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Projektbeschreibung

Projektbeschreibung

Das Projekt „Verwaltung für alle“ dient der Sensibilisierung und Qualifizierung kommunaler Verwaltungen für die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Personengruppen, deren Artikulations- und Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt sind. Die Arbeiten dazu sind Teil der Aktivitäten im Forschungsschwerpunkt ‚Örtliche Teilhabeplanung‘ am Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen. Diese zielen darauf ab, im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsansatzes örtliche Strategien zur Verwirklichung inklusiver Gemeinwesen zu erarbeiten und ihre Implementation wissenschaftlich zu begleiten. In diesem Sinne soll das hier vorgelegte Konzept auch als Element eines breiter angelegten örtlichen Teilhabeplanungsprozesses verstanden werden.

Das Projekt geht von der Vision einer ‚Verwaltung für alle im inklusiven Gemeinwesen‘ aus. Im Sinne der Entwicklung einer inklusiven Organisationskultur soll durch systematische Aktivitäten dazu beigetragen werden, bei den einzelnen Mitarbeitenden, als auch bei der Verwaltungsorganisation insgesamt, die Sensibilität für Diskriminierungsrisiken und Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Durch eine intensivierte Sensibilisierung soll es leichter möglich werden, im Einzelfall in der Interaktion zwischen Verwaltungsmitarbeiter/innen und nachfragenden Bürger/inne/n individuelle und sachgerechte Lösungen für Anfragen und Probleme zu finden. Hinsichtlich des Inklusionsanspruchs profitiert der Ansatz der Inklusion von der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache. Dies eröffnet die Chancen zur Überwindung einstellungsbedingter Barrieren und soll im vorliegenden Konzept durch eine partizipative Herangehensweise aufgegriffen werden. Ebenso soll der Blick für Verschiedenheit, d.h. für unterschiedliche Behinderungsformen geschärft werden, sodass mit dieser Verschiedenheit in konkreten Situationen und im Arbeitsalltag umgegangen werden kann. Gleichzeitig soll dazu die mögliche Unsicherheit von Mitarbeiter/innen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen thematisiert werden und die Kompetenzen in diesem Bereich gestärkt werden. In dem vorgeschlagenen Konzept geht es daher darum, zu prüfen, inwieweit der Ansatz der Inklusion im alltäglichen Handeln und insgesamt in Entscheidungsprozessen in einer kommunalen Verwaltung Berücksichtigung finden kann.
Da Verwaltungen sehr unterschiedlich sind, muss jede ihren Entwicklungsbedarf hinsichtlich einer Inklusionsorientierung analysieren und einen eigenen Weg zur Umsetzung finden. Daher ist das vorliegende Konzept als Rahmenkonzept angelegt, das auf spezifische lokale Bedingungen angepasst werden muss. Es wird empfohlen, den ‚Kommunalen Index für Inklusion‘ als Anregung für die Analyse und die Gestaltung des Prozesses zu nutzen. Der Kommunale Index für Inklusion ist ein Fragekatalog, der es der Verwaltung ermöglicht, ihre Strukturen auf Aspekte wie Teilhabe und Heterogenität, bzw. auf Exklusionstendenzen hin zu überprüfen. Der Prozess kann mit externer Moderation durchgeführt werden oder/und intern von einer/einem Mitarbeiter/in gesteuert werden.

Das Projekt besteht aus fünf Bestandteilen:

  1. Fragebogen für Mitarbeiter/innen der Verwaltung zu Erfahrungen mit Menschen mit Behinderungen und zur Ermittlung von Veränderungsbedarf
  2. Verwaltungsbegehung durch Menschen mit Behinderungen und einzelnen Mitarbeiter/innen der Verwaltung
  3. Ein- oder mehrtägige Impulsveranstaltungen als Auftakt zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Entwicklung einer inklusionsorientierten Verwaltung
  4. Eine Projektgruppe zur Ausarbeitung der Handlungsempfehlungen
  5. Beschlussfassung über Handlungsempfehlungen und Information aller Mitarbeiter/innen der Verwaltung


