Jahressonderzahlung 2022
Information des LBV über die Jahressonderzahlung 2022 für Tarifbeschäftigte im TV-L
Der geltende TV-L sieht vor, dass die Jahressonderzahlung (umgangssprachlich: Weihnachtsgeld) auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren wird.
Für das Jahr 2022 ergibt sich somit folgende prozentuale Höhe der Jahressonderzahlung:
Entgeltgruppe TV-L |
Bemessungssatz |
E1 – E4 |
87,43 % |
E5 – E8 |
88,14 % |
E9a – E11 |
74,35 % |
E12 – E13 |
46,47 % |
E14 – E15 |
32,53 % |
Die Jahressonderzahlung wird wie gewohnt mit Ihren Bezügen für den Monat November ausgezahlt. Hierüber erhalten Sie eine gesonderte Bezügemitteilung.
Da es sich um eine Einigung der Tarifvertragsparteien handelt, hat das LBV NRW als auszahlende Stelle keinen Einfluss auf die Höhe der vorgenannten Prozentsätze.