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Anmeldung und Platzvergabe über PVP

Die Platzbeantragung für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters erfolgt über das Portal zur Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester (PVP). Bei diesem Portal handelt es sich um landesweit einheitliches onlinegestütztes Anmeldeverfahren, welches auf die jeweilige Universität zugeschnitten ist. Das Portal wird einmal im Semester für ca. zwei Wochen freigeschaltet und ist dann für alle anmeldeberechtigten Studierenden zugänglich, um die Platzbeantragung durchzuführen.

Die Anmeldung und Platzvergabe für das Praxissemester sind an bestimmte Termine und Fristen gebunden.

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Zeitliche Verortung des Praxissemesters

Ausbildungselemente PS

Studierende des Lehramts BK im Modell C können im Februar und September den Schulpraxisteil beginnen.

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Anmeldebedingungen

Zur Beantragung eines Praxissemesterplatzes sind Sie berechtigt, wenn Sie folgende formale Voraussetzungen erfüllen:

  1. abgeschlossenes Bachelor-Lehramtsstudium,
  2. Einschreibung für das Masterstudium für das Lehramt an der Universität Siegen,
  3. Belegung und Zulassung in Ihren Vorbereitungsseminaren zum Praxissemester in den studierten Fächern und den Bildungswissenschaften in einer der unisono-Belegrunden in Semestern vor Beginn des schulpraktischen Teils des Praxissemesters.

Anmerkungen zu den Punkten 2) und 3): Eine „Zulassung unter Vorbehalt“ zum Studium des Master-Lehramts ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie, dass die Fristen zur Anmeldung des schulpraktischen Teils des Praxissemesters vor der Frist für die vorbehaltlich erteilte Zulassung des Studierendensekretariats liegen.

Kriterien bei der Platzvergabe

Bei der Zuweisung der Praktikumsplätze werden Ihre persönlichen Angaben und insbesondere Ihre Wunschschulen berücksichtigt. Ebenso fließen die Angaben zum jeweiligen Lehramt, die personellen und die fachbezogenen Kapazitäten der einzelnen Schulen und ZfsL in den Zuweisungsmodus ein.

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Kapazitäten von ZfsL und Schulen

Es werden die Gesamt- und Fächerkapazitäten aller ZfsL und Schulen der Ausbildungsregion der Universität Siegen berücksichtigt. Die Ausbildungsregion umfasst die Ausbildungsgebiete der ZfsL Hagen, Lüdenscheid, Siegen und (in Ausnahmefällen) Dortmund und damit Schulen aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein, dem Kreis Olpe und dem Märkischen Kreis für alle Lehrämter. Die Stadt Hagen und der Ennepe-Ruhr-Kreis stellen für die Lehrämter HRSGe und BK weitere Ausbildungsschulen.

Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze an den rund 330 Ausbildungsschulen der Ausbildungsregion Siegen ergibt sich aus dem Fächerangebot und der Anzahl der LehrerInnen an den Schulen. Schulen mit bis zu 15 vollen Lehrerstellen bieten i.d.R. pro Schulhalbjahr 2, Schulen mit mehr als 30 vollen Lehrerstellen bieten 5 Praktikumsplätze an.

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5 Wunschschulen

Passend zu Ihrer Fächerkombination und studiertem Lehramt wird Ihnen während der Online-Anmeldung eine Liste möglicher Praktikumsschulen angezeigt, aus denen Sie fünf Wunschschulen auswählen können.

Der Schulformbezug im Praxissemester ist im Dokument Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen (4. Regelungen für das Praxissemester in Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung) festgelegt. „(6) Das Praxissemester wird in einer dem Lehramt entsprechenden Schulform in den studierten Fächern (Unterrichtsfächern, Lernbereichen oder Fachrichtungen) absolviert. Das Praxissemester für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen kann auch an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen absolviert werden. Das Praxissemester für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung kann an Förderschulen und Schulen anderer Schulformen absolviert werden, sofern die Schulen anderer Schulformen über sonderpädagogische Ausbildungsmöglichkeiten verfügen. Das Nähere regelt die Bezirksregierung.“

Wichtige Einschränkung! Die Schulen, die Sie in der Vergangenheit als SchülerIn besucht haben, sollten in der Regel nicht gewählt werden! (vgl. Rahmenkonzeption des Praxissemesters, 4.1) Während des Beantragungsprozesses erfolgt eine Aufforderung, diese Schulen auszuschließen. Schulen, an denen Schulpraktika absolviert wurden, brauchen nicht ausgeschlossen werden.

