebaut werden. Während der Bedienung/ des Umbaus muss der Sportbetrieb gestoppt sein. Wer eine elektronische Vorrichtung bedient, muss die Effekte durchgehend im Blick behalten.
Elektrogeräte nach der Nutzung ausschalten und möglichst vom Strom trennen. Anschlussleitungen niemals am Kabel aus der Steckdose ziehen; immer direkt am Stecker anfassen. Defekte Elektrogeräte dürfen nicht repariert und nicht mehr betrieben werden. Defekte Geräte sind durch die Übungsleitung deutlich mit „Defekt“ zu kennzeichnen.
Fitnessgeräte
Die Fitnessgeräte dürfen nur nach vorheriger Einweisung und mindestens zu zweit genutzt werden. Sie dürfen keinesfalls umgestellt werden.
Musikanlagen
Es gibt eine Musikanlage im vorderen und eine im hinteren Bereich. Der Anschluss er-folgt bei beiden per BT. Eine Bedienungsanleitung hängt jeweils aus. Nach der Nutzung ist die Anlage wieder auszuschalten. Die Musikanlagen dürfen keinesfalls umgestellt wer-den.
Lichtanlage
Eine Bedienungsanleitung liegt aus. Die Lichtanlage darf keinesfalls in einen anderen Be-reich umgestellt werden.
Kühlungsgerät/ Ventilator
Das Kühlungsgerät und der Ventilator können bedarfsgerecht aufgestellt werden. Dabei dürfen Kabel nicht zur Stolperfalle werden.
Geschirrspüler
Eine Bedienungsanleitung hängt aus. Des Weiteren gilt:
Benutztes Geschirr wird abgespült und in die Spülmaschine geräumt. Sobald die Maschine gefüllt ist oder sich erste Gerüche bemerkbar machen, ist sie einzuschalten und der Magnet an der Maschine auf „sauber“ zu drehen.
Die nächste Person, die die Küche nutzt und eine durchgelaufene Spülmaschine vorfindet, ist dafür verantwortlich, sie auszuräumen und den Magnet anschließend wieder auf „dre-ckig“ zu stellen.
Mikrowelle
Es darf nur mikrowellengeeignetes Geschirr verwendet werden. Jede Form des Experiments ist streng untersagt.
Kaffeemaschine & Wasserkocher
Die Netzstecker der Geräte müssen nach jeder Nutzung aus der Steckdose herausgezogen werden. Verschüttetes Wasser sofort vom Gerät entfernen (vorher Netzstecker ziehen). Gerät niemals angeschaltet auf eine leicht brennbare Unterlage stellen. Die Kaffeekanne ist nach Gebrauch zu reinigen und der Kaffeefilter oder Teebeutel zu entsorgen.
Kühlschrank
Alle eingelagerten Lebensmittel müssen mit Namen und Datum gekennzeichnet sein. Die dauerhafte Lagerung privater Vorräte ist untersagt.
Die Hygiene ist zu wahren. Lebensmittel sollten gut verpackt sein. Abgelaufene, unsachgemäß oder unverhältnismäßig lang gelagerte Produkte werden durch die ZB-SB ohne Rücksprache mit dem Eigentümer entsorgt.
Smartboard
Das Smartboard darf den vorderen Bereich des Studios nicht verlassen. Die Kabel dürfen nicht zur Stolperfalle werden. Bedienungs-hinweise befinden sich auf der Rückseite des Geräts.
Material-Management
Grundsatz
Teilnehmende dürfen sich nur in Rücksprache mit der Übungsleitung Materialien nehmen.
Beschädigtes Material darf nicht weiter genutzt werden. Solches Material ist durch die Übungsleitung mit „Defekt“ zu kennzeichnen und – sofern möglich – in den ZB-SB-Lagerraum zu legen.
Es ist unzulässig, Material aus der Sporthalle in das Studio zu bringen oder Material aus dem Studio in der Sporthalle zu nutzen.
Mobiliar
Das Mobiliar darf unter Aufsicht der Übungsleitung im vorderen Bereich umgestellt wer-den. Dabei sind aber zwingend die Fluchtwege zu beachten. Entsprechende Pläne hängen aus. Das Mobiliar muss anschließend wieder in die Ausgangsposition zurückgeführt wer-den.
