Dienst-/Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Teilnahme als Wahlhelfer/-in
Wenn Sie bei der Kommunalwahl 2020 als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer mitwirken bzw. mitgewirkt haben, wird Ihnen auf Antrag ein Tag Dienst-/ Arbeitsbefreiung gewährt, deren Inanspruchnahme zeitnah erfolgen soll.
Bitte fügen Sie dem formlosen Antrag einen Nachweis über Ihre Mitwirkung bei und richten diesen an Ihre zuständige Personalsachbearbeitung im Personaldezernat. Die aktuellen Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte den Seiten des Dezernat 4.