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Angabe eines Ortspunkts

Nach der Erstellung der Wunschliste werden Sie aufgefordert, einen geografischen Ortspunkt (z.B. der eigene Wohnort oder der Wohnort von Familienangehörigen) anzugeben. Dieser Ortspunkt wird berücksichtigt, wenn Ihnen keine der 5 Wunschschulen zugewiesen werden konnte. In diesem Fall werden Ihnen die zum Ortspunkt nächstgelegene Schule und das nächstgelegene ZfsL mit freien Platzkapazitäten zugeordnet. Der PVP-Verteilalgorithmus erzeugt für alle Studierenden, die über den Ortspunkt verteilt werden, eine Verteilung, die in der Summe betrachtet die geringsten Fahraufwände zur Folge hat.

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Härtefälle

Im Bewerbungsverfahren können schwerwiegende soziale Gesichtspunkte zur Begründung einer Ortsgebundenheit geltend gemacht werden. Unter Angabe und Nachweis persönlicher, sozialer Kriterien (z.B. der Pflege von Kindern oder Familienangehörigen, Behinderungen) kann vor Beginn der Platzbeantragung in PVP ein Härtefallantrag im Praktikumsbüro des ZLB eingereicht werden.

Bitte beachten Sie die Frist für die Einreichung der Härtefallanträge (vgl. oben unter "Termine und Fristen") und nutzen Sie das dort bereitgestellte Formular "Härtefallantrag".

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Regionalklassen

Um ein möglichst verteilgerechtes Verfahren mit einer sinnvollen Streuung der Praxissemesterplätze über die Ausbildungsregion in Einklang zu bringen, wurde ein Regionalklassenkonzept entwickelt, das bei der Auswahl der Schulwünsche zum Tragen kommt.

Gemäß der aktuellen Konzeption werden die Schulen entfernungsabhängig (ÖVPN und km) in eine von drei Regionalklassen eingeordnet (vgl. Abb. 1):

  • RK 3: Schulen im Umkreis Siegen
  • RK 2: Schulen mit mittleren Anfahrtswegen (ÖPNV+km)
  • RK 1: Schulen mit weiten Anfahrtswegen (ÖPNV+km)*

Bei der Erstellung Ihrer Wunschliste müssen die Regionalklassen 1 bis 3 so vertreten sein, dass keine Ballung der Wünsche im näheren Siegener Umfeld entsteht. D.h. Wünsche nach Schulen aus dem näheren räumlichen Umfeld der Universität Siegen mit der Regionalklasse 3 werden durch Wünsche nach Schulen aus dem weiteren Umfeld mit den Klassen 2 und 1 ausgeglichen.

Bei der Schulauswahl muss das sogenannte „Waage-Prinzip“ erfüllt sein. Sie können eine Auswahl so treffen, dass die Regionalklassen 1-3 so vertreten sind, dass die Waage entweder ausgeglichen oder rechtsschief ist (vgl. Abb. 2). Das System prüft automatisch Ihre Angaben und setzt den Beantragungsprozess nur bei Übereinstimmung mit dem Regionalklassenkonzept fort.

Hinweis: Bei Schulen mit weiten Anfahrtswegen besteht ggf. die Möglichkeit zur Beantragung eines Stipendiums für das Praxissemester. Weiterführende Informationen enthalten die Förderrichtlinien (Stipendium/Förderung des Praxissemesters für Lehramtsstudierende) und die Homepage des Studierendensekretariats.

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(Abb. 1)

Waage RK

(Abb. 2)

Ablauf des Online-Anmeldeverfahrens in PVP

Die Anmeldung zum schulpraktischen Teil des Praxissemesters und die Bewerbung um einen Praktikumsplatz werden während der Beantragungsphase im Portal zur Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester durchgeführt. Für nähere Informationen zu den erforderlichen Prozessschritten empfehlen wir neben der folgenden Schritt-für-Schritt-Übersicht außerdem unser Videotutorial mit einer ausführlichen Anleitung für die Bedienung des PVP.

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Login

Loggen Sie sich unter der Adresse www.pvp-nrw.de mit Ihrer Uni-Kennung und dem Passwort ein, welches Ihnen zu Beginn Ihres Studiums vom Zimt zugewiesen wurde.

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Eigene Daten prüfen und besuchte Schulen angeben

Überprüfen Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre Studiendaten auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei Problemen wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens beim Support unter der Adresse praxisphasen@zlb.uni-siegen.de.
Geben Sie außerdem an, ob Sie in der Vergangenheit bereits Schulen aus der Ausbildungsregion als SchülerIn besucht haben.

