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Tamara El-Sheik
Allgemeine Fragen zur Ausschreibung und Finanzplanung
E-Mail: 
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Tel.: +49 (0)271 / 740 - 4954
Adolf-Reichwein-Straße 2a
57076 Siegen
Raum: AR-NA 210
Antje Zoller
Persönliche Referentin des Prorektors für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement
Beratung zu inhaltlichen Anforderungen
Open Educational Resources (OER)
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Förderlinie "Besser intakt!"
Mit der neuen Förderlinie „Besser intakt!“ werden Lehrende der Universität Siegen durch finanzielle Mittel für notwendige Reparaturen und Ersatzbeschaffungen für in der Lehre eingesetzte Geräte und Materialien unterstützt.
Eine Beantragung kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise ein Gerät beschädigt, veraltet oder zerstört worden ist, und dringlich durch ein neues ersetzt werden muss, um den Lehrbetrieb aufrechtzuerhalten oder zu modernisieren. Ähnliches gilt für in der Lehre eingesetzte Lehrmaterialien.
Besser intakt!
Förderziel:
Gefördert werden entweder:
- Reparaturen eines beschädigten Geräts
- identische Ersatzbeschaffungen desselben Geräts/Modells oder
- Ersatzbeschaffungen eines neuen Produkts, das eine ähnliche Funktion erfüllt, aber möglicherweise ein anderes Modell oder eine andere Marke ist. Ebenso förderbar ist die Ersatzbeschaffung von Lehrmaterialien.
Falls möglich, wird die Reparatur von Geräten priorisiert, da dies im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Universität Siegen steht.
Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Lehrende der Universität Siegen.
Fördergrenze
Die Fördergrenze liegt bei max. 1.000,- €/Antrag. Eine Doppel- bzw. Mehrfachförderung ist ausgeschlossen.
Fristen:
keine
Antragsstellung, Auswahlverfahren und Förderkriterien
Antragsformalitäten:
Für Ihren Antrag sind folgende Dokumente einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe Abschnitt Antragsdokument)
- ein Angebot bzw. Kostenvoranschlag (Hinweise: Bei einer geplanten Bestellung aus einem bestehenden, durch die Abteilung 1.3 abgeschlossenen Rahmenvertrag, ist die Angabe des Rahmenvertrags erforderlich; siehe Beschaffungs-Serviceportal).
- eine formlose Bestätigung des/der Departmentsprechers/in oder Arbeitsgruppenleiters/in, dass keine anderweitige Mittel für die Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur zur Verfügung stehen
- ggf. eine zusätzliche Seite mit Tabellen, Grafiken, o.ä.
Es werden ausschließlich Anträge in elektronischer Form zur Bewertung zugelassen!
Bitte senden Sie Ihre vollständigen und deutlich gekennzeichneten Unterlagen an lehrentwicklung@uni-siegen.de.
Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung über den Eingang der Antragsunterlagen.
Auswahlkriterien
Erforderliche Kriterien für die Zulassung der eingereichten Anträge sind:
- Finanzielle Notwendigkeit: Es werden solche Anträge berücksichtigt, bei denen keine anderen Mittel zur Deckung der Reparatur oder Ersatzbeschaffung verfügbar sind.
- Realistische und angemessene Kostenkalkulation: Es werden solche Anträge berücksichtigt, die den geltenden, rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen (bspw. Beschaffungsrichtlinie).
- Preis-Leistungs-Verhältnis: Es werden solche Anträge berücksichtigt, bei denen die beantragten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen des reparierten oder ersetzten Geräts stehen.
Inhaltlichen Kriterien für die Begutachtung der Anträge sind:
- Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit: Priorität wird Anträgen eingeräumt, bei denen die Reparatur oder Ersatzbeschaffung ressourcenschonend ist und die im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Universität stehen.
- Relevanz für den Lehrbetrieb: Priorität wird Anträgen eingeräumt, bei denen die Reparatur oder Ersatzbeschaffung eine hohe Relevanz für die Durchführung oder Verbesserung der Lehre hat.
- Modernisierung und Innovation: Priorität wird Anträgen eingeräumt, bei denen die Reparatur oder Ersatzbeschaffung zu einer Modernisierung der Lehre beiträgt, beispielsweise durch Aktualisierung technischer Standards.
- Mehrwert für Studierende: Priorität wird Anträgen eingeräumt, die eine breite Wirkung erzielen und bei denen viele Studierende von der Reparatur oder Ersatzbeschaffung profitieren.
Auswahlverfahren
Über die Förderung wird in der Kommission zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre entschieden. Ein Anrecht auf Bewilligung besteht nicht.
Antragsdokument