Studien- und Prüfungsleistungen
Allgemeine Informationen zur Leistungsanmeldung:
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Die Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt in der Regel über unisono.
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Jede Studienleistung sowie jede Prüfungsleistung muss gesondert in unisono angemeldet werden.
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Sie können Leistungen nur für die Modulelemente anmelden, für die die Veranstaltungen laut unisono vorgesehen sind.
Hinweis: Im Sinne der Prüfungsordnungen sind Prüfungs- und Studienleistungen wie folgt zu unterscheiden:
Nicht bestandene Prüfungsleistungen sind beschränkt wiederholbar und benotet, sofern keine anderen Regelung vorgesehen sind.
Nicht bestandene Studienleistungen sind unbeschränkt wiederholbar. Studienleistungen können benotet oder unbenotet sein. Sofern sie benotet sind, gehen die Noten nicht in die jeweilige Modulnote ein.
Anmeldezeitraum erster Termin:
Die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen soll für die Studienfächer im Lehramt der Fakultäten I und II, die Fächer Biologie, Physik, Chemie und Mathematik der Fakultät IV sowie die Studien- und Prüfungsleistungen des ZÖBIS (Fakultät III) im Sommersemester 2023 vom 29.05.2023 bis 29.06.2023 und im Wintersemester 2023/24 vom 18.12.2023 bis 18.01.2024 in unisono erfolgen. Abweichend davon können die Fakultäten III und IV andere Anmeldezeiträume vorsehen. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Prüfungsämter der jeweiligen Fakultät:
- Prüfungsamt der Fakultät III
- Prüfungsamt ETI der Fakultät IV
- Prüfungsamt Maschinenbau der Fakultät IV
Es wird empfohlen, die Anmeldungen von Studien- und Prüfungsleistungen möglichst frühzeitig vorzunehmen.
HINWEIS: Bei Veranstaltungen der Fakultät I, der Fakultät II (ausgenommen das Fach Kunst) und des ZÖBIS gilt seit dem WiSe 2021/22 für alle Studierenden, dass für schriftliche Tests und Klausuren, bei denen ein Zweittermin vorgesehen ist, der Zweittermin als Ersttermin wahrgenommen werden darf. Melden Sie sich ausschließlich für den Termin in der zweiten Prüfungsperiode an, haben Sie keinen Anspruch auf einen weiteren Versuch im selben Semester. Nutzen Sie den Ersttermin, können Sie den zweiten Termin als Wiederholungstermin wahrnehmen.
Der Zentrale Prüfungsausschuss für Lehrämter hat beschlossen, ab dem Sommersemester 2020 keine Nachmeldungen von Leistungen nach Ende der Anmeldezeiträume mehr zuzulassen.
Anmeldungen Wiederholungstermin:
Sie müssen sich über unisono für Wiederholungstermine anmelden. Nur die zum ersten Termin angemeldeten Personen, die nicht bestanden haben, nicht erschienen sind oder ein Attest im Prüfungsamt eingereicht haben, können sich selbst über unisono für den zweiten Termin anmelden. Die Termine für die Anmeldung zum Wiederholungstermin werden von den Fakultäten festgelegt.
HINWEIS: Bei Veranstaltungen der Fakultät I, der Fakultät II (ausgenommen das Fach Kunst) und des ZÖBIS gilt seit dem WiSe 2021/22 für alle Studierenden, dass für schriftliche Tests und Klausuren, bei denen ein Zweittermin vorgesehen ist, der Zweittermin als Ersttermin wahrgenommen werden darf. Melden Sie sich ausschließlich für den Termin in der zweiten Prüfungsperiode an, haben Sie keinen Anspruch auf einen weiteren Versuch im selben Semester. Nutzen Sie den Ersttermin, können Sie den zweiten Termin als Wiederholungstermin wahrnehmen.
Rücktritt von Prüfungsleistungen
Sind für die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen Termine festgesetzt, können Sie bis sieben Tage vor dem festgelegten Termin über unisono zurücktreten. Danach ist ein Rücktritt von Studien- und Prüfungsleistungen nur aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit) möglich. Der Rücktritt muss gegenüber dem Zentralen Prüfungsausschuss für Lehrämter unverzüglich (in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin) schriftlich per E-Mail erklärt und durch geeignete Nachweise glaubhaft gemacht werden.
Verwenden Sie bitte das Formular Formular Rücktritt Prüfungsleistungen und fügen Sie die entsprechenden Nachweise über den Rücktrittsgrund als Scan bei. In Krankheitsfällen ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich. Bitte alle Unterlagen per E-Mail im pdf-Format an das Prüfungsamt senden.
Bitte achten Sie darauf, dass das Formular vollständig ausgefüllt und alle Leistungen (Studien- und Prüfungsleistungen) aufgeführt sind, von denen Sie zurücktreten wollen!Der Rücktritt von Studien- oder Prüfungsleistungen, für die keine Termine vorgesehen sind, kann jederzeit über unisono erfolgen.
