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Projekt: Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Kommunen

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Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert die Vertragsstaaten auf „ sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können“ (Artikel 29).
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat sich der in ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention verpflichtet, die „die Voraussetzungen für die Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen unseres Landes verbessern und auf eine Grundlage stellen, die den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention standhält“.

Zu diesem Zweck wurde von der LAG SELBSTHILF NRW ein Projekt entwickelt, in dem die Vertretungsstrukturen in den Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen untersucht werden. Auf dieser Grundlagen werden Empfehlungen zur Verbesserung erarbeitet und Schulungsangebote für Kommunen entwickelt und erprobt.

Das Projekt wird vom nordrhein-westfälischem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales gefördert vom Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen wissenschaftlich begleitet.

 
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