Fragebogen für Mitarbeiter/innen der Verwaltung zu Erfahrungen mit Menschen mit Behinderungen und zur Ermittlung von Veränderungsbedarf

Der Fragebogen ist so angelegt, dass er sowohl quantitative als auch qualitative Fragen beinhaltet. Dadurch können Informationen zur Bestandsaufnahme selbst und gleichzeitig konkrete, aber auch Informationen zu spezifischen Problemfeldern geliefert werden. Der teil-standardisierte Fragebogen geht somit von den individuellen Erfahrungen der Mitarbeiter/innen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen aus und sammelt bereits erste Ideen für Veränderungen.


Verwaltungsbegehung durch Menschen mit Behinderungen und einzelnen Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Da das Projekt partizipativ angelegt ist, empfiehlt es sich neben der Befragung der Mitarbeiter/innen eine Begehung mit Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen der kommunalen Verwaltung durchzuführen. Im Hinblick auf Kriterien der Barrierefreiheit in den drei Dimensionen Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit (BGG NRW) eignet sich die Methode der Begehung besonders gut für die Identifizierung von Problemen sowohl innerhalb der Verwaltung (Gebäude) als auch bei verwaltungsbezogenen Dienstabläufen (z.B. bei Telefonaten mit den Ämtern). Mit der Vorgehensweise der Erkundung, anhand einzelner ausgewählter Dienstleistungen, wird nicht die Gewinnung verallgemeinerbarer Ergebnisse angestrebt, es können vielmehr exemplarisch Stärken und Schwächen aufgezeigt werden, die zu einer Sensibilisierung gegenüber den Bedürfnissen von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen beitragen. Die Zielsetzung der Begehung besteht darin, dass neben der angestrebten Sensibilisierung, Mitarbeiter/innen durch Betroffene erfahren, welche Schwierigkeiten sich ergeben und wo ein konkreter Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig wird durch die gemeinsame Begehung und die direkte Konfrontation ‛vor Ort“ der Perspektivenwechsel, der gemeinsame Erfahrungsaustausch aber auch die alltagsnahe Auseinandersetzung mit den Problemen gefördert.


Impulsveranstaltungen

Es können eine oder mehrere halbtägige Impulsveranstaltungen geplant werden. Im Rahmen dieser soll über die rechtliche Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgeklärt und so zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung beigetragen werden. Ferner geht es hier um die Vorstellung des kommunalen Index für Inklusion und damit verbunden um die Bearbeitung der Dimensionen (Kultur – Strukturen – Praktiken) mit dem Ziel, den vordringlichen Handlungsbedarf zu identifizieren. Ausgehend von den Ergebnissen der Fragebögen und den Begehungen sollen anschließend Anregungen und Handlungsempfehlungen zur Entwicklung einer inklusionsorientierten Verwaltung erarbeitet werden.
Der Kreis der Teilnehmer/innen soll möglichst die gesamte Verwaltung repräsentieren, vor allem die Abteilungen, die im weiteren Sinne für die Bearbeitung von Fragen im Zusammenhang mit Behinderung zuständigen sind, wie die Schwerbehindertenvertretung. Zusätzlich sollten Mitglieder des örtlichen Behindertenbeirates oder aus Selbsthilfegruppen eingeladen werden, die selbst auf Assistenz angewiesen sind.


Projektgruppe

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Befragung, der Begehung und der Impulsveranstaltungen soll von der Verwaltungsführung der Arbeitsauftrag für eine Projektgruppe formuliert und diese einberufen werden. Im Kern geht es darum, in Auseinandersetzung mit dem Kommunalen Index für Inklusion Handlungsempfehlungen für die kommunale Verwaltung zu erarbeiten.


Beschlussfassung und Information

Die Handlungsempfehlungen müssen durch die zuständigen Gremien in Kraft gesetzt werden. Sie sollten im Rahmen einer Veranstaltung (z. B. Dienstbesprechung) vorgestellt werden und allen Mitarbeiter/innen zur Verfügung gestellt werden.



Weitere Information zu den einzelnen Projekten und ihren Entwicklungsstand finden Sie hier:

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