Zu spät eingereichte Rücktritte werden nicht bearbeitet und führen zum Nichtbestehen der entsprechenden Leistung.
Nachmelden von Leistungen
Der Zentrale Prüfungsausschuss für Lehrämter hat beschlossen, ab dem Sommersemester 2020 keine Nachmeldungen von Leistungen nach Ende der Anmeldezeiträume mehr zuzulassen.
Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen
Studierende, die auf Grund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form und innerhalb der vorgegebenen Fristen abzulegen, können einen Nachteilsausgleich über den Zentralen Prüfungsausschuss für Lehrämter beantragen. Allgemeine Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier:
Hinweise zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Der Antrag zum Nachteilsausgleich wird schriftlich über das Prüfungsamt gestellt. Folgende Informationen werden dazu benötigt:
1. Schriftlicher Antrag zum Nachteilsausgleich einschließlich der Angaben zu den betroffenen Studien- und Prüfungsleistungen (Titel und Nummer der Veranstaltung/ Name des Dozierenden/ Modulelement)
2. Geeignete Nachweise, die die Einschränkungen dokumentieren.
Bitte beantragen Sie den Nachteilsausgleich möglichst frühzeitig und innerhalb des Anmeldezeitraums.
Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen im Master of Education ohne abgeschlossenes Bachelorstudium
Bitte beachten Sie:Die Möglichkeit des Vorstudierens besteht aktuell nur für Studierende, die in die PO-Version 16060 eingeschrieben sind. Für Studierende des Bachelorstudiums in der PO-Version 2021-1 ist ein Vorstudieren von Studien- und Prüfungsleistungen erstmalig ab dem Wintersemester 2023/24 möglich, da die konsekutiven Masterstudiengänge (PO-Version 2023-1) zum Sommersemester 2023 noch nicht in unisono modelliert sind und das Lehrangebot von den Fächern noch nicht vorgehalten wird.
Mit Ausnahme der Studienfächer im Lehramt BK-Modell C, ist das s.g. „Vorstudieren“ fakultätsübergreifend für alle Lehramtsstudiengänge unter folgenden Rahmenbedingungen möglich:
Voraussetzungen:
- Studierende müssen mindestens 150 Leistungspunkte über alle Fächer hinweg im Bachelorstudium erworben haben.
- Für das konkrete Fach, in welchem vorstudiert werden soll, müssen mindestens 2/3 der Leistungen bestanden sein.
- Die Bachelorarbeit muss im Status „angemeldet“ oder „bestanden“ sein.
- Das Vorstudieren ist auf maximal zwei Semester begrenzt.
- Es können insgesamt maximal 30 Leistungspunkte erworben werden.
- Von der Möglichkeit des Vorstudierens ausgenommen sind alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Praxissemester stehen, einschließlich der Vorbereitungsseminare.
- AUFBAUSTUDIENGANG Sonderpädagogische Förderung: Es müssen insgesamt 2/3 der Leistungen aus dem ersten Master bestanden und die Praxisphase des Praxissemesters abgeschlossen sein.
Wichtige Hinweise:
Unabhängig von den o.g. formalen Zulassungsvoraussetzungen liegt die grundsätzliche Entscheidung über die Zulassung von Studierenden zum Vorstudieren sowie über die Möglichkeit der Leistungserbringung bei den Lehrenden der betreffenden Veranstaltung unter Abwägung der Kapazitäten und fachlichen Anforderungen. Aus der grundsätzlichen Möglichkeit des Vorstudierens erwächst kein Rechtsanspruch auf eine Veranstaltungsbelegung und die Leistungserbringung im Masterstudium. Fehlversuche von Prüfungsleistungen, die im Rahmen des Vorstudierens abgelegt wurden, werden im Master of Education mitgezählt.
Zulassung zu Leistungen/ Anmeldung von Leistungen:
Sofern für eine Lehrveranstaltung die Teilnahme am Belegungsverfahren vorgesehen ist, erfolgt – im Rahmen des Vorstudierens – die Zustimmung des jeweiligen Lehrenden zur Leistungserbringung (Studienleistung und/oder Prüfungsleistung) durch Zulassung des Studierenden zur betreffenden Veranstaltung. Es liegt dann in der Verantwortung der Studierenden, während des regulären Anmeldezeitraums die Studienleistung und/oder Prüfungsleistung anzumelden. Diese Anmeldung erfolgt per Mail an das Zentrale Prüfungsamt für Lehrämter. Sofern für eine Lehrveranstaltung keine Teilnahme am Belegungsverfahren vorgesehen ist, sind die Studierenden in der Pflicht, die Zustimmung der/des Lehrenden zur Leistungserbringung zu Beginn der Veranstaltung schriftlich einzuholen und die Zustimmung mit Kopie an die/den Lehrenden dem Zentralen Prüfungsamt für Lehrämter fristgerecht innerhalb des regulären Anmeldezeitraums mit der Bitte um Anmeldung für die betreffende(n) Leistung(en) mitzuteilen.