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Neuregelung bei arbeitsplatzbezogenen Sehhilfen („Arbeitsplatzbrille“)

Die Universität Siegen informiert über die Neuregelung bei der Beschaffung von arbeitsplatzbezogenen Sehhilfen.

Bisher war es so, dass seitens der Beschäftigten – nach vorheriger Abstimmung mit dem Personaldezernat und Bestätigung der Erforderlichkeit durch das AMZ – eine Arbeitsplatzbrille bei unterschiedlichen Anbietern beschafft werden musste. Hierbei ging es in der Regel ausschließlich um Bildschirmarbeitsplatzbrillen. Andere arbeitsplatzbezogene Sehhilfen (z. B. für Arbeiten auf kurzer Distanz in Werkstätten) wurden hierunter seitens der Beschäftigen häufig nicht dem (ganz oder teilweisen) Erstattungsbereich zugeordnet.

Zukünftig ist so, dass auch andere arbeitsplatzbezogene Sehhilfen als Bildschirmarbeitsplatzbrillen erstattbar sind. Zudem gibt es einen Anbieter, bei dem arbeitsplatzbezogene Sehhilfen unter gleichen Umständen beschafft werden. Hierbei handelt es sich um den Anbieter Apollo, welcher über ein ausgeprägtes Filialnetz verfügt und über einen zwischenzeitlichen abgeschlossenen Rahmenvertrag die Sehhilfen in erforderlicher Güte und Qualität bis zu einem Höchstpreis von 125 Euro brutto anbietet. Auch ist zukünftig, sofern man eine Erstattung oder teilweise Kostenübernahme anstrebt, die vorherige Untersuchung und Empfehlung durch das AMZ notwendige Voraussetzung.

Die Inanspruchnahme des Rahmenvertrages seitens der Beschäftigten ist nicht verpflichtend, es können also auch weiterhin andere Optiker in Anspruch genommen werden. Die Kosten einer solchen individualisierten Beschaffung sind jedoch nur bis zur Höhe des Höchstpreises aus dem Apollo-Rahmenvertrag (also 125 Euro) erstattbar.

Ergänzend sieht die neue Regelung vor, dass arbeitsplatzbezogene Sehhilfen nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erstattbar sind. Damit gibt es auch zu diesem Punkt nunmehr entsprechende Klarheit.

Weitere Informationen zur Neuregelung finden Sie unter folgendem Link: https://www.uni-siegen.de/start/zielgruppen/mitarbeiterinnen_und_mitarbeiter/serviceportal/personal/beschaeftigung/erstattungen/brille.html?lang=de

Bitte beachten Sie zukünftig diese Informationen. Erstattungen können zukünftig auch nur ausschließlich auf der Grundlage der Neuregelung erfolgen.

 
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