Tarifeinigung - Zahlung zur Abmilderung der Inflation für Tarifbeschäftigte und Beamte/Beamtinnen
Die Tarifparteien haben sich am 09.12.2023 auf Inflationsausgleichszahlungen sowie eine Erhöhung der Tabellenentgelte geeinigt.
Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise wurden die Zahlungen von Inflationsausgleichszahlungen beschlossen (TV Inflationsausgleich). Es handelt sich um steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz. Die Einmalzahlung in Höhe von 1.800 € für Tarifbeschäftigte bzw. 1.000 € für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten erfolgte bereits im Rahmen einer Abschlagszahlung im Januar 2024.
Die monatlichen Zahlungen werden rückwirkend ab Ende April bis Oktober 2024 geleistet. Weitere Informationen finden Sie auf:
Informationen zur Übertragung des Tarifergebnisse auf Beamte/Beamtinnen finden Sie auf