SSC-Gebäude
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen
Ihre AnsprechpartnerInnen:
(nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens sortiert)
A-Fa:
Uwe Neuser (stellv. Abteilungsleiter)
0271/740-4815
uwe.neuser@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
Fb-He:
Diana Becker
0271/740-4816
diana.becker@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr Mittwoch - Donnerstag: 12:00 - 14:30 Uhr, Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
Hf-Me:
Sina Freudenberg
0271/740-4817
sina.freudenberg@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
Mf-Schn:
Ann Christin Scheppe
0271/740-4818
ann_christin.scheppe@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
Scho-Z:
Aygül Fikirli
0271/740-3861
ayguel.fikirli@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
Unfallanzeige, Meldung der Schwangerschaft gem. Mutterschutzgesetz, Rentenbescheinigung:
Melanie Tröps
0271/740-4942
melanie.troeps@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
Abteilungsleiter
Sascha Fiedler
0271/740-4814
sascha.fiedler@zv.uni-siegen.de
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Mythos Fachabitur
"Fachabitur" ist eine Bezeichnung sowohl für die fachgebundene Hochschulreife als auch für die Fachhochschulreife.
Ursprünglich wurde allein die „fachgebundene Hochschulreife“ umgangssprachlich als „Fachabitur“ (fachgebundenes Abitur) bezeichnet. Heutzutage wird vielerorts der Begriff „Fachabitur“ für beide Abschlüsse verwendet, der Unterschied zwischen beiden ist jedoch groß:
Die Fachgebundene Hochschulreife (fachgebundenes Abitur) berechtigt zum Studium bestimmter Fachrichtungen, Fächer (bzw. Studiengänge) an Hochschulen. Zum Beispiel berechtigt eine Fachgebundene Hochschulreife im Bereich Wirtschaft und Verwaltung zum Studium von BWL oder VWL, nicht jedoch Informatik.
Die Fachhochschulreife in Deutschland berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule bzw. in einem entsprechenden Studiengang an einer sonstigen Hochschule.
Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Anteil: Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben Schülerinnen und Schüler in der Regel nach Abschluss der 12. Klasse einer höheren Schule oder nach Abschluss von Belegfächern auf Oberstufenniveau an Fachschulen verbunden mit einer Berufsausbildung.
Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife besteht aus einem einjährigem (in manchen Bundesländern nur halbjährigem) Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.
Mit Zeugnis der Fachhochschulreife können Sie in Bachelorstudiengängen (ausgenommen: Lehramt und Psychologie) zum Studium zugelassen werden, wenn Sie vor Aufnahme des Studiums folgendes nachweisen:
- eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung sowie
- eine studiengangbezogene fachliche Eignung.
Beachten Sie bitte, dass für die Aufnahme eines Studiums in jedem Fall eine Bewerbung erforderlich ist.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung oder im Studierendensekretariat.