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Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SoPäFö) mit den Förderschwerpunkten „Emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „Lernen“

An der Universität Siegen besteht die Möglichkeit, zwei vollwertige (d.h. doppelt qualifizierende) Masterabschlüsse zu erwerben:

  • Lehramt an Grundschulen bzw. Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie
  • Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Aufbauend auf einem 10-semestrigen Studiengang „Lehramt an Grundschulen mit integrierter Förderpädagogik“ oder „Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule mit integrierter Förderpädagogik“ (6 Semester Bachelor und 4 Semester Master), in denen bereits anteilig Veranstaltungen mit inhaltlichem Bezug zu den Förderschwerpunkten „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Lernen“ studiert werden, ermöglicht der daran anschließende 2-semestrige Master „Lehramt für sonderpädagogische Förderung“ den zusätzlichen Erwerb der Lehrbefähigung für Sonderpädagogik mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“. Ein wichtiges Ziel dieses Studienganges ist die intensive Vorbereitung von angehenden Lehrkräften auf den Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten und Lernbeeinträchtigungen in inklusiven Lerngruppen und an Förderschulen.

Die curriculare Besonderheit dieses Studienganges besteht dabei in der Verschränkung bisher getrennter – allgemein-/schulpädagogischer und sonderpädagogischer – Perspektiven auf Inklusion und eröffnet attraktive Möglichkeiten auf dem Lehrerarbeitsmarkt.

1. Schritt: Bachelor und Master für das Lehramt an Grundschulen mit integrierter Förderpädagogik (IFP) oder für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit IFP

2. Schritt: Aufbaumaster für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“)

Der 2-semestrige Master baut auf Studieninhalte mit förderpädagogischer Profilierung aus dem vorangegangenen Ba- und Ma-Studium auf, so dass für das Lehramt für sonderpädagogischen Förderbedarf noch weitere Studien- und Prüfungsleistungen in den beiden Förderschwerpunkten zu erbringen sind.

  • Förderschwerpunkt „Lernen“
  • Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“

Wie geht es nach dem Studium der Bildungswissenschaften mit integrierter Förderpädagogik weiter?

Nach dem Studium der Bildungswissenschaften mit integrierter Förderpädagogik bis zum ersten Master und dem Ablegen der dazugehörigen Prüfungen (in der Regel nach 10 Semestern), erhalten Sie den Abschluss für das Grundschul- oder das Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschullehramt mit einem förderpädagogischen Profil. Nach einem daran anschließenden Vorbereitungsdienst an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung mit Lehramt an Grund- oder Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (G/HRSGe) können Sie sich auf ausgeschriebene Stellen für Grundschul- oder Sekundarstufenlehrkräfte bewerben. Diese förderpädagogische Profilierung macht Sie für den Arbeitsmarkt attraktiv, da es in Zukunft immer mehr inklusive Schulen geben wird.

Mit dem darauf aufbauenden zweisemestrigen Studium des „Zweiten Masterstudiengangs Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung“ erhalten Sie zusätzlich das Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung. Danach haben Sie die Wahl, in welchem Bereich Sie Ihren Vorbereitungsdienst absolvieren: Sie können sich für den Vorbereitungsdienst an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) für sonderpädagogische Förderung oder an einem ZfsL für das Lehramt an Grundschulen bzw. für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen bewerben.

Unabhängig von der Wahl des Vorbereitungsdienstes können Sie sich nach dem Abschluss der Ausbildung auf Stellen an Grundschulen bzw. Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie auf Stellen für Sonderpädagogen/Sonderpädagoginnen bewerben. (Hinweis für Stellen für Sonderpädagogen/Sonderpädagoginnen: Diese Stellen können an inklusiven Schulen und an Förderschulen im Primar- und Sekundarstufenbereich ausgeschrieben werden. Mit der Doppelqualifikation können Sie also an Grund- und Sekundarstufenschulen (unabhängig davon, ob Sie das Grund- oder Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschullehramt studiert haben), an Allgemeinen Schulen oder Förderschulen als Sonderpädagoge / Sonderpädagogin arbeiten.)