Bitte beachten Sie: Schulen, an denen Sie während Ihres Studiums Schulpraktika absolviert haben, brauchen Sie nicht ausschließen.

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Schulen sichten und favorisieren

Nach der Bestätigung Ihrer Profildaten können Sie sich im Detail über die Schulen informieren, die für Ihre studierte Schulform und Ihre Fächer auswählbar sind. Sie können aus der angezeigten Schulliste beliebig viele Schulen in eine Vorauswahl aufnehmen. Wählen Sie min. 5 Schulen für Ihre Favoritenliste aus.

Hinweis: Bitte beachten Sie die Hinweise der Freien Christlichen Schule Siegen im PVP-Portal unter „Schulkonzept/Projektmöglichkeiten“.

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Wunschliste erstellen

Aus der Favoritenliste nehmen Sie im nächsten Schritt fünf Schulen in Ihre Wunschliste auf und sortieren diese nach Ihren persönlichen Prioritäten.

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Ortspunkt angeben

Geben Sie einen geografischen Ortspunkt an. Dieser Ortspunkt wird berücksichtigt, wenn Sie keiner der fünf Wunschschulen zugeordnet werden können.

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Auswahl finalisieren

Nach Prüfung aller Angaben finalisieren Sie nun Ihre Auswahl und bestätigen damit Ihre endgültige Wunschliste.

Bitte beachten Sie: Nach der Finalisierung können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.

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Verbindliche Anmeldung/Platzbeantragung

Im Anschluss melden Sie sich im PVP verbindlich zum schulpraktischen Teil des Praxissemesters an.

Bitte beachten Sie: Sollte diese Anmeldung im PVP nicht fristgerecht erfolgen, gilt die Anmeldung/Platzbeantragung als unvollständig und kann nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist!) Nach erfolgter Anmeldung wird im PVP die „Bestätigung über die Platzbeantragung“ generiert. Dieses Dokument können Sie für Ihre Unterlagen runterladen.

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Information über die Zuweisung

Nach dem mehrwöchigen Platzvergabeprozess werden Sie über den Ihnen zugewiesenen Schulplatz informiert. Für Ihre Unterlagen können Sie die „Bestätigung über die Zuweisung eines Praktikumsplatzes" im PVP herunterladen. Es werden Ihnen außerdem weitere Merkblätter zum Infektionsschutzgesetz, zur Verschwiegenheitspflicht und zum Unfall-/Arbeitsschutz zugestellt, die Sie am ersten Tag in der Schule unterschrieben abgeben müssen. Darüber hinaus erhalten Sie ein Aufforderungsschreiben für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses.

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Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses

Spätestens zum Beginn des schulpraktischen Teils des Praxissemesters müssen Sie dem zugewiesenen ZfsL ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) vorlegen (gemäß Lehrerausbildungsgesetz i.d.F. vom 06.05.2016). Sollte dem zuständigen ZfsL zu Beginn des schulpraktischen Teils des Praxissemesters kein erweitertes Führungszeugnis vorliegen, ist die Absolvierung des schulpraktischen Teils nicht gestattet.
Zeitgleich mit dem „Bescheid über die Zuweisung eines Praktikumsplatzes“ wird Ihnen über PVP ein Formblatt für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses übermittelt. Die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses wird bei dem für Sie zuständigen Bürgerbüro beantragt. Das erweiterte Führungszeugnis wird durch das Bürgeramt an das zuständige ZfsL weitergeleitet, das auf dem Formblatt für die Beantragung angegeben ist (Belegart: OE).
Die Kosten von ca. 13€ werden nicht erstattet. Unter bestimmten Umständen können die Studierenden von den Gebühren befreit werden. Weitere Hinweise finden sich im Merkblatt zur Gebührenbefreiung
Sollten Sie eine zweite EU-Staatsangehörigkeit besitzen, so müssen Sie ein Europäisches Führungszeugnis bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt beantragen. Bitte beachten Sie hier, dass sich die Bearbeitungszeit verlängert und Kosten in Höhe von 17€ entstehen.

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen betragen. Wir empfehlen deshalb eine möglichst frühzeitige Beantragung unmittelbar, nachdem Sie den "Bescheid über die Zuweisung eines Praktikumsplatzes" erhalten haben. Heben Sie außerdem die Gebührenquittung für den evtl. Nachweis der rechtzeitigen Beantragung auf. .

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Stipendium/Förderung des Praxissemesters für Lehramtsstudierende

Bezüglich eines möglichen Stipendiums für Praxissemesterstudierende können Sie sich auf dieser Webseite informieren: hier.

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