Material-Übersicht
Die Küche ist ausgestattet mit Geschirr. Im Fitness-Studio gibt es Lang- und Kurzhanteln, Gymnastikmatten, Gymnastikbälle.
Sicherheit
Personen mit Erste-Hilfe-Schein
Die Übungsleitung darf bis zu 19 Personen beaufsichtigen. Lässt sie mehr Personen in das Studio, müssen insgesamt 10% der An-wesenden über eine aktuelle Erste-Hilfe-Bescheinigung verfügen.
Die Übungsleitung muss ihre Gruppe kontinuierlich beaufsichtigen. Es ist unzulässig, die aktive Sportgruppe unbeobachtet zu lassen.
Fluchtwege und Sammelplatz
Muss die Sporthalle evakuiert werden, so erfolgt dies über den Haupteingang des Gebäudes.
Nach Verlassen des Gebäudes sammelt sich die Sportgruppe auf dem Sammelplatz neben dem Parkhaus. Die Übungsleitung stellt die Vollzähligkeit fest. Vermisste Personen sind den Evakuierungshelfenden bzw. der Feuer-wehr zu melden.
Die Pläne mit den Fluchtwegen und dem Sammelplatz hängen an den Eingängen des Gebäudes.
Brandschutz
Die selbstschließenden Türen sind Brandschutztüren und dürfen deshalb niemals auf-gekeilt werden.
Die Fluchtwege und Notfalltüren müssen jederzeit frei bleiben. Es ist unzulässig, Sporttaschen oder Mobiliar in den Durchgangsbereich der Türen zu stellen.
Notruf und Notfalltafel
Die Notruf-Nummer in der Universität lautet: 0271 / 740 – 2111. Es wird empfohlen, diese Nummer im Smartphone einzuspeichern.
Unter dieser Nummer wird die Zentrale Leittechnik (ZLT) erreicht, die dann den Rettungsdienst vor Ort informiert sowie alle Schranken auf den Zufahrtswegen öffnet.
Die Notfalltafel mit diesen und weiteren Informationen hängt im Erste-Hilfe-Bereich aus. Dort befindet sich zudem ein Telefon.
Erste Hilfe
Im Erste-Hilfe-Bereich befindet sich neben dem Notfalltelefon das Verbandsmaterial sowie ein Kühlschrank mit Kühlpacks.
Im Erste-Hilfe-Raum neben der Sporthalle gibt es außerdem eine Liege, Gehhilfen sowie Markierungswesten für Personen, die den Rettungswagen einweisen.
Jede Nutzung muss der Übungsleitung bekannt gemacht sowie über das auf dem Kühlschrank angebrachte Formular digital der ZB-SB gemeldet werden.
Defibrillatoren
Die nächsten Defibrillatoren befinden sich in den Gebäuden AR-NA und AR-HB. In Gebäu-de AR-NA befindet sich der Defibrillator gegenüber des Haupteingangs; in Gebäude AR-HB links an der Wand neben dem Haupteingang.
Ärztliche Behandlung
Ärztliche Behandlungen nach Arbeitsunfällen dürfen nur durch Krankenhäuser oder sogenannte Durchgangsärzte (D-Arzt) durchgeführt werden. Eine aktuelle Liste der D-Ärzte gibt es beim Arbeitsschutz der Universität Siegen. Das nächste Krankenhaus: Klinikum Siegen, Weidenauer Straße 76, 57076 Siegen (ca. 10 Minuten Fahrzeit).
Fundsachen
Fundsachen kommen in die Kiste im ZB-SB-Lagerraum. Der Fund ist auf der Liste zu vermerken, die dort ausliegt.
Fundsachen dürfen herausgegeben werden, sofern die Eigentumsverhältnisse plausibel und unstrittig sind. Auch die Herausgabe ist auf der Liste zu vermerken.
Nicht abgeholte Fundsachen werden von der ZB-SB regelmäßig an das Fundbüro der Universität übergeben.
Sporthalle
Diese Unterweisung berechtigt nicht zur Anleitung von Sportgruppen in der großen Sporthalle. Dafür ist eine zusätzliche Unterweisung zu absolvieren.